Nachbarrolladen kürzen wg. Wärmedämmung, Kosten

Hallo,

wir wohnen in einem Einfamilien-Reihenhaus, Eigentum, und haben mit unseren Nachbarn schriftl. Einverständnis gegenseitig gewährt, die überstehenden Seitenwände (die Reihenhäuser stehen versetzt nebeneinander) jeweils mit eine Wärme-Dämmfassade inkl. Klinkerriemchen zu versehen und dazu dann diesen Streifen von ca. 20 cm über den Grundstück vom Nachbarn zu überbauen. Unser Nachbar hat das bereits letztes Jahr November 2012 durchgeführt und seine Seitenwand vorne bei uns gedämmt und mit Riemchen versehen. Wir konnten aber aus finanzierungstechn. Gründen nicht zeitgleich mitziehen, haben dies aber nun in Kürze vor.

Unser Nachbar hat Vorbaurolladen, deren Führungsschienen auf unserer Seitenwand angebracht sind, sozusagen an unserer Wand abschließen, auf seinen Balkon und Terasse. Nachdem er seine Fassade gedämmt hat, hat er seine Rolladen entsprechend kürzen lassen und bereits wieder anmontieren lassen. Allerdings mit dem Wissen, dass wir dies im Folgejahr, bzw. absehbarer Zeit ebenfalls tun werden. Auch hat er uns vor der 1. Kürzung nicht angesprochen, ob man für den Übergang eine Lösung, so günstig wie möglich, finden kann. Wir wußten von gar nichts mit seinen Rolladen!

Nun verlangt er, dass eine weitere Kürzung seiner Rolladen nach unserer Dämmung von uns kostentechnisch übernommen werden soll (Kosten ca 1000 Euro), weil er ja nicht so lange auf seine Rolladen verzichten wollte, hat er also auch nicht gewartet und sie wieder anmontieren lassen in der momentanen Breite.

Daher meine Frage, nach dem schrift. gegenseitigen Einverständnis der Wärmedämmung und nachdem er seine Dämmung bereits durchgeführt hat zu unserer Seite und auf unserem Grundstück, hätte er zu dem Zeitpunkt den Streifen auf seiner Seite (gleiche Länge wie er genutzt hat) für unsere geplante Dämmung frei halten müssen und muß er deswegen die Kosten selbst tragen, die Rolladen einzukürzen?

Oder müssen wir die Kosten übernehmen, weil es unsere Baumaßnahme ist? Er hat in seiner selbst verfaßten, gegenseitigen Einverständniserklärung zur Dämmung auf der jeweiligen Grundstückgrenze
nichts geschrieben, dass uns auf seiner Seite zusätzliche Kosten entstehen, nichts! Er hat anfangs sogar gesagt, dass er die uralten Rolladen wohl nach der Dämmung ersetzen läßt durch Neue, das war unser letzter Stand.

Wir sind gerade ratlos, was rechtens ist und ob die Rolladen nun sein Problem sind.
Diverse Rolladenanbieter haben uns sogar gesagt, er hätte auch auf unsere geplante Dämmbreite vorab kürzen können und die fehlende Breite günstig mit Balken o.ä. überbrücken können. Evtl. Differenzen der Kürzung hätte man dann durch breitere Führungschienen ausgleichen können, doch die Breite war ihm ja auch schon bekannt. Er hätte gar nicht auf die Rolladen verzichten müssen.

Als Ausgleich für unser überbautes Grundstück durch seine Dämmung bekommen wir nur den gleichen Anteil Streifen auf seiner Seite für unsere Dämmung, also kein Geldausgleich. So haben wir es schriftl. abgemacht und gegenseitig unterschrieben. Praktisch steht uns der Streifen bei ihm jetzt zu, da er seine Maßnahme schon bei uns durchgeführt hat, oder?

Vielen Dank für einen Rat!

FAQ:1129
Ist das denn so schwer die deutlich gekennzeichnet Hinweise VOR dem Erstellen eines Beitrags zu lesen?

FAQ:1129 beachten!

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Danke, das war mir nicht bewußt, etwas falsch gemacht zu haben. Für mich war das eine allgemeine Rechtsfrage, bzw, Rat, ob jemand etwas ähnliches passiert ist und wie man dieses Problem lösen könnte.

Wenn die Frage nicht Forumkonform ist, kann sie gerne gelöscht werden. Wenn wir zu dem Problem keine Lösung finden, muß eh leider ein Anwalt her.