Hi,
ich hab mal eine „vorsorgliche“ Frage, genauer gesagt, 2 Fragen.
Also, an dem Haus, das ich gekauft habe, ist eine Seite (zum linken Nachbarhaus hin) fast ganz mit wildem Wein bewachsen. Auf der Vorderseite wächst er jetzt auch schon, und irgendwann wird er die Grenze zum rechten Nachbarhaus (andere Hälfte des Doppelhauses) überschreiten. Bin ich dann verpflichtet, ihn abzuschneiden, wenn der Nachbar nicht will, dass der Wein auch sein Haus bewächst? Oder muss er selbst abschneiden?
Und die zweite Frage: Die Wurzeln des wilden Weins befinden sich nicht auf meinem Grundstück, sondern auf dem des linken Nachbarn. Er hatte ihn damals gepflanzt, um meine Garage von seiner Seite aus zuwachsen zu lassen. Er ist dann über die Garagen rüber gewachsen und dann am Haus hoch (und runter). Als ich das Haus kaufte, war es schon ziemlich zugewachsen. Was wäre nun, wenn der Nachbar auf einmal die Pflanzen rausmachen/abschneiden würde, oder wenn er das Haus verkaufen würde und der neue Eigentümer die Pflanzen entfernen würde? Mein ganzes Haus wäre ja verschandelt, wenn der Wein absterben würde. Falls er wirklich mal verkaufen würde, würde ich ihn bitten, den Käufer im Kaufvertrag zu verpflichten, dass er den Wein nicht entfernen darf. Geht sowas überhaupt? Und wäre das für den Käufer rechtlich bindend? Hätte ich evtl. Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Nachbar die Pflanzen (also, das was davon auf seinem Grundstück ist) entfernen würde?
Vielen Dank für eure Antworten.
Ciao
Magenta