Nachbarschaftsstreit

A und B vereinbarten vor 14 Jahren mündlich Ihre Garten-
anteile gemeinsam zu nutzen.Dafür wurden gemeinsame Investitionen getätigt,wie Garten anlegen lassen und Gartenhäuschen kaufen.Nun will A wieder sein Stück
wieder alleine nutzen.
Wem gehört was ?
Wer trägt die Kosten der Teilung ?
Kann A die weiternutzung des Haüschens auf seinem Teil untersagen ?

sorry tut mir leid,bei dieser frage kann ich dir nicht weiter helfen

Hi Lax0962,

A und B vereinbarten vor 14 Jahren mündlich Ihre Gartenanteile gemeinsam zu nutzen.

Das war m.E. ein Vertrag. Wie waren die weiteren Regeln? Sind sie beweisbar?

Dafür wurden gemeinsame
Investitionen getätigt,wie Garten anlegen lassen und
Gartenhäuschen kaufen.Nun will A wieder sein Stück
wieder alleine nutzen.

Je nach weiteren Vertragsregeln. Ist dort nix geregelt gilt Vertragsrecht.

Wem gehört was ?
Wer trägt die Kosten der Teilung ?
Kann A die weiternutzung des Haüschens auf seinem Teil
untersagen ?

Sofern der Vertrag gekündigt werden kann und gekündigt wird, sind die Folgen der Kündigung gemeinsam zu tragen. D.H. beide zahlen für Teilung, für den Entzug der Häuschennutzung ist Schadenersatz fällig.

Ciao Ricco

Hallo,

dass ist ein komplexes Thema und ich würde sagen, da müsste man einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren. Den gibt es auch bei den Verbraucherzentralen der Städte. Dort kann man einen Termin vereinbaren, zahlt (ich glaube , dass ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, EUR 19,00) und bekommt einen Beratungstermin. Soweit ich weiss, geht es neuerdings auch online.

Ich denke, hier stellt sich auch die Frage, was genau im einzelnen wurde seinerzeit mündlich vereinbart, einfach nur komplett oder aber, wurden noch Details besprochen, dann wird das sogenannte Gewohnheitsrecht auch eine Rolle spielen, da letztendlich auch nichts schriftliches existiert. - Wie gesagt, auf jeden Fall würde ich einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Viele Grüsse

Ich hoffe, Sie haben zumindest Belege dafür, dass Sie die die Anschaffungen gemeinsam mit ihem nachbarn getätigt haben. Denn ist das eine zivilrechtliche Frage: Das heisst, hier gilt der Grundsatz, dass ein Kläger seine Ansprüche beweisen muss. Wenn der Kläger das nicht kann, gilt der Anscheinsbeweis. In Ihren Fall übersetzt heisst dass: Wem der Grund gehört, auf dem das Gartenhaus steht, der ist im Zweifelsfall Eigentümer.
Zu den Teilungsksten: Was für Kosten sollen das sein? Wenn Ihr nachbar einen Zaun zihen will, muss er ihn bezahlen. Ansonsten fällt mir dazu nichts ein.

Wie in allen nachbarschaftsrechtlichen Fragen gilt hier mein Rat: Besser miteinander reden als klagen. Das kosten nur Geld und führt letzlich zu nichts.

Hallo,

ich versuche zu helfen, was aber aufgrund des „kurzen Sachverhaltes“ etwas schwierig wird.

Zuerst wäre nützlich, ob es sich um zwei Eigentümer oder um Mieter handelt (ich unterstelle Eigentümer)

Wenn etwas mit einem Grundstück dauerhaft verbunden wird (z.B, ein Gartenhaus mit Fundament), dann geht es in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über.
Der, der es „eingebaut hat“, hat evtl. einen Ersatzanspruch in Geld.

Das mit den Kosten der „Teilung“ verstehe ich nicht. Vielleicht ist damit der Ersatz der anteiligen Aufwendungen gemeint. Wenn beide Parteien einen „Vertrag“, der auch mündlich sein kann, haben , dann hat jeder eine Leistung und eine Gegegenleistung.
Sofern eine Partei diesen Vertrag (unberechtigt) aufkündigt, dann kann es schon sein, dass man der anderen Seite (teilweise) Aufwendungen erstatten muss.

Zur Frage der Weiternutzung des Häuschens: siehe oben Eigentum.
Wenn einer alleiniger „Eigentümer“ ist, kann er die Nutzung für sich beanspruchen/verbieten, muss aber Ersatz leisten.
Wenn das Häuschen auf „beider Grund“ steht, wird es nicht gut gehen, dass man „die linke Seite betreten, die rechte aber nicht betreten darf“.
In Zweifelsfall sollte man das Teil „auf ein Grundstück“ versetzen (Kostenfrage?).

Ich hoffe, damit geholfen zu haben.

Für genauere Auskünfte sind - wie geschrieben - auch mehr Info´s nörig

Gruß

Lumini

Hallo lax0962,

erstmal tausendmal sorry, dass ich nicht geantwortet habe. Ich hatte zunächst durch einen Umzug ganz lange kein Internet und habe dann irgendwie nur noch die nötigsten Mails der letzten Wochen/Monate beantwortet. Da ich gerade das erste Mal Zeit habe, alle meine unbeantworteten Mails anzusehen, fiel mir das gerade auf. Es ist ja inzwischen so lange her, dass eine Antwort wohl nicht mehr gebraucht wird, oder? Ansonsten einfach noch mal fragen.

Gruß,

Alexis