Nachbarschaftskrieg

Hallo zusammen,

folgenden Streit gibt es bei den Eltern meiner Freundin:

Deren Nachbar hat - so stellt es sich jedenfalls für mich dar - pusch beim Bau seiner Garage geleistet. Jedenfalls dringt das Grundwasser dort ein … hätte er auf die Eltern meiner Freundin gehört und nicht alles besser gewusst, so hätte er gar kein Problem, denn die haben die Garage daneben und da gibt es das Problem nicht.

Nun kommt der gute Anwalt von Ihm an und fordert, dass die diese die Kosten für die Nachbesserung bezahlen, da deren Garten zu hoch liege - der an die Garagen grenzt - und das wäre der Grund für das Wasser in der Garage!

Nur: Der Garten liegt genau so wie es der Bebauungsplan vorsieht!

Der - mir nicht ganz kompetent wirkende Anwalt - hat nach einem Gespräch mit seinem Kollegen vorgeschlagen, dass man doch unbedingt darauf eingehen solle und sich so aussergerichtlich einigen solle.

Das möchten die diese jedoch keines Falls, da das in Ihren Augen ein Schuldanerkenntnis wäre, obwohl Sie sich im Recht fühlen.

Was meint Ihr: Sollten sie auf den Vorschlag eingehen?

Ich persönlich bin der Meinung, den vorliegenden Fall bis in Detail der Haftpflichtversicherung zu schildern.
Da dies die beim selben Versicherer liegt wie die Rechtsschutzversicherung, werden diese sicherlich selbst prüfen, ob eine Klage des Nachbarn Erfolg hätte… glaube ich jedenfalls.
Es geht ja auch um nicht wenig Geld.

Wäre die Haftplicht überhaupt für den Schaden zuständig?

Was würdet Ihr tun?

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

vorab. Eine Haftpflichtversicherung ist hier wohl kaum zuständig.

folgenden Streit gibt es bei den Eltern meiner Freundin:

Deren Nachbar hat - so stellt es sich jedenfalls für mich dar

  • pusch beim Bau seiner Garage geleistet. Jedenfalls dringt
    das Grundwasser dort ein … hätte er auf die Eltern meiner
    Freundin gehört und nicht alles besser gewusst, so hätte er
    gar kein Problem, denn die haben die Garage daneben und da
    gibt es das Problem nicht.

Nun kommt der gute Anwalt von Ihm an und fordert, dass die
diese die Kosten für die Nachbesserung bezahlen, da deren
Garten zu hoch liege - der an die Garagen grenzt - und das
wäre der Grund für das Wasser in der Garage!

Selbst wenn der Garten zu hoch liegt, hat der Nachbar selbst den Schaden zu beseitigen. Er hat offenbar alle notwendige Sorgfaltspflicht missachtet. Wenn der Nachbar nämlich meint, der Garten liege zu hoch, hätte er bei Aufstellung der Garage die erforderliche Drainage verlegen müssen. Er kann sich nach dem Bau der Garage nicht darauf berufen, er habe dies nicht bemerkt. Es ist Aufgabe eines Bauherrn, sich vor einem Bau oder einer Aufstellung einer Garage sachkundig zu machen. Da Du noch hingewiesen hast, dass die Eltern Deiner Bekannten ihn sogar aufmerksam gemacht haben, ist ohnehin klar, dass er fahrlässig gehandelt hat. Dafür sollte er selbst einstehen.

Nur: Der Garten liegt genau so wie es der Bebauungsplan
vorsieht!

Der - mir nicht ganz kompetent wirkende Anwalt - hat nach
einem Gespräch mit seinem Kollegen vorgeschlagen, dass man
doch unbedingt darauf eingehen solle und sich so
aussergerichtlich einigen solle.

Gute Idee - für den Anwalt - ein Vergleich bringt mehr als ein verlorener Fall.

Das möchten die diese jedoch keines Falls, da das in Ihren
Augen ein Schuldanerkenntnis wäre, obwohl Sie sich im Recht
fühlen.

Völlig richtig. Nichts anerkennen. Notfalls auch den eigenen Anwalt hinweisen, dass der Nachbar informiert war und wider besseren Wissens trotzdem sich keine Rat geben liess.

Was meint Ihr: Sollten sie auf den Vorschlag eingehen?

Ich würde nicht dazu raten. Ich glaube nicht, dass die andere Seite es unter diesen Voraussetzugnen, die Du darlegst, wagt zu klagen.

Ich persönlich bin der Meinung, den vorliegenden Fall bis in
Detail der Haftpflichtversicherung zu schildern.

Dies prüft die RS-Versicherung. Schaden kann es trotzdem nicht, die eigene Haftpflichtversicherung zu informieren. Sollte die Haftpflichtversicherung hier eintreten, was ich mir nicht vorstellen kann, möchte ich Dich bitten, mir den Grund der Anerkennung zu mailen.

Gruss Günter

Da dies die beim selben Versicherer liegt wie die
Rechtsschutzversicherung, werden diese sicherlich selbst
prüfen, ob eine Klage des Nachbarn Erfolg hätte… glaube ich
jedenfalls.
Es geht ja auch um nicht wenig Geld.

Wäre die Haftplicht überhaupt für den Schaden zuständig?

Was würdet Ihr tun?

Gruß Ivo

Hallo Günther,

Selbst wenn der Garten zu hoch liegt, hat der Nachbar selbst
den Schaden zu beseitigen. Er hat offenbar alle notwendige
Sorgfaltspflicht missachtet. Wenn der Nachbar nämlich meint,
der Garten liege zu hoch, hätte er bei Aufstellung der Garage
die erforderliche Drainage verlegen müssen. Er kann sich nach
dem Bau der Garage nicht darauf berufen, er habe dies nicht
bemerkt. Es ist Aufgabe eines Bauherrn, sich vor einem Bau
oder einer Aufstellung einer Garage sachkundig zu machen. Da
Du noch hingewiesen hast, dass die Eltern Deiner Bekannten ihn
sogar aufmerksam gemacht haben, ist ohnehin klar, dass er
fahrlässig gehandelt hat. Dafür sollte er selbst einstehen.

zustimm

Der - mir nicht ganz kompetent wirkende Anwalt - hat nach
einem Gespräch mit seinem Kollegen vorgeschlagen, dass man
doch unbedingt darauf eingehen solle und sich so
aussergerichtlich einigen solle.

Gute Idee - für den Anwalt - ein Vergleich bringt mehr als ein
verlorener Fall.

Falsch, der Anwalt bekommt auf jeden Fall sein Geld nach X Stunden Beratung, Anwesenheit bei der Verhandlung etc. mehr als wenn sich die Familien nach 3h aussergerichtlich einigen.

Tschuess Marco.

Hallo Marco,

Der - mir nicht ganz kompetent wirkende Anwalt - hat nach
einem Gespräch mit seinem Kollegen vorgeschlagen, dass man
doch unbedingt darauf eingehen solle und sich so
aussergerichtlich einigen solle.

Gute Idee - für den Anwalt - ein Vergleich bringt mehr als ein
verlorener Fall.

Falsch, der Anwalt bekommt auf jeden Fall sein Geld nach X
Stunden Beratung, Anwesenheit bei der Verhandlung etc. mehr
als wenn sich die Familien nach 3h aussergerichtlich einigen.

Tschuess Marco.

Ich bestreite nicht, dass der Anwalt kein Geld bekommt. Wenn er zu einem Vergleich rät, erkläre ich nur, dass der Anwalt mehr Geld erhält als er ohne Vergleich erhalten würde. Oder sagen wir es so. Der Mandant hat mehr Kosten als wenn er keinen Vergleich eingeht (Selbstverständlich bei Aussicht auf Erfolg) . Du kannst sehr leicht aus der Geschäftsgebühr, aus der Verhandlungsgebühr, der Besprechungsgebühr, der Ortsbesichtigung, aus Fahrtkosten und Abwesenheitskosten, pauschalierten Telekommmunikationsleistungen, Mehrwertsteuer und dem Zusatz der Vergleichsgebühren erkennen, dass ein Vergleich teurer wird. Bekanntlich übernimmt jemand bei einem Vergleich auch die anteiligen Kosten des eigenen Anwaltes.

Gruss Günter