Sehr geehrter Aktfotograf,
in wie weit Sie das Bauvorhaben Ihres Nachbarn stört, müssen Sie wissen.
Was erlaubt und was gesetzlich unzulässig ist in Grundstücksrechten, können Sie in dem Nachbarrecht Ihres Bundeslandes und in der Bauordnung (BauO) nachlesen. Dort können Sie auch über Bestimmungen nachlesen, die vorgeben, in welchem Winkel zum Nachbargrundstück Fenster angebracht werden dürfen und in welchem Grenzabstand.
Überlegen Sie sich gut, ob Sie Ihrem Nachbarn die Genehmigung für den Einbau seiner Fenster verwehren. Zum einen ist eine Feindschaft unter Nachbarn eine bedeutende Lebenserschwernis. Zum anderen ist für mich zum Beispiel der Blickwinkel von Fenstern im Nachbarhaus auf mein künftiges Wohngrundstück ein Anlaß gewesen, meinen neuen Wohnsitz woanders zu finden. Baut somit Ihr Nachbar nahe der Grundstücksgrenze mit Blick auf Ihr Grundstück Fenster ein, würde eine Gegenmaßnahme Ihrerseits, etwa das Errichten eines Sichtschutzes, gewiß Konflikte heraufbeschwören.
Ich habe meinen Nachbarn die Erlaubnis erteilt, an der Grundstücksgrenze eine Ferienwohnung zu errichten, von der ich erst nachträglich erfuhr, daß es eine war. Den Bau konnte ich ertragen, nicht aber, daß tagtäglich fremde Leute nebenan wohnten, die sich durch meine Gartenaktivitäten in ihrer Sommerfrische gestört fühlten und das schon deswegen, weil der Nachbar ihnen erklärte, das Grundstück gehöre gar nicht mir, sondern ihm. Er ließe mich nur dort wohnen … Wie Sie lesen können, ist es nicht immer möglich, Konflikten aus dem Weg zu gehen.
Ihre Entscheidung müssen Sie aber ganz allein fällen.
Liebe Grüße von Ulla