Nachbarschaftsrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich wohne mit meiner Familie in einem Reihenhaus. Jetzt haben wir ein wenig Streß mit einem unserer Nachbarn. Wir haben zur Terassenabtrennung eine Holzpalisadenwand aufgestellt. Ca. 20cm von der Grenzlinie entfernt. Jetzt ist es so, das der Nachbar eine Mauer aufstellen möchte. Baut er die Mauer allerdings direkt an die Grenze, wir es für uns fast unmöglich, die Holzwand von der Aussenseite zu streichen. Statt aber normal miteinander zu reden, kommen nur Beleidigungen gegen uns. Daher gehen wir den Nachbarn su gut es geht aus dem Weg.
Jetzt meine Frage: So wie wir gehört haben, muß jeder Hauseigentümer sich zwecks Grundstücksabtrennung um die rechte Seite kümmern. Dieser Besagte Nachbar wohnt zu unserer Rechten, hat aber die gesamte Gartenlänge eine Lebensbaumhecke direkt auf die Grenze gesetzt. Was mich nicht weiter stört, aber wenn er jetzt die Mauer errichtet, und wir nicht mehr an unsere Holzwand kommen, wird diese im Laufe der nächsten Jahre verrotten. Darf unser Nachbar ohne unsere Einwilligung die Mauer errichten, und wenn ja wieviel abstand muß er einhalten. Muß er dann vor Errichtung der Mauer uns nicht erstmal die Gelegenheit geben, unsere Wand so zu Behandeln, das Sie vor den Witterungseinflüssen sicher ist?? Ich hoffe, Sie können mir hierbei helfen und sage schon mal im voraus VIELEN DANK.
MFG Steffi1909

Hallo Steffi,
nein darf er nicht.
Bei Reihenhäusern gibt es in vielen Gemeinden die Vorschrift, dass sich jeder um die linke Grenzbefestigung kümmert d.h. er muss die ortsübliche Grenzbefestigung errichten und Unterhalten. Ortsüblich
ist die Grenzbefestigung, die am häufigsten vorzufinden ist. Kann eine Ortsüblichkeit nicht festgestellt werden, ist es ein 1,2 m hohen Maschendrahtzaun.
Mauern gehören bestimmt nicht dazu.
Für Mauer über 1,8 m benötigt mann die Zustimmung des Bauamtes.
Für alle nicht ortsüblichen Grenzbefestigungen müssen beide Nachbarn zustimmen.
Der Abstand von Bauwerken ist in den Bundesländer verschieden geregelt hier ein Link zum Nachlesen oder bein Bauamt nachfragen.
http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/bundeslaende…

mfg
Ben

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… kann ich nicht beantworten leider!
Dieter

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