Nachbars Wurzel

Hallo,
angenommen Hausbesitzer A ist am Kellerabdichten und hat beim aufgraben eine Wurzel vom Hausbesitzer B endeckt, die auf sein Grundstück gewachsen war.
B hat diese zwar entfernt jedoch hat A bei weiteren Grabungen festgestellt das eine weitere Wurzel direkt an der Hauswand von
ihm jedoch auf Hausbbesitzer B Grundstück entlang gewachsen ist.
Die Mauer ist damals (schätzungsweise 1930) genau auf der Grenze gebaut worden.
Die Wurzel stammt vermutlich von Efeu.
Muss A nun akzeptieren wenn B sagt das er das was er sieht abtrennen soll, das andere wird vermodern oder kann a auf die Entfernung bestehen?

A kann die Wurzeln, die von B zu ihm herüber wachsen, abschneiden. Er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass Wurzeln, die sich auf B’s Grundstück befinden, entfernt werden.

A kann die Wurzeln, die von B zu ihm herüber wachsen,
abschneiden. Er hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass
Wurzeln, die sich auf B’s Grundstück befinden, entfernt
werden.

Obwohl § 910 S 1 bgb http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html dies nicht vorsieht, kann ausnahmsweise gemäß § 242 vor dem Abschneiden eine Frist zu setzen sein, um dem Eigentümer Maßnahmen zur Erhaltung des Baums zu ermöglichen (OLG Köln ZMR 1993, 567; LG Oldenburg ZMR 1985, 99, 100; Horst Rn 943; Palandt/Bassenge Rn 2

[außerdem ist eine objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksbenutzung erforderlich; sie ist dann gegeben, wenn die wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks erschwert oder verhindert wird und die Beeinträchtigung auf die eingedrungenen Wurzeln und Zweige zurückzuführen ist]