Nachbarschaftsrecht ohne klagen zu wollen legal agieren

Hallo liebe Rechtsgelehrte folgender Sachverhalt 2 Grundstücke liegen nebeneinander Grundstück beide in Brandenburg. Nachbar T ( Tümpel) hat einen Teich und einen Pool und Grenzbepflanzung mit 2,5m höhe Nachbar A ( arme S..) hat das Grundstück seit ca einem Jahr auch Grundbuchmässig eingetragen gekauft musste schon einiges an in Besitznahme durch den Nachbarn T korrigieren was auch geklappt hat, aber das Verhältniss zum fremden Eigentum des Nachbarn T könnte man als sehr liberal bezeichnen, umgekehrt möchte der Nachbar, dass der nach Nachbarschaftsrecht zu bauende Zaun mehr als deutlich auf dem Grundstück von A ( arme S.. ) verläuft also mehr als die 5 cm die usus wären. Nachbar A hat bereits eine Grenzfeststellung bestellt und bezahlt, da der Grenzstein verschwunden war. Honi soit qui mal y pense. Und ist somit sicher wo die Grenze liegt. Nun ragt der Teich noch ca 30 cm auf das Grundstück von A und T reagiert seit Monaten nicht auf Fristsetzungen zum Rückbau des Überstandes. Der Brunnen der vermutlich illegal mehr oder weniger an der Grundgrenze gebaut wurde liegt nun offensichtlich auch 30 cm auf Grundstück A. Bei Kauf 2023 wurde A aber die Nutzung vom Brunnen untersagt und dieser hat aufgrund fehlendem Wissen über die tatsächliche Lage des Brunnens diesen auch nicht genutzt und nun einen Gartenwasseranschluss machen lassen, den er nutz. Nachbar T hat einen kleinen Blechschuppen ca. 200x160x60 nach Monaten, des schriftlichen Bittens mit Fristsetzungen, endlich versetzt allerdings ist der Schuppen von ca 1m auf das Grundstück ragend um 90 cm gedreht über den Brunnen gestellt worden und steht jetzt zu 50% auf Nachbars Grund obwohl A bereits in ca 3m höhe für den Zaunbau bereits eine Schnur gespannt hatte.

Nun will Nachbar A den illegalen Brunnen nicht haben, zumal er ihn ja eh nicht nutzen kann. Was würde die Wasserbehörde hier tun wenn man mal anfragt bezüglich einer Genehmigung. Es ist ein Grundstück im Aussenbereich aus der DDR. Ist der Brunnen auch 30 cm neben der Grenze eine Grenzanlage?

Wenn Nachbar A sich entscheidet mit 25cm Abstand zur Grundgrenze einen eigenen Tümpel anzulegen. Würde er sich da juristisch irgendwie in die Nesseln setzen, da ja dann die beiden Tümpel ineinander übergehen würden?

Falls der Tümpel bis zum Schuppen reichen würde, dann würde der Schuppen vermutlich in den Tümpel kippen und der Brunnen würde auch instabil werden, wäre das juristisch ein Problem? Das Fundament und die Entwässerung des Schuppens gehen bis ca 60cm auf das Grundstück von A.

Nachbar A würde trotz der potentiellen Verkehrssicherungspflicht die Rechseinfriedung mit einem 130cm Maschendrahtzaun 5cm neben der Grundgrenze gerne so bauen auf eigene Kosten.

Ich vermute jetzt einfach mal, dass es sich um die gleiche Konstellation von Nachbarn und Grundstücken handelt wie bei Deiner letzten Anfrage zum Nachbarschaftsrecht vor zwei Jahren. Was hat denn der Anwalt dazu gesagt, zu dessen Befragung seinerzeit mehr oder weniger einhellig aufgefordert wurde?

Erst mal Danke für die Antwort. Ja der Anwalt hat dann auch einen Brief verfasst und der Teil des Grundstücks wurde uns dann ja auch überlassen schrieb ich in einem Nebensatz. Das waren ja 4m und das war relativ offensichtlich. ….”was dann ja auch geklappt hat.” Nur grenzt das Grundstück eben blöderweise noch viel weiter an diesen freundlichen Zeitgenossen und da taten sich dann Abgründe auf von denen man nichts ahnen konnte damals. Bedingt durch die Tatsache, dass man eine Grenzfeststellung erst als Eigentümer im Grundbuch beauftragen kann und das hatte sich noch gezogen.

Da haben wir nicht so viele hier.

Aber könntest du uns, bevor du die angedachten Maßnahmen weiter diskutierst, zuerst eine Frage beantworten:
Gehst du davon aus, dass einer der beiden Nachbarn in den nächsten Jahren fortziehen wird?

Wenn nicht, dann wird man sich die nächsten 30 Jahren wegen jedem Mist vor Gericht streiten - oder man versucht einen gütlichen Neustart.
Statt Rückbau von Anlagen könnte man doch Flächen ganz offiziell tauschen oder verkaufen.

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Ganz klare Ansage vom Nachbarn ich hab das immer genutzt ich nutze das weiter und …..sollen uns nicht so haben, wegen dem bisschen Grund, aber der Zaun muss komplett auf unserem Grundstück gebaut werden und wir sollen alles im Nachbarschaftsrecht umsetzen ausser, seinen 2,5m Sichtschutz will er auch haben und zwar bis 20 cm über die Grundgrenze. Den Brunnen dürfen wir vielleicht mit benutzen, wenn wir ihn baulich verändern und das binnen 14 Tagen erledigen sonst nutzt er den Brunnen alleine, weil er ihn angeblich gebaut hat bzw. seine Vorfahren. Wenn wir offiziell tauschen wollten müssten wir ihm den Grund schenken und dann noch für die Vermessung bezahlen, das ist so seine Vorstellung. Um des lieben Friedens willen 3% der Grundfläche an den Nachbarn zu geben und weitere 5% im tiefen Dauerschatten zu lassen damit er Ruhe gibt ist keine Option. Ich will ja auch nicht klagen. Die Frage war ja eine Andere ist das Errichten eines Teiches bis an die Grundgrenze legal? Wenn ja, dann muss ein Tümpel bis zum Überbau ebenso legal sein oder hab ich da einen Denkfehler? Und Löcher darf man in seinem Garten vermutlich auch graben, wenn er seine Hütte absichtlich in meinem Garten aufstellt dürfte das auch nicht mein Problem sein, denke ich aber bis zu welchen Grenzabstand ist ein Brunnen eine Grenzanlage und was passiert wenn der illegale Brunnen bemerkt wird, man will keine 1000.- Strafe kassieren für Nachbars Brunnen, auch das ist für die meisten einsichtig.

Und genau für solche Fälle gibt es das hier:

Da erzählt jeder in Ruhe, was er denkt und die Schiedsperson wird das dann einordnen. Wenn dem Nachbarn von einer neutralen und sachkundigen Person gesagt wird, was Recht ist, dann überlegt er sich es vielleich noch einmal.

Versuch macht klug!

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Das geschilderte Problem ist fast schon Musterfall für eine Schiedsstelle. Das Argument, dass man als Nachbarn auf Eigentum-Basis doch recht fest und lange gebunden ist, sticht sehr weitreichend. Bekannte von mir haben westlich von Berlin mit so einem Verfahren immerhin bewirkt, dass man sich wenigstens inzwischen knapp grüßt, wenngleich nicht zusammen grillt, was vorher auf der - symbolisch gemeint - Ebene war, dass man sich gegenseitig den Pferdemist aufs Grundstück gekippt hat. Was tatsächlich gekippt wurde, hier aus datenschutzrechtlichen Gründen weggelassen.

Danke nette Idee ich möchte aber eigentlich nur meine Fragen beantwortet haben. Das ganze beruht nur auf einem Irrtum der nette Nachbar ist Pächter und wird nur vom Besitzer unterstützt. Und es sind Freizeitgrundstücke also muss ich dort nicht sein. Besteht also kein Zwang zur Schlichtung.