Liebe/-r Experte/-in,
wir haben ein Problem mit unserer Nachbarin. Unser Grundstück gehört zum bebauten Wohngebiet, das Nachbargrundstück ist bereits unbebaubar und ist im Landschaftsschutzgebiet. Wann dürfen wir die Baumwiese des Nachbarn betreten,gibt es da Vorschriften? Was ist im Winter? Haben wir ein -Betretungsrecht- für Arbeiten an unserem Grundstück (Rückschnitt unserer Büsche etc)
Vorab schon mal Danke
Gruß Fuchsi
Hallo Fuchsi,
a) Ein standardmäßiges „Betretungsrecht“ gibt es an sich nicht. Wenn ein Grundstück nicht „eingefriedet“ ist, d.h. kein Zaun oder vergleichbares andeutet, dass ein Betreten nicht erwünscht ist, so darf man davon ausgehen, dass der Eigentümer (und/oder Besitzer) nichts gegen ein Betreten hat. Hat der Eigentümer einmal geäußert, dass er mit einem Betreten nicht einverstanden ist, so fährt man besser, wenn man sich daran hält, das könnte sonst eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch geben.
b) Um Eure Hecke zu schneiden müsste Euch der Nachbar auf sein Grunstück lassen (vgl. §917 BGB und §242 BGB). Hierzu müsst Ihr ihn aber vorher fragen und falls er nein sagt müsstet Ihr das Recht Einklagen. Hier ist aber die Rechtsprechung nicht einheitlich!
Wenn Ihr übrigens Eure Hecke auf sein Grundstück wuchern lässt, liegt der Ball bei Ihm: Er muss Euch auffordern Eure Hecke zu schneiden (vgl. §910 BGB). Hierfür muss er Euch eine angemessene Frist setzen, d.h. bis zu der Jahreszeit, in der die entsprechende Pflanze üblicherweise schadfrei geschnitten werden kann. Er würde sich natürlich schwer tun, wenn er Euch dann auch noch den hierfür notwendigen Zutritt verweigert.
Ich rate Euch, unnötiges Betreten des Grundstückes zu vermeiden und ein klärendes Gespräch mit Eurem Nachbarn zu suchen. An dieser Stelle wäre eine Einladung zu Kaffee und Kuchen vielleicht der passende Rahmen. Die Paragraphen würde ich erst mal in der Tasche stecken lassen!
Viele Grüße und viel Erfolg
Lumpi
Nachbarschaftsrecht
Hallo, tut mir leider, kann leider nicht helfen!
Viele Grüße
Dieter