Durch unseren Garten führt eine Wasser- und Abwasserleitung vom Haus des Nachbarn, die noch zu DDR-Zeiten gelegt wurde. Das mündliche Einverständnis wurde damals durch die Eltern gestattet, wobei aber kein schriftlicher Eintrag im Grundbuch oder anderswo darüber vorliegt. Nun werden im Ort alle Abwasserleitungen an den Kanal angeschlossen und der Nachbar will alles gleich wieder neu durch unseren Garten legen lassen, denn es ist der kürzeste und billigste Weg für ihn… Wir möchten dem nicht zustimmen, da die Wasserwirtschaft nur mit Grundbucheintrag tätig wird. Jetzt will er das „Gewohnheitsrecht“ für die Leitungen einklagen. Kann er das?
Für Antworten wären wir sehr dankbar!
Hallo,
Genaues weiß ich auch nicht aber mit dem Gewohnheitsrecht ist das so eine Sache. So einfach wie er sich das vorstellt ist das nicht, da es ja andere Möglichkeiten gibt die Abwasserleitung zuverlegen. Um mit den Nachbarn weiterhin gut auszukommen, schlagen sie ihm doch vor die kompletten Kosten zu übernehmen, das heißt: sämtliche bau und Erdarbeiten, sowie alle nachträglichen arbeiten auch nach Jahrzehnten (bei defekter Leitung). Auch die Änderung im Grundbuch usw.
An ihrer Stelle würde ich einen Anwalt aufsuchen und mit ihm alles besprechen, kosten ca.100.- Euro.
MfG
Hallo. Einklagen kann er das, wird aber nicht mit durchkommen.
Durch die neue Leitung wird dein Grundstück erheblich beschädigt und man muss seine Zustimmung nicht geben.
Außerdem schließt ein durch Voreigentümer gegebenes Nutzungsrecht nicht den Neubau ein.
Was ist denn bei Reparaturen? Jedes mal würde dein Grundstück beschädigt.Lasst euch nicht auf so was ein.
MfG
Ich danke! Der Anwaltstermin ist eben erst in 2 Wochen… und wir denken ja auch, dass er zB. eine biologische Kläranlage bauen könnte…kostet halt.es liegt nämlich neben der Wasser- auch noch die Abwasserleitung…und der Garten hat die Größe von 2 Fußballfeldern…und könnte auch mal als Baugrundstück durchgehen. Mal schauen, wie es weitergeht!
Schönes WE noch!
Dankeschön! Sie sprechen uns aus der Seele…nur sieht es rechtlich auch so aus??? Der Anwaltstermin ist eben erst in 2 Wochen und das macht uns ganz verrückt.
Schönes WE!
Hallo, ja manchmal muss man sich über die Rechtsprechung mehr als nur wundern.
Ich würde mich aber nicht verrückt machen und zwingen kann man sie wohl kaum.
Es geht da um Privateigentum.
MfG
Dankeschön! Sie sprechen uns aus der Seele…nur sieht es
rechtlich auch so aus??? Der Anwaltstermin ist eben erst in 2
Wochen und das macht uns ganz verrückt.
Schönes WE!
Moin, moin…eigentlich nicht, denn wenn das Recht nirgendwo nachgewiesen ist, muss er bei Neubau der Leitungen einen anderen Weg wählen. Nur wenn das technisch nicht möglich ist oder unzumutbare Aufwendungen notwendig wären, kann er ein Notrecht/Duldung geltend machen. Dann muss er allerdings auch eine Entschädigung an den Eigentümer des belasteten Grundstücks zahlen.
Gruß Willy1301
Hallo Harald,
es handelt sich hier um eine privatrechtliche Vereinbarung, im Gegensatz zu der öffentlich rechtlichen Vereinbarung.
Meines Wissens hat die privatrechtliche Vereinbarung nur solange Gültigkeit, wie beide Parteien es wollen. Wenn eine Partei nicht mehr zustimmt, dann ist die Vereinbarung beendet und hinfällig.
Ob das Gewohnheitsrecht hier greift, kann nur ein Gericht entscheiden. Ich würde es auf den Versuch ankommen lassen. Soll er doch klagen.
Da es sich hier um eine Rechtsfrage handelt, die ich nicht beantworten darf, gebe ich nur meine persönliche Meinung weiter. Ich würde im Zweifelsfall den Rat eines Rechtsanwalts einholen.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Hallo,
Danke für die Antwort!
Das klingt ja schon mal nicht schlecht. Nächste Woche haben wir einen Anwaltstermin…mal schauen.
LG
Harald
Danke für die Antwort! Nächste Woche ist der Anwaltstermin…selbst bei Entschädigungszahlung ist das Grundstück wertgemindert, wenn man es als Bauland doch mal veräußern möchte… ich hoffe, er bekommt nicht recht…LG
Der Neuanschluß des Hausgrundstückes des Nachbarn muß über dessen Grundstück erfolgen.