Liebe/-r Experte/-in,
vor etwa einer Woche hat mein Nachbar im 1. Obergeschoss auf seinem Balkon einen unansehlichen grauen Sichtschutz von ca 180cm Höhe an seinem Balkongeländer zu meiner Seite hin aufgestellt. Die Balkone ragen frei aus der Hauswand und sind mit einem Metallgeländer mit dünnen Verbindungsrohren gesichert.
Mir nimmt diese Wand als erstes die Sicht, was aber noch ertragbar ist.
Das Hauptproblem ist jedoch, dass meine Mutter, die unter mir wohnt, auf Ihrem Balkon und auf einem Stück Garten, keine Sonne mehr hat. Bereits der Balkon des Nachbarn warf einen Schatten, mit der Wand hat meine Mutter nun gar keine Möglichkeit mehr auf Ihrem Balkon in der Sonne zu sitzen.
Ist so ewas zulässig?
Viele Grüße aus NRW
Stellablanca
Hallo,
aus meiner Sicht relativ klare Lage:
- Wohnanlage (Eigentümer-Gemeinschaft): Die Gestaltungsänderung eines Balkones bedarf der Zustimmung der Gemeinschaft -> Hausverwaltung informieren, ggf. wird das ein Punkt auf der nächsten Eigentümerversammlung, abhängig von deren Entscheidung ist der Sichtschutz sehr schnell wieder weg…
- Selbständige Häuser (z.B. Reihenhaus): Tendenziell nichts zu machen. Chancen: Wenn der Sichtschutz praktisch auf der Grenze ist (dann 921, 922 BGB), oder falls Grenzabstand weniger als 3m, dann evtl im Nachbarrecht, ist aber eher auf dünnen Beinen…)
Grüße aus Bayern
Lumpi
Hallo Lumpi,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Da werden wir wohl nichts machen können.
Viele Grüße und einen schönen Wochenstart wünscht
Stellablanca
Da kann ich leider nicht helfen
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wende dich an deinen Vermieter, er kann dies bei der nächsten Eigentümerversammlung vorbringen.
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Wende dich an einen Anwalt für Mietrecht.
Joki
Hallo Stellablanca,
das Nachbarschaftsrecht sagt zu diesem Fall nichts aus
Wenn es sich um eine Eigentumsanlage handelt kann das Anbringen von Sichtschutzanlagen in der Teilungserklärung geregelt sein.
Bei Mietwohnungen ist der Vermieter zuständig er muß eine Genehmigung erteilen.
Wenn es einen Verwalter gibt kann er über die Zulässigkeit Auskunft geben,
mfg ben