Nachbarschaftsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

bitte erlauben Sie mir eine Frage?
Unser Nachbar hatte seinerzeit 50 cm vor der Grundstücksgrenze 10 bis 15 Meter hohe Bäume stehen.
Die sind jetzt weg.

Wir wollen gerade eine kleine Mauer an der Grenze errichten, da bemerken wir beim Buddeln ca. 30-40 Wurzeln von je 20 bis 40 cm Durchmesser in einer tiefe von 5 bis 50 cm, die weit in unser Grundstück hinein gehen.

Die Entefrnung dieser Wurzeln wurde uns von Unternehmen mit ca. 700 Euro beziffert.

Gibt es ein Recht, dass der Nachbar sich an diesen Kosten beteiligen muss?

Danke für Rat

Hallo,
das ist auch abhängig vom Bundesland.
http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/bundeslaende…
Hier ein Link mit den Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer.
Nach dem BGB ist der Besitzer von Bäumen für die Schäden die durch diese entstehen haftbar. Das gilt auch für die Wurzeln und auch wenn die Bäume schon gefällt sind.
Rede mit dem Nachbarn ob er die Kosten übernimmt. Wenn nicht gehe zu dem örtlichen Schiedsamt Adresse bei der Gemeinde und der Polizei und versuche eine Schlichtung diese Kostet ca. 50.-. http://www.bdsev.de/
Danach ist immer noch eine Klage möglich.
mfg
Ben

Hallo,

das bewegt sich am Rande meines Kenntnisbereiches, aber ich denke ein paar Dinge kann ich beitragen.

In §910 BGB ist das Thema Wurzeln an der Grenze behandelt (http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html).

Über Kosten ist dort nichts geschrieben und ich denke, dass Wurzeln als „allgemeines Lebensrisiko“ gesehen werden, d.h. die sind halt da, und wen sie stören, der kann sie wegmachen - aber halt auf eigene Kosten.

Wenn Sie eine Mauer errichten wollen, dann sollten Sie bedenken, dass dies eine Änderung der Einfriedung ist (§921/922 BGB). Sie sollten sich im Vorfeld mit Ihrem Nachbarn abstimmen und vielleicht ist ja auch eine Einigung auf eine Kostenteilung drin?

Viele Grüße
Lumpi