Sehr geehrte®kdannen,
Streit mit Nachbarn wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus. Wenn möglich, sollten Feindeligkeiten vermieden werden.
Dessen ungeachtet hat in meiner Nachbarschaft jemand einen Wintergarten wenige Schritte von der Grundstücksgrenze und mit Blickrichtung auf das Nachbargrundstück errichtet.
Gegen diese „Besitzstörung“ hat sich der angrenzende Nachbar erfolgreich zur Wehr gesetzt. Der Wintergarten mußte zurück gebaut werden.
Nebenbei bemerkt ist der Erbauer des Wintergartens in meiner Straße als besonders neugierig in Bezug auf seine Nachbarn bekannt.
Für Grenzbebauungen gelten genaue Rechtsvorschriften, die dem Nachbarrecht und der Bauordnung Ihres Bundeslandes zu entnehmen sind.
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Fassung vom 25. März 1998 1)
§ 6 Abstandsflächen
Unter anderem gilt für die Errichtung von Gebäuden an und auf der Grundstücksgrenze eine Zustimmungspflicht gegenüber dem Eigentümer des angrenzenden Grundstückes.
Landesverordnungen über Grenzbebauung
; „Nachbarrechtsgesetz Brandenburg (BbgNRG)“
§ 8 Anzeige des Anbaus
- 1Die Einzelheiten des geplanten Anbaus sind dem Eigentümer und dem in seinem Besitz berührten unmittelbaren Besitzer des zuerst bebauten Grundstücks zwei Monate vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich anzuzeigen.
Einen Anspruch auf eine schöne Aussicht aus Ihren Fenstern haben Sie nicht. Vielmehr können Ihre Fenster und Türen für Ihren Nachbarn auch eine Indiskretion darstellen, wie nachfolgend zu lesen ist.
; „Nachbarrechtsgesetz Brandenburg (BbgNRG)“
Abschnitt 4. Fenster- und Lichtrecht
§ 20 Inhalt und Umfang
(1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60 ° zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmte Bauteile wie Balkone und Terrassen nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks angebracht werden, wenn ein geringerer Abstand als 3 m von dem grenznächsten Punkt der Einrichtung bis zur Grenze eingehalten werden soll.
Liebe Grüße von Ulla