Nachbarschaftsrecht

Hallo,ich hab mal eine Frage.Ich wohne in einem Reihenhaus und an meinen Garten grenzen 3 Garagen an der vor 30 Jahren Efeu gepflanzt wurde. Das Efeu wird jedes Jahr vom Dach der Nachbargarage entfernt. Vor drei Jahren ist ein neuer Besitzer eingezogen dem die mittlere Garage gehört. Nun hat er heute das Efeu von seiner Garage runtergekippt und die Hälfte von meiner Garagenwand ist mit abgerissen. Der Putz ist an seiner und an meiner Garage mit abgegangen und die Zwischenleiste ist auch ab. Wer muss denn wohl jetzt zahlen?

Patagonien? Walachei? Libyen? Hintertupfingen?

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber rein nach der Logik hat der Nachbar den Schaden verursacht, also muss er ihn auch ersetzen.

Die Alternative wäre gewesen, dass er schaut, wie er den Efeu so entfernt, dass nichts beschädigt wird.

Mal zum Vergleich: Wenn er einen Baum in seinem Garten fällt und so unvorsichtig ist, dass dieser auf dein Haus fällt und das Dach zerstört - dann muss er auch dein Dach ersetzen.

But IANAL

Gruß, Diva

In Nordrhein Westfalen

Hallo Diva,na ja es geht ja um mein Efeu auf seiner Garage

Mit

meinst du vermutlich auch nicht die Garagenwand, sondern nur deren Putz? Oder die Hälfte des Efeus von deiner Garagenwand?

Wer zahlen muss lässt sich anscheinend nicht so einfach sagen, und im Zweifelsfall müssen die Richter entscheiden:
http://www.informationen-new.de/Nachbarrecht-NRW-Efeu.html

Es geht dort zwar um die Hauswand, kann aber vermutlich analog auch für Garagen gelten. Der Nachbar hätte dir gegenüber einen Beseitigungsanspruch gehabt, den er, wenn du in deiner Schilderung nichts weggelassen hast, nicht geltend gemacht hat. Ich nehme an, ihr hattet keine Rankhilfe, sonst wäre wohl der Putz nicht mit runtergekommen.

Zum Beseitigungsanspruch steht hier allerdings: „Da der Nachbarin der Zustand allerding schon länger bekannt ist, könnte ein Beseitigungsanspruch vorliegend schon verjährt sein. Dieser Anspruch verjährt nämlich grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren ab Entstehung und Kenntnis, vgl. §§ 195,199 BGB.“

Im NachbG NRW bin ich diesbezüglich nicht fündig geworden. Es werden Bäume und andere verschiedene Pflanzen erwähnt, aber Efeu ist nicht darunter zu finden.

Gruß
Christa

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Hallo!

Nur kurz nachgefragt.
Wie kann eigentlich der Nachbar Efeu vom Dach runterkippen, wenn doch (deine Aussage) der Bewuchs jedes Jahr zurückgeschnitten wird.
Also ich sehe da einen Widerspruch in sich.

Der Nachbar hat einen Beseitigungsanspruch an Dich "Ich möchte an meiner Garage keinen Bewuchs haben, weder an der Wandseite noch auf dem Dach. Bitte beseitigen sie das "
Dann musst Du es machen.

Wenn er aber ohne diese Aufforderung gleich Eigenhilfe vornimmt und dabei Schäden entstehen haftet der Nachbar. Für Eigenschaden sowieso und für Fremdschaden auch.

Auf gute Nachbarschaft !

MfG
duck313

Vielen Dank

Hallo

Ich nicht.
Vielleicht wurde er immer erst im April oder so zurückgeschnitten.

Ich habe auch Efeu an meiner Garage.
Das schneide ich mindestens fünf Mal pro Jahr zurück.
Ansonsten wächst das Zeug auf das Garagendach und krallt sich an den Kieselsteinen fest, die die Dachpappe schützen sollen. Wenn man dann das Efeu herunterzieht, reißt nan den ganzen Kies mit runter.
Einmal im Jahr halte ich für deutlich zu wenig, vor allem, wenn es nicht die eigene Garage ist.

Das gat natürlich mit der rechtlichen Situation gar nix zu tun.

Gruß
Dirk

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Genau,er hätte mir eine Frist zur Beseitigung geben müssen.

Mein Efeu ist 30 Jahre alt und je älter Efeu ist,umso schneller wächst es

ja genau,nur den Putz