Problemstellung:
Eigentümer einer Doppelhaushälfte in einem Wohngebiet ohne Bebauungsplan möchte ein Spielhaus für seine Kinder aufstellen. Höhe ca. 3 m., Grundfläche ca. 1,4*1,4m.
Um es gestalterisch im kleinen garten unterzubringen soll es an die Grenze zum Grundstück des Nachbarn. Dieser Teil des Grundstücks ist total verwildert und wird vom Nchbarn nicht genutzt. Die Baubehörde verweist darauf, dass die Nachbarn sich abstimmen müssen. Jetzt die Frage: kann der Nachbar einfach so das Aufstellen dieses Spielgeräts untersagen?
Hallo Frank,
Nachbarschaftsrecht und Bauordnungsrecht sind Landesrecht. Ein kleiner Hinweis auf das imaginäre Bundesland wäre hilfreich. Bei ausgefüllten Vikas könnte man die Frage noch anhand des Bundeslandes des Fragestellers abhandeln. Aber selbst diese Hilfestellung hast du nicht geboten.
Grüße
Ulf
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Nachtrag: ich habs verpennt: es gilt das Landesrecht Baden-Württembergs.
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Hallo,
grundsätzlich darf man auf seinem Grundstück alles machen, was nicht gegen das geltende Recht verstößt und auch die Rechte der Nachbarn nicht verletzt. Wenn du eine Hütte auf die Grenze setzt, hälst du die vorgeschriebenen Abstände nicht ein - da muss der Nachbar zustimmen, dass er auf sein Recht verzichtet.
Wenn er das nicht tut…
Die Abstände sind häufig aus Gründen der Sicht, des Lichteinfalles oder des Feuerschutzes festgelegt worden.
Gruß
HaWeThie