Hallo,
ich betrachte mal nur den Fall, dass der Nachbar das „einfach so“ haben will, falls der Nachbar z.B. sein Haus abreissen will könnte die Lage anders sein.
Einen pauschalen „Bestandsschutz“ gibt es nicht, aber:
Generell gilt in einem Nachbarschaftsrecht der Gummiparagraph §242 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/242.html) und so nichtssagend sich der Paragraph anhört, auf seiner Basis haben schon viele Richter geurteilt, dass es gegen Treu und Glauben verstößt wenn jemand nach 10+ Jahren auf einmal etwas geändert haben will was ihn bis dahin nicht gestört hat.
Ferner gilt auch noch §226 BGB (Verbot der Schikane) der hier auch greifen könnte.
Da der Nachbar dies vermutlich nicht „mal so“ fordert, sondern hier erkennbar eine Miss-Stimmung vorliegt rate ich dringend zu einer Mediation mit einem professionellen Mediator!
Falls der Nachbar das Abdrehen des Wassers androht schnellstmöglich eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragen.
Falls sich eine Einigung mangels Willen nicht abzeichnet, dann würde ich übrigens nicht ewig warten sondern zum Gericht gehen um das ganze zu beenden. Manchmal hilft ein Gerichtsurteil auch klare Verhältnisse zu schaffen und einen Streit zu beenden.
Viele Grüße
Lumpi