Nachbarschaftsrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ersatz-Grenzbaum auf gemeinsamer Grundstücksgrenze

Ausgangssituation:
Aus Sichtschutzgründen gegenüber einem anderen Nachbarn will mein Doppelhausnachbar einen Baum pflanzen.
Es fanden Vorgespräche statt jedoch ohne Erwähnung um welchen Baum es sich handelt, wie hoch er sein soll und welchen Abstand er haben soll zu unserer Grundstücksgrenze.
Zuvor wurden zwei alte, kranke thuyaähnliche Bäume in gemeinsamer Abstimmung durch mich an der gemeinsamen Grundstücksgrenze entfernt. Die Bäume hatten lediglich einen Umfang von ca. 40 cm und würden daher nicht unter das bayr. Gesetz einer Neubepflanzung fallen. Die gefällten Bäume wurden seinerzeit vor 25 Jahren in gemeinsamer Abstimmung mit früheren Nachbarn bepflanzt und haben dann im Laufe des Wachtums den Sonnenlichteinfall von unserem kleinen Grundstück erheblich genommen. Ich gehe davon aus, dass nach dem Status Quo wieder eine neue gemeinsame Abstimmung darüber entscheidet, ob neue Bäume an diese gemeinsame Grundstücksgrenze gepflanzt werden sollen. Ich habe kein Interesse daran aus o.g. Gründen.
In einem 1. Schreiben des Nachbarn ersuchte dieser, um den Sichtschutz gegenüber einem anderen Nachbarn zu verbessern, zwei ca. 4,00 m hohe Bäume pflanzen zu dürfen. Wegen des optimalen Sichtschutzes müsste der erste Baum ca. 1,00 m von unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Dazu ist eine schriftliche Genehmigung meinerseits erforderlich, ansonsten weigert sich der Gärtner, die Bäume zu pflanzen.
In meinem 1. Antwortschreiben teilte ich dem Nachbarn mit, dass die Bäume höher als 2,5 m sind und somit ein gesetzlicher Abstand von 2m einzuhalten wäre. Ich erwähnte die Beeinträchtigungen wie "Wurzeln, Laub/Nadeln, Einschränkung des Sonnenlichtes durch Schattenwurf…).
In einem 2. Schreiben des Nachbarn teilte dieser mit, dass er bedauert, nicht zugestimmt zu haben und fordert nun eine Ersatzbepflanzung an der ursprünglichen gemeinsamen Grundstücksgrenze. Denn er hätte ausdrücklich nur unter diesen Bedingungen der Fällung der alten, kranken Bäume zugestimmt.
In einem 2. Antwortschreiben teilte ich mit, dass die Entfernung der alten Bäume durch mich ohne Ersatzbepflanzung an der gemeinsamen Grenze vorgenommen sollte.Die neue Grenzbepflanzung hat volle Zustimmung seiner Frau hervorgerufen.
In dem Gespräch wurde seitens des Nachbarn jedoch nicht erwähnt, dass seine geplante Bepflanzung a) ein 4 m hoher Baum und b) der Abstand zu unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze nur 1 m sein sollte.
In einem 3. Schreiben teilte der Nachbar mit, dass er mit Nachdruck auf eine Ersatzbepflanzung besteht und zu einem terminisierten Zeitpunkt eine Zusage meinerseits wünscht.
Andernfalls sieht er sich gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.

Meine Frage hierzu: Kann er diese Neubepflanzung an alter Stelle ohne meine Zustimmung erzwingen? Welche rechtlichen Schritte könnte er unternehmen? Soll ich dazu noch anworten, wenn ja - welcher Textvorschlag wäre angebracht.Oder soll ich vorerst nicht antworten es auf mich zukommen lassen?

Zusammenfassung:
Die Forderung des Nachbarn geht ausschliesslich um die Ersatzbepflanzung an der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Darauf wären Ihre Angaben zu fixieren. Die Abstandsregel auf seinem Grundstück erkennt er jetzt an, will aber als Trotzreaktion auf eine Neubepflanzung anstelle der alten, kranken Bäume beharren, da ich ihm die Neubepflanzung auf seinem Grundstück mit 1m Abstand für einen 4,5m hohen Baum nicht gewährt habe.
Was besagt der §923 (Grenzbaum) im näheren Sinne. Die Grenzbäume wurden seinerzeit mit anderen Nachbarn in gemeinsamer Entscheidung klein angepflanzt. Da sie nach 25 Jahren abgestorben waren, wurden sie in gemeinsamer Entscheidung mit den neuen Nachbarn entfernt. Da jetzt wieder eine gemeinsame Entscheidung für eine Neubepflanzung getroffen werden müsste und ich nicht zustimme, gäbe es rechtlich doch keinen Ersatzpflanzungszwang? Jeder müsste dann für sich für eine Abgrenzung sorgen mit entsprechenden Pflanzabständen - ist das so?
Gibt es Bestandsschutz?

Die Frau des Nachbarn äusserte sich gegenüber mir und meiner Frau im Gespräch an einem anderen Tag, dass die neue Grenzlösung voll Ihre Zustimmung fand und sehr gelungen wäre. Das kann doch sicherlich auch im Falle eines gerichtlichen Vorgehens mit meiner Frau als Gegenzeuge eingebracht werden?
Konkrete Frage meinerseits: Kann der Nachbar ohne meine Zustimmung darauf bestehen, dass ein Ersatz-Grenzbaum anstelle des gefällten Baumes gepflanzt werden muss. Welchen Erfolg würde es dem Nachbarn bringen,wenn er weitere gesetzliche Schritte einleitet?
Ich weiss es sind viele Fragen, aber vielleicht hat der eine oder andere Experte/Interessent bereits Erfahrungen mit dieser Situation.
Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüssen

josef-rudolf

Hallo josef-rudolf,
ein Grenzbaum steht mitten auf der Grenze d.h. auf jedem Grundstück zur Hälfte. Das war ja nicht der Fall.
Ohne Ihre Zustimmung kann der Nachbar auf der Grenze nur einen ortsüblichen Zaun stellen. Alles andere nur mit Zustimmung.
Die Ersatzpflanzung muss in den vorgeschriebenen Abständen erfolgen auch wenn die gefällten Bäume die Abstände nicht eingehalten haben. Ausnahme schriftliche oder nachweisbare Vereinbarung.
Die Äußerungen der Nachbarin bringen Gericht nichts.
Weitere gesetzliche Schritte des Nachbarn ist die Anrufung einer Schlichtung. Der Schlichter wird dann beide Parteien laden und versuchen einen Vergleich zu schließen. Die Schlichtung können auch Sie anrufen.
Adressen bei der Gemeinde oder Polizei.
Ein direkter Weg zum Gericht ist bei Nachbarstreitigkeiten nicht möglich.
mfg
Ben

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Vielen Dank, Ben. Deine Angaben waren sehr hilfreich. Man merkt, Dein Hobby sind die Rechtswissenschaften. Sehr gut! Ich bedanke mich nochmals recht herzlich für die rasche Reaktion und das detaillierte Fachwissen. Erst mal werde ich dem Herrn Dr. als Nachbar die Leviten lesen und dann vielleicht doch zustimmen, dass er sein ach so geliebtes Sichtschutzbäumchen bei ca. 1m Abstand pflanzen darf.
So ist das Leben!
Wenn ich mal hilfreich für Dich sein kann: ich bin Experte für Fernsehen und Telekommunikation.

Beste Grüsse
Josef-Rudolf

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Hallo josef-rudolf,
gib die Zustimmung nur schriftlich mit dem Hinweisauf welche Höhe der Baum zu halten ist und dass er an der Grenze geschnitten wird.
Nach 5 Jahren ohne Vereinbarung kann er wachsen wie er will
mfg
Ben

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Hallo, leider kann ich keine qualifizierte Auskunft geben!
Viele Grüße
Dieter

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Ich kenne mich nicht mit bayrischen Regelungen aus.
Tut mir leid.