Nachbarschaftsrecht, Zaunbau

Hallo,
das Grundstück (schwarz) wurde vor Jahren geteilt aber es wurde kein Zaun gebaut. Jetzt wurde das neue Haus verkauft. Wer muss den Zaun (blau) bauen/bezahlen?
Vom alten Haus aus gesehen ist es ein gemeinsamer Zaun, also beide Parteien.
Vom neuen Haus aus ist der Zaun links, muss also vom alten Haus bezahlt werden.
Alte Haus mit Zufahrt ist ca. 80 Jahre alt.
Neues Haus und dessen Zufahrt ca. 10 Jahre.

Vielen Dank für jede Antwort!

Moin,

Das ist zunächst auch davon abhängig, ob es eine Einfriedungspflicht gibt und natürlich vom Bundesland selber, als Einstieg https://wohnglueck.de/artikel/wer-muss-zaun-bezahlen-20178

Lässt sich das nicht vernünftig einvernehmlich mit den Nachbarn regeln?

-Luno

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Hallo,
wieso muss da ein Zaun hin? Wieso will einer bestimmen, dass der Andere bezahlen soll?
Meines Erachtens baut der einen Zaun, der ihn haben will. Und laesst sich gegebenenfalls die geplante Ausfuehrung vom anderen vorher genehmigen, da gibt es Vorschriften.
Gruss Helmut

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Moin,

aus https://wohnglueck.de/artikel/wer-muss-zaun-bezahlen-20178

Wer den Zaun bezahlen muss, ist je nach Bundesland verschieden

Wenn eine Pflicht zur Einfriedung besteht, gibt es je nach Bundesland zwei unterschiedliche Regelungen dazu, wer die Kosten für den Zaun tragen muss:

  • Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen (§ 922 BGB).
  • Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt. Er zahlt also den Zaun auf seiner rechten Seite. Diese Regelung ist ein Überbleibsel aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht und gilt auch nur in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.

Wenn einer einen benötigt (Hund wäre so ein Anlass), der andere nicht, dann muss das gelöst werden. Sinnvollerweise mach man das ohne juristische Hilfe. Aber das klappt natürlich nicht immer rund überall.
Und es gibt Menschen, die das so wollen, weil „man ja immer einen Zaun hat“.

-Luno

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Abgesehen von dem schon richtigen Hinweis auf das Bundesland und der Klärung des Ob und Wie einer Einfriedungspflicht noch der Tipp zunächst mal in die Unterlagen der damaligen Teilung/Verkauf/Übertragung des (Teil-)grundstücks zu schauen. Normalweise regelt man das Thema Zaunbau darin.

Hallo, ja genau wir haben Hunde und irgendwie möchte man ja das Grundstück schon eingefriedet haben. Wir wohnen in Niedersachsen und kennen den Nachbarn nicht. Er hat wenig Kontakt zu den anderen Nachbarn.

Hallo, Niedersachsen.
Naja die Situation ist ja nicht so eindeutig oder?

ist sie.

Hast Du schon in die Unterlagen zur Teilung geschaut?

Wenn nein, machs einfach mal.

Wenn Du dort nichts findest, der Reihe nach weiter.

Schöne Grüße

MM

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Mache ich Danke!

Aber gerade dann könnte man ja mal mit ihm reden!
LG
Amokoma1

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