Nachbarschaftsrecht in Hessen

Wir möchten in unserem Garten einen Sichtschutz montieren, da wir einen sehr unangenehmen neuen Nachbarn bekommen haben.
Leider habe ich im Internet sehr unterschiedliche Meinungen darüber gelesen. Wie nahe am Grenzzaun darf dieser Sichtschutz stehen, ohne dass ich Probleme mit dem Nachbarn bekomme. Leider ist es nicht möglich mit ihm darüber zu reden. Die Firma, welche den Sichtschutz montiert, meinte direkt an den Zaun. Ich bin mir allerdings nicht so sicher. Die Firma kommt auch aus Niedersachsen. Wäre froh um Hilfe. Besten Dank.

Ein Zaun kann direkt auf der Grenze stehen, also die Seite zum Nachbarn hin steht noch voll auf der Linie. Die Höhe ist im Baurecht und auch im Nachbarrecht begrenzt (kannst ja selbst nachschlagen, meist 180 bis 200 cm)
Auch könnte eine Ortssatzung/Bebauungsplan Hinweise auf Art der Abgrenzungen geben- die wären dann einzuhalten.

Du hast schon einen Zaun , also z.B. Maschendraht oder Gittermatten ? Und da soll nun ein Sichtschutz angebracht werden ? Trägt der denn auf ? Innen zu dir angebracht wäre doch unproblematisch in jeder Hinsicht, zu Nachbarsseite darf es nicht überstehen. Das wird doch dünn sein, also sehe ich da auch eher kein Problem.

MfG
duck313

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Du darfst den Sichtschutz AN, nicht AUF die Grenze stellen, max. Höhhe 2m und Länge 15m.
ramses90
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