Hallo!
mal angenommen…
… Käufer A hat in einem Neubaugebiet ein Haus A mit Grundstück A von einem Bauträger X gekauft und ist dort bereits eingezogen.
An das Grundstück A des Käufers A grenzt ein weiteres noch unbebautes Grundstück B, welches noch Eigentum von Bauträger X ist. Sobald Bauträger X einen Käufer B gefunden hat, wird dort ebenfalls ein Haus gebaut.
Da es noch nicht einmal einen Interessenten für das Grundstück B gibt und unklar ist, ob es in absehbarer Zeit verkauft wird, möchte Käufer A nun das eigene Grundstück schon einfrieden, d. h. einen Gittermattenzaun in 1,20 m Höhe aufstellen, und zwar genau auf der Grundstücksgrenze von Grundstück A und Grundstück B.
Der Bauträger X weigert sich, sich an den Kosten für den Zaunbau (Material und Arbeit) zu beteiligen, würde aber den Zaun dulden. Laut Aussage des Bauträgers X können die Kosten für den Zaun auch nicht dem zukünftigen Käufer B des Grundstücks B in Rechnung gestellt werden.
Folgende Fragen stellen sich nun:
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Hat Käufer A das Recht, eine Kostenbeteiligung zu verlangen? Wenn ja, mit welchem rechtlichen Hintergrund?
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Was muss Käufer A tun, um die Hälfte der Kosten für den Zaunbau zu bekommen?
Vielen vielen Dank für alle Antworten im voraus!!!
Gruß AELVIS
