Hallo,
wie weit reicht der Personenkreis, der unter dem Begriff „Nachbarschaftshilfe“ an einem Umbau mit aktiv werden darf?
Die eigenen Kinder, klar. Auch deren Kommilitonen? Und Eltern von Kommilitonen?
Steuern zahlen muss der Bauherr in solchen Fällen m. M. nicht. Aber man kann die Personen irgendwo anmelden, dass sie während der Tätigkeit unfallversichert sind?
Für kompetente Hinweise Dank im Voraus.
Grüße
Carsten