Hallo Max,
danke für deine Antwort nun zu deinen Fragen:
zu a) die Pflanzen stehen erst seit zwei Jahren und sind von
Mitte Stamm bis zu der Grenze nur knapp 30 cm entfernt.
zu b) die Pflanzen stehen nicht sonderlich weit auseinander
aber der nimmt sich das recht dort durch zulaufen, damit er
schneller bei seinem PKW ist.
zu c)
es ist immer noch genügend Platz auf der Seite wo die Pflanzen
sind, einen Zaun zu stellen er muss auch nicht unbedingt höher
sein als 1,20 m, wäre aber schon toll wenn er 180 cm wäre, da
der Nachbar sein Grund und Boden selbst nicht eingefriedet
Hallo Andreas,
Danke für die konkreten Antworten!
Schon gut, musst Dich nicht entschuldigen, wolltest ja
nur sichere Datenlage.Weiter muss ich noch hinweisen,
dass es je nach Bundesland und teilweise noch nach Gemeinden
Komunen, verschiedene Vorgaben gibt.
Ich beziehe mich auf mein Bundesland Baden-Wuerttemberg.
Schaue in Google oder unter der Homepage Deiner Landesregierung
nach dem „Nachbarschafts-Gesetz“ oder „Nachbarschaftsrecht“
für NRW! Dort stehen alle Fakten schwarz auf weiß!schaue auch unter
der Gemeindenseite, oder Frage beim Bauamt der Gemeinde, nach den
vorgegebenen Grenzabständen für Zaun und Hecken nach.
Grund: teilweise gibt es je nach Innerorts/außerorts/Bebauungsplan
Vorgaben für Zäune/Hecken/Einfriedungen.
Nun zu a) unter 5 Jahren hat der böse Nachbar Einspruchsrecht,
gegen eine Pflanzung , die von Stammitte bis Grenze unter 50cm
liegt.Es sei denn, Ihr habt durch Zeugen bestätigt, seine Zusage
bei der Setzung,oder seine Einverständiserklärung mündlich/schriftlich.
So bleibt nur komplett ausbuddeln, versetzen, dann aber gleich richtig!
Denn: in Baden-Württemberg darf ich die Höhe von 1,50/1,60m (im 50cm
Grenzabstand eingehalten)erreichen, jetzt kommt’s, jeder weitere cm/m nach
oben, bedeutet auch gleich den selben cm/m von den 50cm Grenzabstand weg
in Euren Garten, somit könnt ihr locker 3m erreichen, wenn ihr auch entsprechend
2m von der Grenze fern bleibt.
Zu b) damit der Nachbardepp auch noch lange dran denkt, macht doch in Schienbeinhöhe
und Brusthöhe Stacheldraht zu seiner Seite hin, dicht in die Tujahecke um Eurer Grundstück
zu sichern. Damit schützt ihr Euch nur, aber sagt ihm nicht, das dies gegen sein Durchgehen
gerichtet ist, weil sonst handelt ihr vorsätzlich Euch eine Körperverletzung ein!
Zu c) auch ein Zaun hat Mindestanforderungen einzuhalten, auch das variiert je nach
Bundesland/ Gemeindebauverordnung.
Aber grundsätzlich dürft ihr , wenn andere Nachbarn das auch in der Umgebung haben,
einen Zaun direkt auf die Grenze setzen! Dieser darf bei uns 1,50m hoch sein,
jeder weitere höhere Zentimeter, bedeutet gleichen Zentimeter weiter von der Grenze entfert.
Aber macht doch einen 1,20 m Zaun direkt auft die Grenze damit habt ihr KLAR Euer
Grundstückveinzäunt und signalisiert KEIN ungebetener Zugang ins Grundstück gestattet,
weiter habt ihr die Sracheldratlhtüberraschung in Eurer Tujenhecke! Damit gibt es
Freudenschreie, wenn wieder zum Auto abgekürzt wurde! müßt ihr daher besser im Dunkeln
von Eurer Gartenseite mit Stacheldraht in Schienbein und Brusthöhe verzurren, so könnt ihr
ungehindert dahinter zum Schneiden!
Zu d) egal wie hoch jeztzt, sie müssen erstmalweg, um dann mit korrektem 50cm
Abstand die kleine Überraschung innen zu setzen.
Viel Glück mit dem Nachbarn ( Vorsicht, nur zum Schutz, Nicht gegen den Nachbarn
gerichtet, der arme Sack hat halt Pech gehabt, warum muss er auch durch die Hecke
kaschieren, der Stacheldraht ist nur zum Schutz, gegen Wildschweine, Rehe, Hunde, Bären
und (Idioten) nur denken, nicht sagen!
Max
Zu a)
hat, kann der Pflanzenbesitzer auf seinem Grund doch Tun und
Machen was er will, oder?
zu d)
aktuell sind die Pflanzen z. Zt. gute 140 cm hoch würde man
aber jederzeitn auf Zaunhöhe runterschneiden wenn es denn
muss.
zu e)
sorry da bin ich wohl etwas verwirrt gewesen
Vielen Dank vorab schon mal und einen schönen Tag wünscht
Andreas