Hallo, ich habe Ärger mit meinem Nachbar. Mein Grundstück liegt ca. 1 Meter tiefer als das Nachbargrundstück. Oben, auf der einstigen Grenze steht eine ca. 3m hohe alte Thujahecke.
Da der Nachbar nur seine Seite der Hecke schneidet, wächst sie zu meiner Seite unkontrolliert. Vor Jahren wollten wir eine Einigung treffen, dann ist der Sohn des Nachbarn tödlich verunglückt und ich wollte ihn zu dieser Zeit damit nicht belästigen. Jetzt steht die Hecke durch Erosion und Wildwuchs mitlerweile gänzlich auf meinem Grundstück. Sie ragt mitlerweile 2,20m in meine Einfahrt. Eine gütliche Einigung ist nicht möglich, da mein Nachbar schwerer Alkoholiker ist und bei jedem Versuch sich zu einigen sehr aggressiv, bis hin zur Androhung körperlicher Gewalt reagiert. Ich bin alleinerziehende Mutter und habe
nicht das Geld, mir einen Anwalt zu nehmen. Was kann ich tun?
Hallo,
also meines Wissens nach ist es so:
Du darfst die Auswünchse der Hecke, die auf Dein Grundstück wachsen NICHT ohne Erlaubnis schneiden.
Umgekehrt: Du musst den Nachbar mehrmals (dreimal) auffordern (am besten schriftlich mit setzten einer angemessenen Frist) die Hecke auf Deinem Grundstück zu schneiden, die Erlaubnis, Dein Grundstück zu betreten gibst Du damit, sonst geht´s ja auch garnicht. Schneidet er sie nicht, DARFST Du sie selbst schneiden.
Hallo,
ich kann dir nur dringend raten, einen Anwalt einzuschalten und wenn du, wie du schreibst, wenig Geld hast, bekommst du ‚Armenrecht‘ und musst gar nichts bezahlen. Ansonsten kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber wie ich das sehe, wird wohl eine Einigung ohne Anwalt nicht möglich sein.
Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg. LG
Guten Abend liebe Carminelo,
lies zuerst Zitat vom Rechtsanwalt, die ich im Internet fand:
„Weil das Nachbarrecht im engeren Sinne landesrechtlich geregelt ist, weichen auch die Regelungen, die in den verschiedenen Bundesländern gelten, zum Teil erheblich voneinander ab. Landesspezifische Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Streitschlichtung, die nicht in jedem Bundesland obligatorisch ist. Soweit die Länder eine obligatorische Streitschlichtung angeordnet haben, muss unter anderem bei Nachbarstreitigkeiten zwingend ein Schlichtungsverfahren durchlaufen werden, bevor eine Klage erhoben werden darf.“
In jedem Bundesland ist es unterschiedlich geregelt. Erkundige Dich, bitte, bei der Stadtverwaltung nach dem Schiedsmann, der für Euren Bezirk zuständig ist. Der Schiedsmann kostet nicht viel und die Kosten werden meistens auf beide Parteien geteilt.
Ich wünsche viel Erfolg! In Liebe Licht 10!