Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die 6 Jahresfrist zum Beseitigungsanspruch, wann genau ist diese um?
B hat im März 2011 eine Thujahecke mit ca. 40cm Abstand zur Grenze, aber auf seinem Grundstück gepflantzt. (ohne Einwilligung von A)
Mitlerweile, mit viel Dünger, sind die Thujas schon so hoch das sie dem Grundstück von A
1.) das bisschen morgentliche Sonnenlich, Tageslicht nehmen und
2.) bei der Ausfahrt mit seinem PKW erhelblich die Sicht auf die Straße (Kurve) einschränken.
3.) die Äste ragen schon wieder ca 20cm über die Grenze von Grundstück A hinaus.
4.) durch die Wurzeln, sind die Randsteine entlang der Grundstücksgrenze in Richtung nach
Grundstück A verschoben.
Vielen Dank im Voraus
gleitsicht