Nachbarschaftsrecht - Zaun zum Nachbarn

Hallo allerseits,
vielleicht könnt ihr mir bei der Klärung einer Frage behilflich sein.
Ich wohne in Hessen und habe auch mir schon das Hessische
Nachbarschaftsrecht angesehen, kann aber meine Frage damit nicht
klären.

Darf ich einen Holz-Palisadenzaun als Abgrenzung zum
Nachbargrundstück errichten? Welche Höhe darf der haben? Wie weit
muss er von der Grenze entfernt sein.

Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Gruß, Tom

Hallo Tom,
allgemein gültige Regeln gibt es zwar, aber die können durch einen örlichen Bebauungsplan ausser Kraft gesetzt sein.
Du mußt also zunächst in den örtlichen Bebauungsplan schauen, ob da was vorgegeben ist. Gruß elmore

Hallo Tom,

in Hessen gilt gemäß Hessischer Bauordnung (HOB), Einfriedungen bis 1,50 m Höhe sind genehmigungsfrei. Anderes regelt ein Bebauungsplan, wenn vorhanden (muß aber nicht vorhanden sein). Hier kann, neben Höhe und Material, sogar das Aussehen und die Farbe festgelegt werden. Ansonsten gelten eben die 1,50 m und zwar gemessen von der tieferliegenden Grenzseite, falls die Grundstücke unterschiedliche Höhe haben.

Schönen Gruß
Udo (Bauaufsicht)