Bekanntlich kann ein Grundstückseigentümer (A) überhän-
gende Zweige und Dornenhecken vom Nachbargrundstück
beschneiden, falls der Nachbar (B) nach Aufforderung und
Fristsetzung diesen Rückschnitt nicht vornimmt oder
vornehmen lässt.
Frage: Falls A einen Unternehmer beauftragt, die Arbeit
zu verrichten, muss B die Kosten ersetzen?
Wenn aber A den Rückschnitt selbst vornimmt, kann B mit
irgendwelchen Kosten belastet werden, z.B. angemessener
Stundenlohn von ca. 15,00 € (also ohne Unternehmerzu-
schlag)oder muss A die Arbeit unentgeltlich durchführen.
Gruß Pe…
Vorschlag:
"Hallo Nachbar,
können wir bei Gelegenheit mal die Zweige deines/Ihres Baumes über meinem Grundstück entfernen? Meine Frau/ich sorge fürs gemeinsame Frühstück, Sie/du besorgst die Getränke.
Auf gute Nachbarschaft,
…"
So in der Art würde ich versuchen, mit meinen Nachbarn auszukommen.
Ich denke mal, das sowas ganz gut geht.
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Hallo
bisschen übertrieben das Vorhaben - aber, versuchen kann man alles, wenn man denn keinen Wert auf gute Nachbarschaft legt.
Gruß
habe das schon selbst erlebt und einen strauch teilweise entfernt.
kosten hatte ich keine,denke aber,dass 10-15€ stundenlohn gerechtfertigt sind–wie bei eigenleistung im versicherungsfall(sturmschaden,wasserschaden).
bei einer grösseren geschichte würde ich das unbedingt vorher klären.
Vielen Dank für die Tipps und Anregungen. Das Nachbar-
Anwesen ist von einer Berliner Immobilien-GmbH. in der
Zwangsversteigerung erworben worden. Ich werde wohl den
Chef einladen müssen,ihn aber auffordern, Heckenschere
und „Berliner Schrippen“ mitzubringen. Pe…
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