Moin,
aus https://wohnglueck.de/artikel/wer-muss-zaun-bezahlen-20178
Wer den Zaun bezahlen muss, ist je nach Bundesland verschieden
Wenn eine Pflicht zur Einfriedung besteht, gibt es je nach Bundesland zwei unterschiedliche Regelungen dazu, wer die Kosten für den Zaun tragen muss:
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Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen (§ 922 BGB).
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Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt. Er zahlt also den Zaun auf seiner rechten Seite. Diese Regelung ist ein Überbleibsel aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht und gilt auch nur in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.
Wenn einer einen benötigt (Hund wäre so ein Anlass), der andere nicht, dann muss das gelöst werden. Sinnvollerweise mach man das ohne juristische Hilfe. Aber das klappt natürlich nicht immer rund überall.
Und es gibt Menschen, die das so wollen, weil „man ja immer einen Zaun hat“.
-Luno