Hallo Forum, mal angenommen ich hätte auf meinem Grundstück 2 Häuser, eines in dem ich wohne, hinterseitige Bebauung soll vermietet werden. Der Hof würde von 2 weiteren Nachbarhäusern begrenzt. Der eine Nachbar, Grenzbebauung, hätte derzeit keine Einblicke in den Hof und such nicht durch hofseitige Fenster in die beiden Häuser. Der hat aber 2 große Fenster mit Glasbausteinen, die er jetzt in normale Fenster umwandeln möchte.
Da soll ich zustimmen-aber auf was bzw. welche Bedingungen habe ich dabei zu achten, für mich und später auch für Mieter?
Vielen herzlichen Dank vorab.