ein Gastronomiebetrieb bekommt einen neuen Betreiber, der anfängt die Umgebung mit Gestank zu verpestet.
Den Gastronom würden die Beschwerden nicht weier interessieren, und nun ?
Besteht hier seitens der Stadt (welche Behörde ?) eigentlich eine Aufsichts- und Handlungspflicht, wenn sie dann von den Vorkommnissen Kenntnis erlangt ?
ein Gastronomiebetrieb bekommt einen neuen Betreiber, der
anfängt die Umgebung mit Gestank zu verpestet.
Den Gastronom würden die Beschwerden nicht weier
interessieren, und nun ?
Vielleicht kann man das mit „Gestank verpesten“ noch
etwas präzisieren.
Dann wird es auch möglicherweise gute Antworten geben.
Mal ganz grundsätzlich fallen auch „Geruchsstoffe“ unter Luftverunreinigungen im Sinne des Bundesimmissionnschutzgesetzes.
die vielfältigen baurechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, etc. Bestimmungen zum Schutze Dritter vor Beeinträchtigungen sind idR. drittschützend. Das bedeutet, dass jeder Betroffene einen Anspruch darauf hat, dass die Behöre gegen den rechtswidrig Handelnden (das muss aber auch so sein) einschreitet.
Im Falle einer rechtswdidrigen Beeinträchtigung Dritter durch solche Immissionen kann der Betroffene also von der Behörde verlangen, dass diese
a) den Störer anmahnt,
b) eine Verfügung gegen diesen Erlässt und
c) diese bei Nichtbefolgung auch vollstreckt.
Ob das in diesem theoretischen Fall zutrifft, kann hier natürlich nicht beurteilt werden.
Gruß
Dea
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„Gestank“:
könnten z.B. Gerüche von altem (und / oder überhitztem) Frittierfett sein
oder aber auch mehr oder minder permanente (weniger wohl riechende)Kochgerüche
aber alles jeweils aus einem Gastronomiebetrieb
Grüße
jwd
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dazu kann man hier absolut keine Aussage machen. Für jede Art von Belästigung gibt es Regelungen und Grenzwerte im Bundes-, Landes- oder Ortsrecht.
Eine solche theoretische betroffene Person sollte sich ganz einfach mit dem örtlichen Ordnungsamt in Verbindung setzen, die Situation schildern und Aussagen über das weitere Vorgehen erbitten.
Häufig hilft hier auch ein Anwalt.
Gruß
Dea
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