Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann möchte auf unserem Grundstück zum Nachbarn hin einen neuen Zaun ziehen.
Der alte Zaun stand auf unserem Grundstück, den hat mein Mann nun abgebaut.
Der Nachbar wurde darüber informiert und war ganz froh dass mein Mann den Zaun erneuern will.
Nun hat er von uns eine Zeichnung bekommen und auch erklärt bekommen welches Material wir dafür verwenden wollen.
Nun plötzlich findet er den Zaun nicht "Naturnah"genug und meint er ließe sich das nicht bieten.
Meine Frage:
Kann er uns da mit Gericht drohen?
Wir können doch wohl auf unserem Grundstück einen Zaun bauen wie er uns gefällt,oder?
Zu den Abmessungen:
Der Zaun ist c.a. 12,5m lang und bekommt ein Fundament aus Pflanzsteinen auf die dann ein 123cm hoher Doppelstabmattenzaun angebracht wird.
Da es einen Höhenunterschied zwischen den Grundstücken gibt ist der Zaun auf der Seite des Nachbarn dann auch nur c.a 150cm hoch.
Das wäre doch korrekt,oder?
Vielen dank für Ihre Antwort.
Hallo Frau Bleg,
Bisher haben Sie aus nachbarschaftsrechtlicher Sicht alles richtig gemacht.
Die angegebenen Höhen des Zaunes sind zulässig. Wenn der Zaun vollständig auf Ihrem Grundstück errichtet wird, sehe ich keinen Grund zum Widerspruch.
Grundsätzlich sind Sie für die Einfriedung der rechten Seite Ihres Grundstücks von der Straße aus gesehen zuständig. Die Zuständigkeit der hintenliegenden Einfriedung liegt in der Obliegenheit der anliegenden Nachbarn.
MfG der Landmesser