Nachbarschaftshilfe durch ALG2-Empfänger erlaubt ?

Hallo!
Wie schaut es eigentlich in folgender Situation aus: Ein ALG2-Empfänger erledigt jeden Freitag seine Lebensmitteleinkäufe. Da er sich mit der jungen hübschen Studentin von Nebenan gut versteht, bietet er ihr an, ihre paar Einkäufe gleich mit zu übernehmen,wenn er eh schonmal im Laden ist. Könnte das JC ihm daraus einen Strick drehen,indem man ihm eine Wirtschaftsgemeinschaft mit der Nachbarin unterstellt ?

Dazu gibts ja das Urteil des BSG (AZ:B 14 AS 6/08 R),wonach sowas in Wohngemeinschaften nicht automatisch unterstellt werden dürfte…aber wie ist das bei ansich fremden Personen untereinander ?

Hallo

Wie schaut es eigentlich in folgender Situation aus: Ein
ALG2-Empfänger erledigt jeden Freitag seine
Lebensmitteleinkäufe. Da er sich mit der jungen hübschen
Studentin von Nebenan gut versteht, bietet er ihr an, ihre
paar Einkäufe gleich mit zu übernehmen,wenn er eh schonmal im
Laden ist. Könnte das JC ihm daraus einen Strick drehen,indem
man ihm eine Wirtschaftsgemeinschaft mit der Nachbarin
unterstellt ?

Nein.

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Hallo,

Wie schaut es eigentlich in folgender Situation aus: Ein
ALG2-Empfänger erledigt jeden Freitag seine
Lebensmitteleinkäufe. Da er sich mit der jungen hübschen
Studentin von Nebenan gut versteht, bietet er ihr an, ihre
paar Einkäufe gleich mit zu übernehmen,wenn er eh schonmal im
Laden ist. Könnte das JC ihm daraus einen Strick drehen,indem
man ihm eine Wirtschaftsgemeinschaft mit der Nachbarin
unterstellt ?

In soweit nicht, aber der Einkäufer müßte andererseits belegen können, wenn er einen finanziellen Vorteil davon hätte.

Dazu gibts ja das Urteil des BSG (AZ:B 14 AS 6/08 R),wonach
sowas in Wohngemeinschaften nicht automatisch unterstellt
werden dürfte…aber wie ist das bei ansich fremden Personen
untereinander ?

Es darf der Person nebenan auch gegen Entgelt bestimmte Dienstleistung und Hilfestellung erbracht werden.
Es sollte aber bei finanzieller Zuwendung für den Dienst jederzeit Quittiert nachweisbar bleiben.

mfg

nutzlos

Kein Problem, eine junge hübsche Studentin würde sich ja schließlich keinesfalls mit einem „Hartzi“ einlassen!
Das weiß das Jobcenter natürlich genau.

Hallo

er wird ja seine Einkäufe mit seinem Geld und ihre Einkäufe mit ihrem Geld (= getrennte Bons) bezahlen. Sofern sie ihn wirtschaftlich / finanziell nicht unterstützt, geht das das Jobcenter nichts an und ist völlig irrelevant :smile:

LG

Kein Problem, eine junge hübsche Studentin würde sich ja schließlich keinesfalls mit einem „Hartzi“ einlassen!

Stimmt nicht, es gibt auch junge hübsche Studentinnen mit Helfer-Syndrom.

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