Hallo,
welche Behörde ist für die Bearbeitung wegen eines Verstoßes gegen das Nachbarschaftsrecht in Rheinland-Pfalz zuständig. ???
Es geht um Nichteinhaltung der Grenzabstände bei Pflanzung von einer Kastanie.
Dank im voraus
Gruß HuPra
Hallo!
Keine.
Es heißt doch Nachbarrecht, also müssen sich Nachbarn entweder einigen oder klagen.
Oft wäre ein Schiedsverfahren davor vorgeschrieben.
Eine Behörde schreitet von sich aus hier nicht ein.
Eine hochwachsender Baum wie Rosskastanie(wird im Nachbarrecht RLP genannt) braucht 4 m Grenzabstand. Gemessen von Mitte Stamm bis Grenze.
MfG
duck313
Es geht um Nichteinhaltung der Grenzabstände bei Pflanzung von
einer Kastanie.
Es geht um zwei Grundstücke in Privateigentum?
Dann interessiert das nur das Amtsgericht - und das auch nur, wenn man dort Klage einreicht.