Hallo!
Der Sachverhalt ist wie folgt: A hat ein Hanggrundstück (Hessen) erworben, was nach hinten ca. 2 Meter abfällt. Hinter dem Grundstück schließt das mit einem Haus bebaute Grundstück von B an.
A möchte nun sein Grundstück anfüllen, so dass zwei Ebenen entstehen mit einer Böschung von etwa 1 Meter dazwischen und einer abschließenden Böschung von etwa 1 Meter. Reicht es aus, wenn der Abstand der letzten Böschung zum Nachbarn 2 Meter beträgt? Wie viel darf maximal angefüllt werden, also wie hoch darf die letzte Böschung zum Nachbargrundstück maximal werden?
Vielen Dank!