Nachbarschaftsstreit Garage - DRINGEND -

Hallo,

ich hätte eine Frage zu folgendem Fall und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Die Garagen der Nachbarn A und B stehen zusammengebaut an der Grundstücksgrenze. Die Garage von Nachbar A stand da zuerst. Nachbar B baute seine Garage vor 17 Jahren und ließ alle Arbeiten von Handwerkern ausführen. Jetzt (nach 17 Jahren) teilt A dem B mit, dass es in seine Garage hineinregnet und behauptet, das läge an unsachgemäßer Ausführung der Spenglerarbeiten am Dach der Garage von B. Der Spengler, der diese Arbeiten ausgeführt hat, ist bereits verstorben. A möchte nun auf Kosten von B einen Handwerker beauftragen, der sich das Ganze ansieht und verlangt von B, das Dach entsprechend zu reparieren.

Ich bin ja der Meinung, dass
a) A derartige Ansprüche (vorausgesetzt B hat wirklich „Schuld“) schon viel früher geltend machen hätte müssen (es regnet doch bestimmt nicht erst seit kurzem rein), so dass B auch die Möglichkeit gehabt hätte, eventuelle Ansprüche an den ausführenden Handwerker zu stellen.
b) A die Kosten für den Handwerker, der sich das ansieht selbst bezahlen muss. Außerdem - muss man überhaupt das „Gutachten“ eines Handwerkers anerkennen? Braucht es dazu nicht einen unabhängigen Sachverständigen?

Ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen.
Viele Grüße
Steffi

Fragen
ist der „Pfusch“ vll darin zu finden,dass es jetzt erst durchregnet oder sowas?Der Nachbar wird ja jetzt nicht aus Bösartigkeit plötzlich sagen das ist kaputt,mal sehn ob die anderen springen und es mich nix kostet…
Alao hat der Nachbar einen Dachschaden(an der Garage^^ ) und meint es wäre durch unsachgemässe Arbeit des Spenglers passiert?sei es durch ein Leck an entsprechender Stelle oder Beschädigung der Oberfläche durch den Spengler?

Der Eigentümer der Garage hatte innerhalb eines halben Jahres drei Schlaganfälle. Jetzt taucht auf einmal eine Bekannte auf, die das Haus wohl mal erben wird und kümmert sich um seine Belange. Nach ihrer Auskunft regnet es schon länger hinein, allerdings wusste bisher niemand warum. Die Aussage, es käme von der Garage von B hat ein Dachdeckermeister getroffen, der von der Straße aus auf die Garage gekuckt hat.
Am Dach ist kein Schaden, es liegt angeblich an dem Blech, das für den Regenabfluss zwischen den Garagen angebracht wurde.

Der Eigentümer der Garage hatte innerhalb eines halben Jahres
drei Schlaganfälle. Jetzt taucht auf einmal eine Bekannte auf,
die das Haus wohl mal erben wird und kümmert sich um seine
Belange. Nach ihrer Auskunft regnet es schon länger hinein,

Schlaganfall hin, Erbschaft her. Wenn es in eine Garage durch Mängel an der Nachbargarage hineinregnet, muss der Eigentümer der verursachenden Garage den Schaden beseitigen.

Das ist doch wohl logisch. Da kann man sich doch nicht darauf berufen, dass derjenige, der das Bauwerk errichtet hat, schon tod ist. Das interessiert doch nun wirklich keinen.

Gruß

S.J.

Guten Tag,

Natürlich, aber doch nicht nach so langer Zeit. Auch derartige Ansprüche müssen doch innerhalb eines gewissen Zeitrahmens angemeldet werden. Außerdem ist ja nicht erwiesen, ob es auf grund der Nachbargarage in die Garage hineinregnet.
Schade, aber meine Frage ist damit nicht wirklich beantwortet

Hallo,
also mal ehrlich,nach 17 Jahren ansprüche anmelden zu wollen ist doch ganz schön dreist.
Ein Dachdeckermeister will den Schaden von der Straße aus beurteilt haben?
Mein persönlicher Rat hierzu, nichts Unternehmen und abwarten ob der Nachbar weiter etwas hierzu unternehmen möchte.
Ich glaube, wenn er sich anwaltlich beraten lässt, wird dieser Ihm die Aussichtslosigkeit schon mitteilen.

Gruß Dietmar

Moin,
wer einen Schaden verursacht ist dafür verantwortlich. Wenn vor 100 Jahren ein Blech gegen das Wasser eingebaut wurde, dieses inzwischen Löcher aufweist oder sich verschoben hat und dadurch Wasser eindringt, bin ich auch verantwortlich.
Mal aufs Garagendach steigen. Selbst die Sache in Augenschein nehmen und danach handeln. Ist bei mir was kaputt, reparieren. Kann ich nichts feststellen trotzdem mit dem Nachbarn reden ( man hat ihn schließlich noch länger-ggf. auch die Erben)

vnA

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Hallo,

Natürlich, aber doch nicht nach so langer Zeit. Auch derartige
Ansprüche müssen doch innerhalb eines gewissen Zeitrahmens

die Argumentation ist nicht nachvollziehbar. Wenn auf Grund eines Problems mit deiner Garage in meine Garage Wasser läuft, ist es schnurz-piep-egal ob und wann an deiner Garage irgend welche Arbeiten vorgenommen wurden und ob diese vor 3 Tagen oder vor 100 Jahren gebaut wurde.

angemeldet werden. Außerdem ist ja nicht erwiesen, ob es auf
grund der Nachbargarage in die Garage hineinregnet.

Das muss natürlich der Fall sein.

Schade, aber meine Frage ist damit nicht wirklich beantwortet

Ich denke schon.

Gruß

S.J.