Nachbars Besuch parkt gegenüber meiner Einfahrt,nach 2,5 Monaten bekomm ich Vorladung als Beschuldigter wegen (vorsätzlich einfache Körrperverletzung) und

Nachbars Besuch parkte gegenüber meiner Einfahrt A will rückwärts rausfahren meine Einfahrt ist schmal ca. 2,40m links Mauer schlecht zum einschlagen sehe sie auch nicht wenn A im Wagen sitze und dran vorbei will, A rüber klingel Frau kommt raus A sagt ihr Besuch sollte wegfahren statt dessen kam die Antwort das würde jetzt nicht gehen und dann ging es verbal lauter zu und B wollte die Tür schließen A hielt sie aber auf B schubste mich weg und A wehrte mich durch festhalten ihres Handgelenk ließ dann aber von B ab und ging nach Haus und überlegte was A mache schaute wann der Besuch wegfährt zwischenzeitlich habe A meinen Termin abgesagt telefonisch, wollte was abholen. Schaute aus den Flurfenster der Wagen fuhr weg und A raus und wollte diesen ansprechen,A traute seinen Augen nicht die Frau B mit der A grad noch sprach wollte jetzt ihren großen Wagen dort hinstellen A stand da wo B parken wollte B fuhr mich fast um, A musste zur Seite springen (gehen) sonst hätte B A umgefahren „also“ alles absichtlich.Der Besuch hat von A eine Anzeige bekommen die ersten Tage gings gut und dann musste C Tochter sich dort hinstellen einmal zweimal usw. A wurde es zu bunt machte noch eine Anzeige gegen C Tochter des Nachbarn die seit 2Jahren dort wohnen, A ist nicht der Mensch der gerne Leute anzeigt und mit dieser Parkerei geht das seit 1996. Vom Landkreis hat A eine Bestätigung bekommen das in dieser Straße so wie diese beschaffen ist nicht geparkt werden darf. Jetzt hat A nach 2,5 Monaten eine Vorladung als Beschuldigter bekommen wegen (vorsätzlich einfache) fahrlässige Körperverletztzung, Hausfriedensbruch bekommen, meine Frage sollte ich der Vorladung nachkommen A muss es ja nicht oder hingehen keine Aussage machen verweigern und gleichzeitig eine Gegenanzeige machen wegen Gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr". Vielen Dank für eure Hilfe!!! Es handelt sich um eine verkehrsberuhigte Straße OHNE Parkmarkierung, ist auch nicht das erstemal das A mit diesen Nachbar Ärger hat wegen der Parkerei neben den besagten Nachbarn ist auch noch ein Mietshaus mit weiteren 5 Parteien die meisten suchen sich diesen Parkplatz aus direkt vor einen Straßenbeet obwohl auf A Seite alles freigehalten wird.

VIELLEICHT KENNT SICH JEMAND AUS UND VIELEN DANK FÜR EURE HILFE!!!

WATER1

Diesen Text kann doch kein Mensch vernünftig lesen, geschweige denn verstehen.

Du solltest ihn in Absätze unterteilen und nicht einfach runter schreiben, wie es dir in den Sinn kommt.

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß,
Steve

Hallo,

(Du bist A - richtig ?) ich empfehle hinzugehen und Deine Sicht der Dinge vorzutragen. Anzeige von A gegen B und C liegen ja schon vor.

Viel Glück

Barmer

Ja ich bin A. nicht aber die Anzeigen von den besagten Tag mit fast umgefahren, habe viel gelesen man sollte keine Aussage machen man verplappert sich sonst.

Danke für deine Antwort, ich bin A aber die Anzeige am besagten Tag habe ich damals nicht gemacht, absichtliches parken von Nachbar B und wegen des fast umgefahren zu werden.

Ja, man verplappert sich da leicht. Scheint ja wohl eine deiner Spezialitäten zu sein. Lies nochmal was @steve_m geschrieben hat.

Wenn ich diesen wüsten bis irren Text lese und die Reaktionen des
Erstellers verfolge, vergeht mir jede Lust so jemandem zu helfen.

Hallo,

Ich habe nicht alles verstanden. Du weisst genau, um was es Dir geht, aber Du solltest es so hinschreiben, dass eine fremde Person sich ein Bild machen kann.

Für mich sieht es nach einem (langjährigen) Nachbarschaftsstreit aus.

Mein Rat: Du solltest zu einem Anwalt gehen und versuchen

  • im aktuellen Fall Hilfe zu bekommen
  • die Nachbarschaftsstreitigkeiten aufzuarbeiten.

Vielleicht kann Dir jemand helfen, die Unterschiede zwischen „recht haben“, „recht bekommen“, „recht durchsetzen“ und „halbwegs gute Nachbarschaft“ zu erkennen.

Gruß
Jörg Zabel

Uff, und ich dachte, ich wäre der Einzige, der diesen Text nicht ganz versteht.
Egal wie auch immer, ich würde in diesem Fall auch keine Aussage als Beschuldigter bei der Polizei machen und dies über Anwalt laufen lassen.
Wenn ich dies ansatzweise überhaupt jetzt richtig verstanden habe, scheint es mir bei A um Abwehr/Notwehr als Reaktion auf das Festhalten am Handgelenk zu handeln.
Einen Parkplatz als Fußgänger "frei"halten ist eine Nötigung, ebenso würde ich die Reaktion des Autofahrers mit „Beiseiteschubsen des Fußgängers“ auch sehen.
Um eine ähnliche Situation nochmals zu vermeiden und da wohl dort Parkverbot zu herrschen scheint, würde ich das Ordnungsamt verständigen, dies geht auch am Wochenende, bei uns über die reguläre Nummer der Feuerwehrwache.

Hallo

Wenn man das Wort ‚ich‘ einfach durch ‚A‘ ersetzt, klappt es mit der Grammatik oft nicht, weil ‚A‘ die dritte Person erfordert, ‚ich‘ jedoch die erste Person. Vollständig unverständlich wird es, wenn man das Wort ‚ich‘ nur zu drei Vierteln durch ‚A‘ ersetzt und es ansonsten stehen lässt.

Wenn die Leute einen ständig mit unsachgemäßer Parkerei behindern, dann lässt man deren Fahrzeuge jedes Mal durch die Polizei abschleppen. - Wenn man auf die Art und Weise keinen Erfolg hat, indem die örtliche Polizei evtl. trotz der Bestätigung des Landkreises nicht der Meinung ist, dass man da nicht parken darf, dann sollte man sich überlegen, ob man evtl. seine Einfahrt erweitert, oder ob man sich ein weniger voluminöses, wendigeres, zu der Einfahrt passendes Auto zulegt.

Auf keinen Fall darf man beim Nachbarn die Tür aufdrücken, wenn der sie schließen will.

Ob es sinnvoll ist, eine Aussage zu machen, kann ich nicht sagen. Wenn, dann würde ich auf jeden Fall die Geschichte mit der Parkerei dort nicht weiter ausbreiten, da sie deutlich den Eindruck erweckt, als fühle sich A aufgrund dessen völlig im Recht dazu, beim Nachbarn die Tür aufzudrücken.

Und was soll diese ‚Gegenanzeige‘ bringen? Nach 2,5 Monaten eine Anzeige zu machen, um sich für die Anzeige der Nachbarn zu rächen, würde für mich persönlich diejenige Person nicht unbedingt glaubwürdiger machen. Und einen Einfluss auf die Anzeige dürfte das sowieso nicht haben.

Aber genaueres könnte sicher ein Anwalt sagen.

statt Polizei Ordnungsamt anrufen, denn dies ist für den ruhenden Verkehr zuständig

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Moin,

nachdem ich diesen Sermon gelesen haben, verstehe ich die Anwälte, die ihren Kunden raten, unbedingt den Mund zu halten strikt verbieten, den Mund aufzumachen..

Gruß Ralf

Solche Einfahrten kenne ich. Bei denen würde man normalerweise rückwärts hereinfahren, dann kommt man leichter heraus!

A hat dann natürlich gesagt, er würde jetzt noch kurz warten, dann aber die Polizei rufen?
Ach nee:

Wie dumm.

In einem verkehrsberuhigten Bereich darf nur innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden.
Es böte sich hier das Ordnungsamt an.
Im Zweifel Fotos machen, die die Unmöglichkeit des Ausparkens belegen. Dann den Nachbarn einmal bestimmt, aber höflich auffordern, das Fahrzeug zu entfernen. Wird das abgelehnt: Taxi rufen, privatrechtlich die Kosten vom Nachbarn einfordern.

Da man aber lieber Anzeigen, Gegenanzeigen, Streiterei und Aggression sucht, ist das nun zu einer Strafsache eskaliert.
Beide Parteien werden nach und nach immer mal wieder ein Prozesschen gewinnen und verlieren.

Die Fronten sind verhärtet, wenn jetzt keine der Parteien wegzieht, werden in den nächsten Jahren beide Parteien ganz massiv Geld für Prozesse und Anwälte ausgeben müssen.

Tja, dumm gelaufen. Hab so einen Fall in meiner Nachbarschaft. Bei denen steht es - soweit ich weiß - aktuell
4 : 3 bei den Urteilen. Einer der beiden hat darüber seinen Führerschein verloren, der andere überwacht jetzt mit 8 Kameras sein Hab und Gut. Dürften beide mittlerweile 5stellig in den Krieg investiert haben.

nach Anzeige beim Ordnungsamt ist es ja mehr oder weniger eskaliert nachdem die Tochter meinte sie kann auch
den ganzen Tag dort parken obwohl sie genug Ausweichmöglichkeiten hat genauso bin ich der Meinung das die
Gemeinde nur an den Markierungskosten im ganzen Dorf sparen wollte sollte doch 2-3 mal rumrangieren das war die Antwort unserer Gemeinde trotz Parkverbot hat man mir damals aber nicht gesagt.
vielen Dank für eure Meinungen.
gruß water1

Der Satz ist zwar im Einzelnen etwas unverständlich, aber im Großen und Ganzen ist die Aussage klar.

  • Wenn die Gemeinde sich nicht bewegen will, dann könnte man versuchen, sich an eine übergeordnete Stelle zu wenden. Man könnte sich da jedenfalls erkundigen, was man da tun kann. Ich würde mich zunächst an die Stelle wenden, die diese schriftliche Bestätigung ausgestellt hat.

genau das will ich morgen machen, Bestätigung hatte ich bei Anruf beim Landkreis, nicht schriftlich mal schauen ob ich die bekomme.
Was passiert denn wenn ich vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache wie läuft es dann weiter die Sache wird doch nicht zu den Akten gelegt oder.

danke nochmal für deine Antwort!!!

Keine Ahnung, ich kann mir allerdings vorstellen, dass die Sache eher zu den Akten gelegt wird, wenn du eine Aussage machst und nicht weiter mehr ermittelt werden muss.

Kenne die Polizeiarbeit aber nur aus Krimis.

Eigentlich glaube ich, dass das mit der Aussageverweigerung nur dann einen Sinn macht, wenn man einen Rechtsanwalt hat, mit dem man besprechen kann, was man nun sagt oder nicht sagt. - Oder wenn es zwar Indizien gibt, die Polizei dem Täter letzten Endes aber ohne seine Mithilfe nichts nachweisen kann.

Aber das trifft ja hier nicht zu. Die anderen waren doch in der Mehrzahl und haben vermutlich auch was mitgekriegt von der Rangelei an der Tür. Oder haben sogar Dinge ‚gesehen‘, die sie gar nicht sehen konnten.

Da halte ich es für wichtig, eine eigene Schilderung des Sachverhaltes beizusteuern, und zwar möglichst sachlich, und man kann den Fehler, den man gemacht hat, ruhig zugeben, macht einen guten Eindruck, das auch nicht kleinreden. - Wenn es aber so war, wie du schilderst, kann ich mir nicht vorstellen, dass da eine richtige Strafe erfolgen würde.

Aber, wie gesagt, ich kenne Polizeiarbeit eigentlich nur aus Krimis.

danke für deine Antwort.
wie gesagt ich habe im Hausflur keinen gesehen die anderen werden wohl im Wohnzimmer gewesen sein werden
wohl was gehört haben( vielleicht ) , Rangelei hat aber nicht stattgefunden die Frau hat ja auch nicht leise geredet
und wenn dann kann ja nur einer hinter der Tür gestanden haben warum hat sie nicht gleich die Polizei gerufen.
So wie ich es sehe könnte man auch sagen steht Aussage gegen Aussage, und was in der Akte drinsteht kann nur ein
Rechtsanwalt einsehen.