Hallo!
Wie schaut es eigentlich in folgender Situation aus: Ein ALG2-Empfänger erledigt jeden Freitag seine Lebensmitteleinkäufe. Da er sich mit der jungen hübschen Studentin von Nebenan gut versteht, bietet er ihr an, ihre paar Einkäufe gleich mit zu übernehmen,wenn er eh schonmal im Laden ist. Könnte das JC ihm daraus einen Strick drehen,indem man ihm eine Wirtschaftsgemeinschaft mit der Nachbarin unterstellt ?
Dazu gibts ja das Urteil des BSG (AZ:B 14 AS 6/08 R),wonach sowas in Wohngemeinschaften nicht automatisch unterstellt werden dürfte…aber wie ist das bei ansich fremden Personen untereinander ?