Nachbarschaftsstreit Diebstahl und Gegenanzeige

Hallo, ich war bei der Polizei da ich meine verloren geglaubte Kamera bei meinem Nachbar gesehen habe. Nun inzwischen waren die Polizisten dorten und haben aber nichts gefunden. Nun drohen die Nachbarn mit einer Gegenklage. Ich wurde auch bedroht, allerdings nicht von der Nachbarspartei sondern von Bekannten dieser. Was kann passieren? Muss ich mit „Konsequenzen“ rechnen wegen Verleumdung o.Ä? Soll ich das Verfahren einstellen lassen (bringt das was?)? Sie möchten allerdings „so oder so“ klagen. Ich bin mir nicht 100% sicher das er sie hatte.

Hallo „thethinker“,

Deine Anfrage ist offensichtlich eine Rechtsfrage im Einzelfall. Ich kann und werde Dir dazu keine Antwort geben. Ich bin nicht einmal Rechtsanwalt. Ich hab auch keine Ahnung wieso ich bzgl. dieses Problems angeschrieben werde (das fällt nun gar nicht in meine Expertenbereiche).
dennoch viel Erfolg!
M.B.

AW:
Sie brauchen die eventuelle Klage nicht fürchten, wenn sie nicht verleumderisch angezeigt haben. Verleumdung heißt, dass sie angezeigt haben, obwohl sie gewußt haben, dass der Nachbar die Kamera nicht hat. Sie haben aber die Kamera gesehen, oder geglaubt ihre Kamera zu erkennen. Sie haben also nicht wider besseres Wissen gehandelt. Sie können natürlich immer noch zur Polizei gehen und sagen, dass es möglich ist, dass sie sich getäuscht haben.

MfG

Hallo,
wenn du wirklich der Meinung warst, dein Nachbar hätte deine Kamera, kann dir nichts passieren, außer du hast die Anzeige wider besseren Wissens gemacht, um seinen Ruf zu schädigen (§187 StGB). Mit einer Gegenklage wird dein Nachbar keinen Erfolg haben, nur Ausgaben. Hast du für die Bedrohung Zeugen? Wenn nicht, dann mach lieber keine Anzeige. Wegen Verleumdung kann dich keiner drankriegen. Das Verfahren wird sowieso von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Mach dir keine Sorgen, wenn die klagen wollen, werden sie einen Rechtsanwalt brauchen, der wird ihnen dann die Gesetzeslage erklären. Also, du kannst beruhigt schlafen.
Gruß

Mike

Danke das ist hilfreich. Und was passiert nun mit meiner Anzeige da sie bei ihm nichts gefunden haben?
Wird die einfach fallen gelassen? Die meinten irgendwas von Gerichtsverfahren, das sie vorgeladen werden oder sonst was, was passiert da noch?

mfg und danke

Hi, wie gesagt, die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren nach StPo einstellen. Was soll da noch kommen? Wieso ein Verfahren, das verstehe ich nicht. Außer sie haben Gegenklage eingereicht, aber wozu?
Laß es mal auf dich zukommen. Du warst der Meinung, es wäre deine Kamera gewesen und bei Verdacht kannst du Anzeige erstatten. Solange du das nicht absichtlich machst, um deinem Nachbarn zu schaden, wird dir nichts passieren.

Gruß

Mike

Ja die haben eine Gegenklage eingereicht, aber das bringt denen anscheinend nichts.

mfg

Dann müßte jeder, der einen Verdacht äußert, mit einer Klage rechnen. Das wird nichts.

Mike

Ja die haben eine Gegenklage eingereicht, aber das bringt
denen anscheinend nichts.

mfg

Ok danke für die Infos und Hilfe. Sonst gibts nichts mehr zu beachten? Ansonsten ist das jetzt für mich abgeschlossen.
mfg

Kein Problem. Schönen Abend noch

Ok danke für die Infos und Hilfe. Sonst gibts nichts mehr zu
beachten? Ansonsten ist das jetzt für mich abgeschlossen.
mfg

Hallo,

die Anzeige kann selber nicht zurück genommen werden, da es sich bei einem beanzeigten Diebstahl um ein Offizialdelikt handelt. Sie wurden ja auch bei der Anzeigenaufnahme belehrt; u.a. dass man keine andere Person wissentlich falsch verdächtigen und/oder eine Straftat vortäuschen darf.
sie haben ja ihre Kamera beim Nachbarn gesehen. Es war taktisch vielleicht etwas unklug, sofort Anzeige zu erstatten, da sie jetzt eine atmophärische Störung mit ihrem Nachbarn haben. Man hätte diesen besser vorher selber ansprechen sollen.
das Strafverfahren einstellen kann nur die zuständige Staatsanwaltschaft.

eine Bedrohung muss ein Verbrechen implizieren…z. B. „ich bringe dich um“…mal googlen.
Dabei handelt es sich um ein Antragsdelikt…

ich würde mal anregen, dass sie einen zuständigen Bezirksdienstbeamten der örtlichen Polizei um eine Kontaktaufnahme bitten.

Gruß Oliver