Hallo,
im November 2013 wurde ein unbebautes Grundstück gekauft und seit ein paar Wochen hat der Hausbau begonnen.
Der angrenzende Nachbar hat sein Haus vor ca. 6 Jahren bereits erbaut und von seinem Aushub mehrere Findlinge (grosse Steine) auf dem unbebauten Grundstück gelagert.
Schon da ist aufgefallen, dass seine an der Grenze verlaufenden Sträucher fast auf die Grenze gepflanzt wurden und die Äste etc. sehr deutlich auf das unbebaute Grundstück herüber ragen. (Baden-Württemberg)
Noch vor Beginn der Aushubarbeiten wurde der Nachbar mündlich mehrfach gebeten, seine Findlinge vom unbebauten Grundstück zu beseitigen und die Sträucher entsprechend zu schneiden.
Nun sind einige Wochen vergangen und der Nachbar hat diese, trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung immer noch nicht beseitigt.
Da an der Grundstücksgrenze bereits ein Fundament für eine Stützmauer gesetzt wurde und auch die Auffüllarbeiten (dabei stören auch die Wurzeln, die auf das unbebaute Grundstück ragen, seit dem Aushub) in vollem Gange sind und die Steine und Sträucher eigentlich sofort weg sollten wäre es nun interssant, welche Rechte und Pflichten nun bestehen???
Wie sieht die Rechtslage aus?
Danke für kurzfristige und hilfreiche Rückmeldungen!
Grüsse, Sabrina