Hallo zusammen,
folgenden Streit gibt es bei den Eltern meiner Freundin:
Deren Nachbar hat - so stellt es sich jedenfalls für mich dar - pusch beim Bau seiner Garage geleistet. Jedenfalls dringt das Grundwasser dort ein … hätte er auf die Eltern meiner Freundin gehört und nicht alles besser gewusst, so hätte er gar kein Problem, denn die haben die Garage daneben und da gibt es das Problem nicht.
Nun kommt der gute Anwalt von Ihm an und fordert, dass die diese die Kosten für die Nachbesserung bezahlen, da deren Garten zu hoch liege - der an die Garagen grenzt - und das wäre der Grund für das Wasser in der Garage!
Nur: Der Garten liegt genau so wie es der Bebauungsplan vorsieht!
Der - mir nicht ganz kompetent wirkende Anwalt - hat nach einem Gespräch mit seinem Kollegen vorgeschlagen, dass man doch unbedingt darauf eingehen solle und sich so aussergerichtlich einigen solle.
Das möchten die diese jedoch keines Falls, da das in Ihren Augen ein Schuldanerkenntnis wäre, obwohl Sie sich im Recht fühlen.
Was meint Ihr: Sollten sie auf den Vorschlag eingehen?
Ich persönlich bin der Meinung, den vorliegenden Fall bis in Detail der Haftpflichtversicherung zu schildern.
Da dies die beim selben Versicherer liegt wie die Rechtsschutzversicherung, werden diese sicherlich selbst prüfen, ob eine Klage des Nachbarn Erfolg hätte… glaube ich jedenfalls.
Es geht ja auch um nicht wenig Geld.
Wäre die Haftplicht überhaupt für den Schaden zuständig?
Was würdet Ihr tun?
Gruß Ivo