Nachbarschaftsrecht - nicht ortsüblicher Zaun

Hallo,

ich habe eine Frage zum Nachbarschaftsrecht (Hessen), es geht um das Thema „Einfriedung“ und hier um einen „nicht ortsüblichen Zaun“:

Die ganzen Bestimmungen zur Errichtung eines Zaunes AUF der Grenze zum Nachbarn bzw. auf eigenem Grundstück direkt VOR der Grenze zum Nachbarn sind mir soweit be-kannt (Stichwort „ortsüblicher Zaun“ bzw. „Zaun, wie im NRG beschrieben“ usw., das ist al-les kein Thema.

Meine Frage ist: Darf ich einen NICHT ORTSÜBLICHEN Zaun errichten, wenn ich bestimm-te Abstände zur Grenze einhalte?

Ich übertreibe jetzt mal ein bißchen, um meine Frage zu erläutern:

Angenommen, ortsüblich ist ein Maschendrahtzaun, maximal 1,20 hoch.

Ich möchte jedoch eine 4 m hohe massive Betonmauer errichten, 30 cm dick. Um die Frage zu vereinfachen, gehe ich mal - unrealistischerweise - davon aus, daß der Errichtung der Mauer keine anderen Gesetze/Verordnungen entgegenstehen, daß ich also z.B. keine Baugenehmigung brauche, daß im Bebauungsplan hierzu keine Einschränkungen angegeben sind usw…
Wenn ich jetzt z.B. mit diesem Mauerwerk 4 m von der Grenze wegbleiben würde: dürfte ich diese nicht ortsübliche Mauer dann errichten? Gibt es hierfür gesetzliche Bestimmungen?

Ich weiß, die Frage ist ein bißchen akademisch, trotzdem freue ich mich über fachkundige Antworten.

Viele Grüße

Merger66

Hallo Merger66,

da ich in BW zu Hause bin, kann ich nur beschränkt Ihre Frage beantworten.
Die Mauer sollte in den meisten (allen?) Bundesländern ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Die Nachbarn müssen nicht gefragt werden.
Sie darf natürlich nicht auf die Grenze gesetzt werden, sondern auf Ihrer Seite entlang der Grenze.
Siehe hierzu: www.nachbarrecht.de/nrg_bw.html
§ 9, 10

Es ist aber zu beachten, dass Gemeinden durch örtliche Bauvorschriften die Einfriedungen (z.B. Mauern) beschränken können.Insofern empfehle ich, vorher bei der Bauortgemeinde nachzufragen.
Für einen verbindlichen Rat empfehle ich Ihnen das Portal: www.frag-einen-anwalt.de/Nachbarstreit-__f25038.html
Hier können Sie für einen kleinen Festbetrag Ihre Frage stellen und ein Anwalt gibt Ihnen eine fundierte Auskunft.

Viel Spass

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Merger66

Hallo merger66

Da das Projekt Gartenzaun-Mauer-Grenzabstand in allen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird,
kann ich nur auf das Nachbarschaftsrecht (Siehe Kopien) hinweisen.
Mehr finden Sie unter Google " Nachbarschaftsrecht"

1.Google Pos.2 Hessen öffnen
Das Nachbarrechtsgesetz für jedes Bundesland Stand Juli 2010 PDF

  • 3 Besuche - 04:10
    Nachbarrechtsgesetze regeln das Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht in den … Ein kleiner Teil des Nachbarschaftsrecht wird bereits im "Bürgerliche …
    Bundesländer - Nordrhein-Westfalen - Sachsen - Grenzabstände
    www.nachbarrecht.com/ - Im Cache - Ähnliche Seiten

1.Google Pos.8 Hessen öffnen
Nachbarschaftsrecht in den Bundesländern

Viele Grüsse

Gartenhaus

Hallo Gartenhaus,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das hessische Nachbarrecht gibt in dieser Beziehung leider nicht viel her, hier werden nur Grenzzäune geregelt, d.h., da geht es um Bestimmungen, wie verfahren werden muß, wenn einer der Nachbarn eine Einfriedung FORDERT.

Viele Grüße

Merger66

Bewerben Sie sich doch bei dem Franz Obst für eine TV-Schlichtung. Ich finde den super! Da ist am Ende bestimmt jede Seite zufrieden. Oder hat sich die Situation schon geklärt? Reden ist immer gut- am besten mit einer dritten neutralen Person. Weil man ja leider mit den Nachbarn länger auskommen muss. Viel Erfolg! und LG Mary

Hallo, bin aus Bayern.
Schlage vor, du gehst zu deinen zuständigen Bauamt. Nur dort erhälts du sicherrechtssichere Auskunft.
Würde vorher keine Investition tätigen.
Grüße

Schau mal hier, da gibt es eine relativ verständliche Übersicht zu dem Thema:
http://www.nachbarrecht.com/thema/gartenzaun-sichtsc…