Nachbarschaftsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo erstmal,

die Eckdaten:
wir haben ein Haus gekauft 2009
Nachbar hat das Haus 2008 gekauft

die Nachbars Kiefer (ca. 20 m hoch) steht ca. 70 cm von der Grundstücksgrenze entfernt.
Die Nadeln wehen über unser gesamtes Grundstück.

Frage:

könnten wir darauf bestehen, dass der Nachbar die Kiefer entfernt ?
Wie oben bereits geschrieben: wir haben unser Haus 2009 gekauft und unser Nachbar hat sein Haus 2008 gekauft.

recht herzlichen Dank für die Antworten.
Christian

Hallo, kann ich leider nicht sagen!
Gruß

Hallo Christian,

ein Anspruch auf Entfernen besteht nicht, wenn der Baum länger als 5 Jahre über 2 Meter hoch ist. Bei 20m Höhe lässt sich annehmen, dass der Baum da schon länger steht.

Lediglich, wenn der Baum in seiner Standfestigkeit bedroht ist (morsch, wurmstichig, …), dann ist der Eigentümer verpflichtet, den Baum zu entfernen.

Allerdings gibt es im BGB einige Regeln:
http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html regelt, dass die Äste und Wurzeln, die in irgendeiner Form stören entfernt werden müssen/dürfen.

Ferner ist es so, dass lt. BGH Nadeln und Zapfen, die vom Baum in Dein Grundstück fallen eine „Zuführung unwägbarer Stoffe“ nach http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html darstellt. Diese mußt Du zwar dulden, aber der Paragraph gibt Dir einen Anspruch auf Entschädigung bzw. Beseitigung.

ABER: Ich finde es schlechten Stil gleich mit Paragrafen ins Haus zu poltern. Versuch mal mit Deinem Nachbarn vernünftig zu reden, lade in auch mal zum Besichtigen Deines Gartens ein (nachdem Du drei Wochen keinen Nadel weggeräumt hast…). Sollte sich dies im Kreis drehen, dann schlage die Hinzuziehung eines Schlichters vor.

Viel Erfolg und viele Grüße

Hallo Christian,
die Frage ist so nicht zu beantworten, da jedes Bundesland eigene Nachbarschaftsgesetze hat und in vielen Gemeinden Baumschutzverordnungen bestehen.
Der Link enthält die Nachbarschaftsgesetze der BRD
http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner
/bundeslaender.html
Über eine Baumschutzverordnung bei der Gemeinde Nachfragen.
Wenn der Baum nicht gefällt werden kann ist der Baumbesitzer trotzdem haftbar für Schäden die durch den
Baum oder dessen Wurzeln entstehen. Bei einer über mäßigen Verschmutzung auch für die Reinigung. Ortsübliche Verschmutzung ist zu dulden.
mfg
Ben

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo erstmal,

die Eckdaten:
wir haben ein Haus gekauft 2009
Nachbar hat das Haus 2008 gekauft

die Nachbars Kiefer (ca. 20 m hoch) steht ca. 70 cm von der
Grundstücksgrenze entfernt.

Die Nadeln wehen über unser gesamtes Grundstück.

Frage:

könnten wir darauf bestehen, dass der Nachbar die Kiefer
entfernt ?
Wie oben bereits geschrieben: wir haben unser Haus 2009
gekauft und unser Nachbar hat sein Haus 2008 gekauft.

recht herzlichen Dank für die Antworten.
Christian


Hallo, sorry die verspätete Antwort… die auch keine hinreichende sein kann. Leider sind auf diesem Weg Rechtsberatung nicht gestattet. Deshalb „nur“ unverbindliche Hinweise:

  • man kann alles versuchen, einvernehmlich zu klären,sollte auch einen Versuch des Gespräches deshalb machen !
  • ansonsten gibt es in jedem Bundesland ein sogenanntes Nachbarschaftsgesetz … schauen Sie mal nach
  • aus dem BGB könnte sich ein Anspruch ergeben… dort ca. ab § 1000
  • in einigen Städten und Gemeinden gibt es sogenannte Schlichtungsstellen für Nachbarschaftsrechtssttreitigkeiten, sie erfahren bei ihrer Gemeinde, ob es bei Ihnen eine gibt
  • wenn alles nichts nützt : Fachanwalt aufsuchen.
    liebe Grüsse andre