Nachbarschaftsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben im Juli letzten Jahres das mittlere von fünf Reihenhäusern gekauft. Die (logischerweise) nebeneinanderliegenden Gärten sind nur durch kleine Drahzäune (Höhe ca. 50cm) voneinander getrennt. Jetzt stellt sich heraus, dass der 7 jährige Sohn unserer direkten Nachbarn auf der rechten Seite ein Autist ist. Soweit tangiert uns das ja nicht.

Allerdings hat sich herausgestellt, dass er sehr agressiv auf unseren Sohn (2 1/2) und uns reagiert und auch schon mal, wenn er merkt, dass er nicht beobachtet wird, den Zaun übersteigt, unseren Sohn schlägt, ihm die Nase umdreht, anspuckt oder mit Steinen oder Sand bewirft. Das Werfen macht er allerdings auch von ihrem Garten aus, gerne auch mal mit Sand wenn wir auf der Terasse sitzen. Wir haben dieses Haus gekauft, damit unser Sohn einen Garten hat, in dem er sich auch ohne ständige 100%ige Aufsicht bewegen kann. Jetzt müssen wir allerdings ständig dabei sein, um ihn zu schützen. Gleichzeitig entwickelt er Angst vor unserem Garten… Versteht mich bitte nicht falsch, ich ahne welch schwierige Aufgabe man mit solch einem Kind hat, aber darf es sein, dass wir uns in unserem Lebensraum dermaßen einschränken müssen? Müssen nicht die Erziehungsberechtigten des Jungen für einen unübersteigbaren Zaun sorgen?
Bitte keine Gefühlsduselei nach dem Motto: der arme Junge ist Autist…wir haben uns für die nächsten 20 Jahre verschuldet und können jetzt unseren Garten derzeit nur sehr eingeschränkt nutzen.
Auch der Hinweis auf ein Gespräch mit den Eltern des Jungen ist nicht nötig, da wir das Gespräch natürlich schon gesucht haben, die Eltern allerdings auf dem Standpunkt stehen: er ist krank, da kann man nichts machen.
Danke für Eure Zeit,
Daniel

Hi Daniel

das ist ein schwere Frage. Wenn die Eltern nicht zugänglich sind, dann baut Ihr doch den Zaun, sprecht mit den Nachbarn ab, dass ihr einen Zaun, 2m oder so auf Eure Seite stellt. Falls dies ein Problem wäre, dann schaut in der Gemeindeverwaltung nach wie hoch ihr bauen dürft, manchmal müssen die Nachbarn ja gar nicht zustimmen.
Ich denke das ist schwer, wenn Euch das stört, solltet ihr auch die Kosten tragen. Aber das solltet ihr untereinder besprechen.
Lg NAdine

Hallo, es gibt ein Nachbarschaftsgesetz, dieses ist Ländersache und in diesem ist zumindestens in Rheinland Pfalz ein Grenzbepflanzung und ein Grenzzaun geregelt. Geben Sie mal in Goggel „Nachbarschaftsrecht und Ihr Bundesland“ an und sie werden es herunterladen können.

Wir haben ebenfalls ein Reigenmittelhaus und an beiden Seiten eine Hecke aus Tuja, allerdings auf unserem Grundstück, welches dann in der Breite ca. 60 cm kleiner wird. Der Vorteil auf der anderen Seite ist aber das man den Garten nicht einsehen kann und der Junge auch nicht darüber klettern kann.
Vielleicht hilft Ihnen das weiter.

Gruß

Joki

Hallo Daniel,

vor ab ich würde ausflippen-nicht wegen der Behinderung des Kindes, Nein wegen der Borniertheit
der Dreckseltern ! Wenn ich so eine Pestwurz in die Welt gesetzt hätte, Dann würde ich andere davor schütze, als
liebender Vater, WEIL sonst der Spieß umgedreht wird und IHR Euch über das Jugendamt der Stadt hilfesuchende Unterstützung holen
werdet!!! Dort müßt Ihr nur auf die die Art der Nachbarn aufmerksam machen, das ein ausserordentlich scheinbar gemeingefährliches authistisches Kind ALLEIN im Garten gelassen wird und somit die Aufsichtspflicht
der Pestwurzen von Eltern vernachlässig wird, dazu müßt Ihr leider ein DAUERPROTOKOLL aller AKTIVITÄTEN des Nachbarkindes notieren, mit Datum,Uhrzeit , Aktion,
am allerbesten setzt ihr auf Eure Terrasse eine Aussenkamera mit Festplattenrecorder für ca (400-1.800 EUR )die die Grenze und somit die „Grenzverletzung“ des „Schlägers“ mit Uhrzeut Datum aufzeichnet, dazu müßt Ihr Euren Kleinen aber als Köder in den Garten setzen, DANN habt Ihr Beweise die unwiderruflich sind.
Noch dazu habt ihr ein Problem, denn in sog. Reihengärten liegen Grenzhöhen der Zäune vor, WENN Ihr 1,80 Sichtschutzzäune auf die Grenz setzen dürft, Dann macht es sofort
pfefft auf die Kostem sondern denkt an Euere Lebensqualität !!! HEY ! Ich hatte fast das SELBE Problem, nur war hier das Kind ein Besoffener Nachbar, der Ständig über den Zaun stieg ( im Suff und unseren Garten verwüstete!) Dann bedrohte er meinen Sohn mit einer AXT !!!
WAS glaubst Du was ich gemacht habe??? Klar die Polizei geholt, WAS habe die gemacht ?? NIX, Anzeige erstattet? Klar !
WAS hat`s gebracht? Nix! Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt wegen NICHTÖFFENTLICHEM INTERESSE!!! Weil mein Sohn noch lebt !!!
ALSO hab ich mir selber geholfen, ich habe mich auf die Lauer gelegt, hatte im Garten „gedöst“ und die Sau mittels Baseballschläger abgepaßt!

Der kam nie wieder, war seitdem ruhig und ging allen aus dem Weg ! Sorry- DAS solltest DU mit dem Authisten-Bengel nicht bringen, eher mit dem Vater ( Spaß!!=)
Nein Du dokumentierst alles und gehst damit zum Jugendamt ! SCHWUPPS. die haben Panik in die Presse zu kommen FALLS ein 7 jähr. Kind unter Mitwissen des Jugendamtes ein Baby im NAchbargarten scher verletzen würde !! UND ich hatte STACHELDRAHT zwischen die TUJA Hecke in Schienbein- und Halshöhe gezogen, die
versoffene S… hing eines Tages drin fest, SO mußt DU Dich in good old Germany neurdings schützen!

----Sorry hier ging mein Verständnis mit Deiner Situation VOLL durch ! Du mußt halt einen erlaubten Zaun ziehen ( im NAchbarschaftsrecht und je nach Gemeinde diverse
MAximalhöhen!) in der Regel 1.50m auf Grenze! Davoe schöne Tujen und schwupps ihr hat Eure Idylle !

Gruß
MAx

Hallo Daniel,
wenn Gesprächsversuche gescheitert sind, dann ist der nächste Weg zum Schiedsmann.
Er wird versuchen eine Lösung zu finden und ist auch über die örtlichen Nachbarschaftsgesetze informiert.
Das Informationsgespräch ist kostenlos die Schlichtung kostet bis 60.-.
Die Adresse giebt es bei der Gemeinde oder Polizei.
mfg
Ben

Da alle Gespräche gescheitert sind, leider, muss ich hier sagen, gibt es meiner Meinung nach nur einen Weg, wenn wir uns die Fakten ansehen. Dann würde ich sagen, dass die einzige Chance ein höherer Zaun ist. Bitte erkundigen sie sich danach, inwieweit sie den Zaun erhöhen/ändern können/dürfen. Dazu müssten sie in die Bauordnung der Gemeinde sehen, welche Einfriedungen in ihrer Gegend gestattet sind. Normalerweise gehören den Eigentümern je eine Seite. An ihrer Stelle würde ich vorerst mit den anderen Hauseigentümern reden, bevor die sich gegen eine Änderung stellen, die ja das Gesamtbild verändern wird. Zum guten Schluss können sie sich wirklich nur noch an einen Anwalt wenden, der aber wiederum auch Geld kostet, auch wenn sie nur eine Auskunft einholen (falls das nötig sein wird: Honorar vorher vereinbaren, das ist jetzt üblich).
Ich hoffe, dass sie Erfolg haben!!!
LG
U.

Puh, unschönes Thema.

Also: Du schreibst, dass die Gärten durch einen Zaun
getrennt sind. Ich gehe mal davon aus, dass der Zaun auf
der Grenze steht und somit eine gemeinschaftliche
Einfriedung im Sinne 921/922 BGB darstellt. Diese darf
nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Einen
Alleingang durch Errichtung eines zweiten Zaunes
parallel dazu kann Dir Dein Nachbar vor Gericht ganz
schnell verbieten (bzw. wieder abbauen) lassen. Hier
also nix zu holen.

Allerdings ist es natürlich schon so, dass z.B. das
Übersteigen eines Zaunes durch das Nachbarkind einen
Hausfriedensbruch darstellt, das Nase
umdrehen usw. eine Körperverletzung und das Werfen von
Sand etc. eine Besitzstörung nach §1004 BGB.
Das Kind ist natürlich nicht haftbar, aber seine Eltern
stehen hier in der Pflicht. Und aus dieser Pflicht
können Sie sich nicht so billig rausreden. Sie sind für
das Handeln Ihres Sohnes mitverantwortlich und das ganze
hat meines Erachtens durchaus strafrechtliche Ausmaße.

Ich würde einen höflichen, aber bestimmten Brief
schreiben (zwecks Dokumentation!), in dem Ihr die
Gefährdung Eures Kindes ausführt und auf Unterlassung
dieser Gefährdung für die Zukunft besteht. Unterbreitet
Vorschläge, die Eures Erachtens eine Minderung der
Gefährdung auf ein annehmbares Maß darstellt, z.B. die
Errichtung eines 1,20m hohen Drahtzaunes, auch die
Möglichkeit einer Mediation (Schlichtung durch
geschulten Mediator) würde ich anbieten. Setzt ein Frist
(z.B. zwei Wochen) für die Beantwortung des Briefes.

Sollten dieser Brief (was wohl leider zu befürchten ist)
nicht zu einem Ergebnis führen, würde ich unverzüglich
einen Anwalt aufsuchen und ggf. (mit Hinblick auf den
kommenden Frühling) eine Einstweilige Verfügung auf
Unterlassung beantragen.

Viele Grüße
Lumpi

Nachbarschaftsrecht
Hallo Daniel,
verzeih mir, dass ich erst heute auf dein Anliegen zurückkomme. Ich war einige Zeit außer Gefecht, hatte einen kleinen Unfall.
Ich kann sehr gut deinen Ärger verstehen. Der Autist ist in gewisser Weise vergleichbar mit einem nicht ungefährlichen Hund, der ein Schlupfloch durchkriechen und Euch bedrohen oder gar zwicken würde. Du solltest jeden Vorfall dokumentieren und sodann einen Anwalt konsultieren, der mit einer Unterlassungsklage gegen die Elter reagieren sollte.
Was hältst du denn davon, wenn Du - um Schlimmeres mit Eurem Kind zu vermeiden - selbst einen Zaun in der nötigen Höhe ziehst.
Beste Grüße, viel Glück.
Dieter

Hallo,

bin gerade noch über ein für Euch interessantes Urteil
gestossen:
http://www.ra-kotz.de/belaestigungen.htm

Da haben welche geklagt, dass der psychisch gestörte
Nachbar aus seinem Haus ausziehen soll. Sind aber daran
gescheitert, dass das ganze dann wohl doch behandelbar
war. Da sie nur auf „wegziehen“ geklagt hatten und nicht
(auch) auf Unterlassung der Störung ist ihnen der
Prozess verloren gegangen (das Gericht kann nur
zusprechen, was auch beantragt war).

Viele Grüße
Lumpi

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