Nachbarschaftshilfe - Reinfall

Halo, kurze Sachverhalt

Frau Möbelkäufer bittet Nachbar um eine Fahrt. Der fährt. Will nichts vom Geld hören.
Nachbars Frau schickt nach zwei Wochen der Man, das doch
die liebe Frau Möbelkäufer zahlen soll.Und dann fällt erst den Betrag.
Wie steht Frau Mobelkäufer da?
Soll sie zahlen, bzw. muss sie dass tun?
Frau Möbelkäufer glaubt weiter, das Wort ist was Wert.
Liegt sie falsch?
Es gibt natürlich keine Zeugen der Absprache.
Was tun?

danke

martina

Hallo

Derjenige, der eine Dienstleistung erbringt, kann dafür von demjenigen, dem er die Dienstleistung erbracht hat, ein Entgelt verlangen, wenn das zwischen den Beteiligten vereinbart worden oder allgemein üblich ist. Der Dienstleister muss nachweisen, ob das Eine oder das Andere vorliegt. Es könnte auch die Frage gestellt werden, ob der Nachbar überhaupt berechtigt war, gegen Entgelt Personen zu befördern. Bedarf man dafür nicht einer besonderen Erlaubnis (Personenbeförderungsschein)?

Freundliche Grüße

M.E. stellt sich hier noch eine ganz andere Frage, nämlich die nach dem Rechtsbindungswillen. Es ist m.E. gar kein Vertrag zustande gekommen, weil es sich bloß um eine Gefälligkeit handelte. Damit mangelt es auch an einer Rechtsgrundlage, die den Anspruch begründen könnte.

Einen Personenbeförderungsschein braucht man übrigens nicht, wenn man nicht alein im Auto sitzt, sondern nur, wenn man gewerbsmäßig Personen befördert.

Levay

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