Gibt es im Nachbarschaftsrecht einen Unterlassungsanspruch?
Stellen wir uns mal dieses Beispiel vor:
Ein Nachbar kürzte seine Hecke bisher ausschließlich nach gerichtlicher Anordnung. Ansonsten wächst die Hecke ungestört in Höhe und Breite. Stellen wir uns weiterhin vor, diese Hecke sei zum Zeitpunkt X mal wieder deutlich höher als das Nachbarschaftsrecht vorgibt.
=> Nach Klage zur Durchsetzung des Nachbarschaftsrechts würde dieser Nachbar seine Hecke wohl stutzen müssen.
Wäre es theoretisch möglich, einen Unterlassungsanspruch zu erwirken, so dass der Nachbar beim nächsten überschreiten der zulässigen Höhe der Hecke sofort bestraft würde?