Nachbarschaftsrecht Hessen-Genzabstände beim Auffüllen eines Grundtücks

Hallo!

Der Sachverhalt ist wie folgt: A hat ein Hanggrundstück (Hessen) erworben, was nach hinten ca. 2 Meter abfällt. Hinter dem Grundstück schließt das mit einem Haus bebaute Grundstück von B an.
A möchte nun sein Grundstück anfüllen, so dass zwei Ebenen entstehen mit einer Böschung von etwa 1 Meter dazwischen und einer abschließenden Böschung von etwa 1 Meter. Reicht es aus, wenn der Abstand der letzten Böschung zum Nachbarn 2 Meter beträgt? Wie viel darf maximal angefüllt werden, also wie hoch darf die letzte Böschung zum Nachbargrundstück maximal werden?

Vielen Dank!

Hier spielen zwei Faktoren eine Rolle: neben dem Nachbarrecht auch das örtliche Baurecht, das evtl. bei großflächigen Aufschüttungen eine Baugenehmigung erfordern könnte.
Deshalb am besten vorab beim Bauamt nachfragen.
Ich kenne das hessische Nachbarrecht nicht, aber darin sollten sich Regelungen zu Geländeerhöhungen finden.

Gruß florestino

Nachbarschftsrecht Hessen siehe Google da findest du es in voller Länge kostenlos. Einach Hessisches Nachbarschaftsrecht eingeben.
Joki:

Ja, da wird über Grenzwände usw. geschrieben, aber nichts über Mindestabstände beim Auffüllen von Erde. Wo kann man noch nachschauen?