Nachbarrecht - Wilder Wein

Hi,

ich hab mal eine „vorsorgliche“ Frage, genauer gesagt, 2 Fragen.

Also, an dem Haus, das ich gekauft habe, ist eine Seite (zum linken Nachbarhaus hin) fast ganz mit wildem Wein bewachsen. Auf der Vorderseite wächst er jetzt auch schon, und irgendwann wird er die Grenze zum rechten Nachbarhaus (andere Hälfte des Doppelhauses) überschreiten. Bin ich dann verpflichtet, ihn abzuschneiden, wenn der Nachbar nicht will, dass der Wein auch sein Haus bewächst? Oder muss er selbst abschneiden?

Und die zweite Frage: Die Wurzeln des wilden Weins befinden sich nicht auf meinem Grundstück, sondern auf dem des linken Nachbarn. Er hatte ihn damals gepflanzt, um meine Garage von seiner Seite aus zuwachsen zu lassen. Er ist dann über die Garagen rüber gewachsen und dann am Haus hoch (und runter). Als ich das Haus kaufte, war es schon ziemlich zugewachsen. Was wäre nun, wenn der Nachbar auf einmal die Pflanzen rausmachen/abschneiden würde, oder wenn er das Haus verkaufen würde und der neue Eigentümer die Pflanzen entfernen würde? Mein ganzes Haus wäre ja verschandelt, wenn der Wein absterben würde. Falls er wirklich mal verkaufen würde, würde ich ihn bitten, den Käufer im Kaufvertrag zu verpflichten, dass er den Wein nicht entfernen darf. Geht sowas überhaupt? Und wäre das für den Käufer rechtlich bindend? Hätte ich evtl. Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Nachbar die Pflanzen (also, das was davon auf seinem Grundstück ist) entfernen würde?

Vielen Dank für eure Antworten.

Ciao
Magenta

HI!

Ich glaube, damit musst du ganz alleine klar kommen, du dürftest ja Pflanzenteile, die auf dein Grundstück wachsen, entfernen. Aber mehr darfst du auch nicht verlangen!

Kaufvertrag…was soll das bringen (?), der nächste Besitzer lässt die Pflanze einfach eingehen (kleine Schnitte hier und da, ein bisschen Gift), dafür würde sich wohl keine Mordkommission interessieren :wink:!

Gruß
Jeanny

Hallo Magenta!

Ich schließe mich dem, was Jeanny gesagt hat, an.
Allerdings würde ich an deiner Stelle mal beim netten Plausch übern Zaun den Nachbarn darauf ansprechen, dass dir der wilde Wein gut gefällt und du dich freuen würdest, wenn er ihn weiter wachsen lassen würde.
Vielleicht hast du ja die Möglichkeit, rein vorsorglich an deiner eigenen Hauswand zusätzlich noch einen wilden Wein zu pflanzen. Sollte der Nachbar dann wirklich den vorhandenen beseitigen, ist dein eigener vielleicht schon derart mit der Pflanze verwachsen, dass es kaum was ausmachen dürfte.

Gruß

Suse

Hi Magenta,

du kannst nach § 910 BGB auf dein Grundstück überragende Zweige und Äste abschneiden. Den Schaden, den diese Äste und Zweige angerichtet haben, kannst du vom Nachbarn nur ersetzen lassen, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (§ 823 I BGB).
Das ist in dem geschilderten Fall wohl kaum anzunehmen.
Der Nachbar kann auf seinem Grund und Boden die Pflenze entfernen. Rechtlich kannst du dies nicht verhindern.
Du selbst kannst die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen (also Entfernung der Pflanze, bzw. dass sie nicht mehr auf dein Grundstück wächst) und zwar nach § 1004 BGB. Dieses Recht verjährt nach 30 Jahren.
Nach diesen Gesichtspunkten und Rechtslagen stehen die Karten nicht gut für den Fall, dass der Nachbar die Pflanze beseitigt und die Äste und Zweige auf deinem Grundstück und an deinen Mauern absterben. Ich würde es aber verhindern, dass die Pflanze weiter auf das Grundstück des nächsten Nachbarn wächst, damit dort nicht auch eine ähnliche Situation entsteht.

Gruß,
Francesco

Hi Magenta,

in welchem Bundesland lebst Du? Hier in Rheinland-Pfalz gibt es ein Nachbarrecht, das die Grenzabstände von Pflanzen und auch die von Weinstöcken regelt.
Zudem gibt es einen Ausschluss des Beseitigungsanspruches. Wenn der Nachbar nicht innerhalb von fünf Jahren die Beseitigung der Anpflanzung verlangt hat, ist sie hinfällig.
Was die überhängenden Zweige dann angeht, das dürfte sich nach dem BGB regeln.

Frag mal bei der Stadtverwaltung / Ordnungsbehörde, ob es ein Nachbarrecht oder ähnliches gibt.

cu Norbert

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in welchem Bundesland lebst Du?

NRW

Hier in Rheinland-Pfalz gibt
es ein Nachbarrecht, das die Grenzabstände von Pflanzen und
auch die von Weinstöcken regelt.
Zudem gibt es einen Ausschluss des Beseitigungsanspruches.
Wenn der Nachbar nicht innerhalb von fünf Jahren die
Beseitigung der Anpflanzung verlangt hat, ist sie hinfällig.

Es verlangt ja niemand eine Beseitigung von Pflanzen. Im Gegenteil.

Was die überhängenden Zweige dann angeht, das dürfte sich nach
dem BGB regeln.

Also dürfen die rechten Nachbarn abschneiden, was auf ihr Haus wächst. Ich muss es nicht selbst tun. Richtig?

Ciao
Magenta

Vorsicht ist die Mutter der …

in welchem Bundesland lebst Du?

NRW

Also dürfen die rechten Nachbarn abschneiden, was auf ihr Haus
wächst. Ich muss es nicht selbst tun. Richtig?

Ciao
Magenta

Hi Magenta,

die Nachbarn dürfen abschneiden. Wenn er es nicht macht, heißt das noch lange nicht, dass er damit einverstanden ist. Dann solltest Du es machen.

Arrangiere Dich da lieber mit dem Nachbarn, notfalls schriftlich. Einverständniserklärung, dass der Wein wachsen darf. Schließlich kann er eines Tagen kommen und irgendwelche Schäden geltend machen, die evtl. auf die Pflanzen zurück zu führen sein könnten.

Normalerweise richtet Wein keine Schäden an, weil die Reben kleine Hafttellerchen an Stelle von Wurzen haben. Diese können ohne Schwierigkeiten vom Untergrund gelöst werden, wobei Efeu mit seinen Wurzeln durch und durch wächst und Mauern sprengt.

Einen schönen Tag wünsch ich Dir

cu Norbert