Wir nehmen mal an ein Nachbar hilt bei der
Fällung eines Baumes im Garten mit.
Er setzt seine Motorsäge ein um den Baum in Kamingroße Stücke zu zerteilen.
Dafür soll er 400€ erhalten.
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Darf der freundliche Nachbar eine Quittung über den Betrag
ausstellen für den Baumbesitzer, damit er bei der Steuer diesen Betrag
mit in die Abrechnung der Meiteinnahmen einfließen lassen kann?
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Wie muss der freundliche Nachbar die 400€ vereinnahmen bei seiner Steuererklärung. Selbstständige Arbeit ist es doch nicht aber was?
Rolf
Hallo,
wenn der Mann regelmäßig mit seiner Stihl den Nachbarn „hilft“, kann
es gewerblich sein. Ein einmaliger Hilfsdienst wird aber idR nur zu
sonstigen Einkünften (Leistungseinkünften) werden. Ist derjenige
allerdings Arbeitnehmer, dann kann er gefahrlos bis 410 Euro im JAHR
(!!!) einnehmen, weil eine Versteuerung ausbleibt. Nachzulesen:
§ 46 III EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
und darüber hinaus ist es ermäßigt:
§ 70 EStDV
http://bundesrecht.juris.de/estdv_1955/__70.html
Insoweit kann derjenige ruhig eine Quittung ausstellen, damit der
Vermieter Werbungskosten hat.
Mfg vom
showbee