Nachbarschaftsrecht: Einbau von Fenstern in Wand

Hallo Forum, mal angenommen ich hätte auf meinem Grundstück 2 Häuser, eines in dem ich wohne, hinterseitige Bebauung soll vermietet werden. Der Hof würde von 2 weiteren Nachbarhäusern begrenzt. Der eine Nachbar, Grenzbebauung, hätte derzeit keine Einblicke in den Hof und such nicht durch hofseitige Fenster in die beiden Häuser. Der hat aber 2 große Fenster mit Glasbausteinen, die er jetzt in normale Fenster umwandeln möchte.
Da soll ich zustimmen-aber auf was bzw. welche Bedingungen habe ich dabei zu achten, für mich und später auch für Mieter?

Vielen herzlichen Dank vorab.

Hallo !

Grenzbebauung und Fenster,selbst Glasbausteine schließen sich aus.
Auf einer Grenze kann zwar eine Mauer stehen,die darf KEINE Öffnungen haben!
Schon die Glasbausteine sind m.E. nicht zulässig,könnten evtl. mit Zustimmung des Nachbarn genehmigt werden(Ländersache).
Ein Fenster unmöglich.

Genaue Örtlichkeit kann ich mir leider nicht so recht vorstellen,aber das gesagte gilt generell !

Eigentlich muß ein Grenzabstand von 3 m eingehalten werden,dann gibts keine Auflagen,was in der Wand an Öffnungen ist,die zum Nachbarn schaut. Zwischen beiden Häusern ist 6 m Abstand.

Bei einer Ausnahme „Grenzbebauung“ ist die erste und wichtigste Auflage „Keine Öffnungen“ in der Grenzwand. Das hat mit dem Feuerschutz und dem Sichtschutz zu tun.

MfG
duck313

Hallo,

das hat nichts mit Nachbarrecht zu tun sondern ist Baurecht und ohne Angabe des Bundeslandes ist eine Beantwortung wie fischen im trüben Wasser, da Baurecht eben Landesrecht ist.

Grüße

Hallo

das hat nichts mit Nachbarrecht zu tun sondern ist Baurecht
und ohne Angabe des Bundeslandes ist eine Beantwortung wie
fischen im trüben Wasser, da Baurecht eben Landesrecht ist.

Ganz erstaunlicherweise ist auch Nachbarrecht Landesrecht und hier im Gegensatz zum Baurecht (das nur teilweise Landesrecht ist) sogar einschlägig. Was also zur Beantwortung der Frage allein fehlt ist die Angabe des Bundeslandes, aber das Problem ist in diesem Forum ja virulent.

Gruß
smalbop

Hallo

Grenzbebauung und Fenster,selbst Glasbausteine schließen sich
aus.

  1. Woher willst du das wissen ohne Angabe des Landes? Unten schreibst du ja selbst, dass es Ländersache ist.
  2. In Baden-Württemberg ist es schon mal anders.

Auf einer Grenze kann zwar eine Mauer stehen,die darf KEINE
Öffnungen haben!

Doch, wenn der UP als betroffener Nachbar nichts dagegen hat, kann der andere Fenster in seine Grenzwand einbauen, soviel er mag. Nachbarrecht ist nämlich (länderunabhängig) kein öffentliches, sondern Privatrecht, und solange dieses nicht in Anspruch genommen wird, gibt es auch kein Problem mit ausblickgewährenden Anlagen und Wandöffnungen. Oder im Volksmund: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Auf den Rest deines Postings brauche ich dann wohl nicht weiter einzugehen.

Gruß
smalbop

  1. In Baden-Württemberg ist es schon mal anders.

in RLP auch.

Gruß
Bröselchen

Entschuldigung…der Förderalismus :smile:

Es ginge in der selbstverständlich rein hypothetischen Anfrage um Hessen

Hallo Duck, in diesem selbstverständlich rein hypothetischen Fall wäre die Grenzbebauung schon seit 100 Jahren vorhanden, innerörtlich dichte Bebauung eben, und die Fensterödffnungen mit den Glasbausteinen wären seit mindestens 50 Jahren drin.

Also Bestand…

Und die würden dann gegen neue normale hochwärmedämmende fenster ausgetauscht werden sollen…ich raff das hier nicht mit dem Konjunktiv in diesem Forum *lach