Nachbarschaftsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

auf meinem Grundstück stehen 2 Häuser, eines in dem ich wohne, hinterseitige Bebauung soll vermietet werden. Der Hof wird von 2 weiteren Nachbarhäusern begrenzt. Der eine Nachbar, Grenzbebauung, hat derzeit keine Einblicke in den Hof und such nicht durch hofseitige Fenster in die beiden Häuser. Der hat aber 2 große Fenster mit Glasbausteinen, die er jetzt in normale Fenster umwandeln möchte.
Da soll ich zustimmen-aber auf was bzw. welche Bedingungen habe ich dabei zu achten, für mich und später auch für Mieter?

Vielen herzlichen Dank vorab.

Hallo,

Baurecht ist Länderrecht, in sofern wäre die Angabe des Bundeslandes sehr hilfreich.

Spontan fällt mir ein: Eine Grenzbebauung ist normalerweise nur dann erlaubt, wenn der Nachbar an das Gebäude dann Anbauen darf. Wenn dort Fenster hinkommen kann das Ärger geben. Falls hier also noch irgendeine Bebauung theoretisch (also auch mal in 20 Jahren) möglich sein soll, sollte man das jetzt schon Regeln.

Ferner ist natürlich die Sache mit dem Einblick in das Grundstück. Mit einer Hecke oder vergleichbarem kann man den dann schlecht verhindern. Wenn Euch das also stört, dass der Nachbar Euch ins Grundstück sehen kann solltet Ihr diese Bedenken auch äußern und falls gegen Euren Willen eine Baugenehmigung erteilt wird gegen diese vorgehen. Wer wartet bis die Fenster fertig sind hat sonst Pech gehabt.

Ich habe mal einfach unter „fenster nachträglich einbauen nachbar grundstück“ gegoogelt und bin schon mal auf den Link http://www.fragdenarchitekt.de/Abstandsflaechen+Und+… gestoßen. Da werden schon mal einige Aspekte durchleuchtet.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,
das Baurecht lässt Fenster in einer Grenzwand nicht zu, damit es nicht zum Streit kommt.
Der Nachbar kann durch die Fenster alles beobachten und das kann nerven. Bei einer Vermietung kann es zu Problemen kommen wenn der Mieter das Gefühl hat das er Beobachtet wird.
Ich würde es mir genau überlegen ob ich Fenstern in einer Grenzwand zustimme. Alternativ könnten die Fenster undurchsichtig ausgeführt werden.
Ein gutes Verhältnis zum Nachbarn kann sich verschlechtern und der Nachbar kann wechsle!!

mfg
Ben

Hallo Ben, die Fenster existieren ja schon-halt nur mit Glasbausteinen zugemacht, und die sollen jetzt eben durch normale Fenster ersetzt werden. Und auf der Grenze steht das Haus seit fast 100 Jahren…innerörtliche dichte Bebauung

„Lässt es nicht zu“ ist also hier nicht…

Aber was könnte ich rechtlich fungiert vorbringen?

Hallo,
das Baurecht lässt Fenster in einer Grenzwand nicht zu, damit
es nicht zum Streit kommt.

Hallo Lumpi_muc,

zuerst mal vielen Dank, aber…

Die Grenzbebauung existiert da schon seit 100 Jahren-innerörtliche dichte Bebauung eben.

Und die Fensteröffnungen mit Glasbausteinen sind seit mindestens 50 Jahren drin-die sollen jetzt eben durch hochwärmedämmende normale Fenster ersetzt werden.

Und genau da suche ich Argumente um zum einen den jetzigen Nachbarn geringsmöglich zu vergrätzen-mit dem hab ich sein Superverhältnis-zum anderen aber nicht selbst irgendwo anzuecken…

@ Lumpi

Sorry-vergessen-es geht um Hessen

Hallo,

schlag doch einfach Milchglas-Scheiben vor.

Ich denke der Nachbar wird auch ein Verständnis dafür haben, dass Du kein „Fenster zum Hof“ genau vor der Nase haben willst.

Man kann übrigens auch „unter Auflagen“ dem Bauvorhaben zustimmen.

Wenn das Verhältnis zum Nachbarn passt würde ich einfach mal zwei Flaschen Bier in die Hand nehmen und mit ihm quatschen…

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,
das ist ja OK Glasbausteine sind nicht durchsichtig und gelten nicht als Fenster sondern als Wand da sie nicht zu öffnen sind.
Die Rechtslage ergibt sich aus den Landes- und Gemeindebaurecht. Da diese alle etwas abweichen, muss im richtige nachgelesen werden.
Im Landesbaurecht ist es oft unter § Abstandsflächen bzw. Gebäudeaußenwand zu finden.
Ich würde auch beim Bauamt fragen.
mfg
Ben

Sehr geehrter Aktfotograf,

in wie weit Sie das Bauvorhaben Ihres Nachbarn stört, müssen Sie wissen.

Was erlaubt und was gesetzlich unzulässig ist in Grundstücksrechten, können Sie in dem Nachbarrecht Ihres Bundeslandes und in der Bauordnung (BauO) nachlesen. Dort können Sie auch über Bestimmungen nachlesen, die vorgeben, in welchem Winkel zum Nachbargrundstück Fenster angebracht werden dürfen und in welchem Grenzabstand.

Überlegen Sie sich gut, ob Sie Ihrem Nachbarn die Genehmigung für den Einbau seiner Fenster verwehren. Zum einen ist eine Feindschaft unter Nachbarn eine bedeutende Lebenserschwernis. Zum anderen ist für mich zum Beispiel der Blickwinkel von Fenstern im Nachbarhaus auf mein künftiges Wohngrundstück ein Anlaß gewesen, meinen neuen Wohnsitz woanders zu finden. Baut somit Ihr Nachbar nahe der Grundstücksgrenze mit Blick auf Ihr Grundstück Fenster ein, würde eine Gegenmaßnahme Ihrerseits, etwa das Errichten eines Sichtschutzes, gewiß Konflikte heraufbeschwören.

Ich habe meinen Nachbarn die Erlaubnis erteilt, an der Grundstücksgrenze eine Ferienwohnung zu errichten, von der ich erst nachträglich erfuhr, daß es eine war. Den Bau konnte ich ertragen, nicht aber, daß tagtäglich fremde Leute nebenan wohnten, die sich durch meine Gartenaktivitäten in ihrer Sommerfrische gestört fühlten und das schon deswegen, weil der Nachbar ihnen erklärte, das Grundstück gehöre gar nicht mir, sondern ihm. Er ließe mich nur dort wohnen … Wie Sie lesen können, ist es nicht immer möglich, Konflikten aus dem Weg zu gehen.

Ihre Entscheidung müssen Sie aber ganz allein fällen.

Liebe Grüße von Ulla

Ich kann hier nicht raten.

Joki