Hallo,
ich wohne in einem Reihenhaus. Zwischen meiner Haustür und der des Nachbarn war ein ca. 90 cm breites Beet auf der Grundstücksgrenze. Die Nachbarn haben ihren Eingang neu gestaltet und bis zur Grundstücksgrenze gepflastert. Am Ende des jetzt noch 45 cm breiten Beetes steht ein ca 2,5m hoher Hibiskus (auf unserem Grundstück), der den Nachbarn gehört. Sie meinten, sie würden ihn gerne stehen lassen. Wir hatten auch nichts dagegen. Nun ist der Hibiskus krank, anscheinend ein Pilzbefall. Die Frage ist nun, kann ich auf die Entfernung des Strauches bestehen? Muss ich ihn weiter auf dem Grundstück dulden, oder kann ich ihn einfach entfernen? Muss ich in dem Fall die Kosten tragen? Komunikation mit den Nachbarn ist extrem schwierig. (Es gab schon abgebrochene Rosenzweige und Morddrohungen gegen unsere Katze, beide haben ihr Grundstück, bzw. Haus betreten) Vor einem Gespräch wäre mir ganz lieb, wenn ich meine rechtliche Position kenne. Vielen Dank!
Hallo,
da der Strauch auf Ihrem Grundstück steht können Sie verlangen , dass er enfernt wird oder Ihn selbst enrfernen. Ob Sie aber die Kosten selbst tragen müssen kann ich Ihnen nicht sagen.
Gruß Bukatcho