Liebe/-r Experte/-in,
ích wohne in Baden-Württemberg. Ich möchte zum Nachbarn hin eine Hecke pflanzen. Lt. Nachbarschaftsrecht muss ich 50 cm Grenzabstand einhalten.
Ist damit der Stamm gemeint oder die „Wedel“ der Hecke? Kann mir jemand helfen? Habe einen unangenehmen Nachbarn. 
Gruss und Danke schon einmal
Smilla
Hallo Smilla,
nach § 22 Abs. 1 des Nachbarschaftsgesetzes von Baden-Württemberg wird der am nächsten zur Grenze wachsende Trieb zur Messung genommen. Gemessen wird am Boden wo der Trieb aus der Erde kommt von Grenzlinie zur Trieb Mitte.
mfg
Ben
Hallo Smilla,
sorry für die späte Antwort, ich war in Urlaub.
Die genaue Definition zur Ermittlung des Grenzabstandes:
- Bei einem Baum zählt die Mitte des Stammes
- Bei einem Strauch/Gebüsch zählt der Trieb, der am nächsten zur Grenze ist.
Was verstehst Du unter einem „unangenehmen Nachbarn“. Ist er gegen eine Hecke? Dann solltest Du vielleicht mal fragen, was er denn so vorschlägt und seinen Standpunkt zumindest mal wohlwollend anhören.
Ich habe einen Nachbarn, der uns ohne Vorwarnung eine 2m Holzwand an die Südseite hingeschraubt hat. Seit dem bin ich auch ein „unangenehmer Nachbar“…
Viele Grüße
Lumpi