Nachbarschaftsstreit! Psychische Probleme Folgen!

Sehr geehrtes Expertenteam!

Ich hab ein eher ungewöhnliches Nachbarschaftsproblem,

Meine Nachbarn machen mich immer Aufmerksam das ich die Hausordnung einhalten soll und beschimpfen mich deswegen, oft von wegen ich habe kein „Hirn“ bzw. „du bist ja der blödeste der mir jemals über den Weg gelaufen ist“ daraufhin formulierte ich zwei Briefe die ich an diese „lieben“ Nachbarn gerichtet habe, nun behauptet eine Dame davon, dass sie psychische Probleme davongetragen hat und droht mir mit dem Rechtsanwalt.

So nun meine Frage soll ich mir ebenfalls einen Rechtsanwalt besorgen?

Die Briefe die ich an sie gerichtet habe:

Nummer 1:
Sehr geehrter Herr xxxx,

Aufgrund mehrerer Vorkommnisse die unser Wohnverhältnis mit ihnen sehr unangenehm werden ließen, möchte ich Sie auf die Verletzung der Hausordnung hinweisen!

1.) Im Keller ist eine nicht ordnungsgemäß montierte Steckdose vorhanden die nur Sie benutzen.

Der Grundtatbestand des § 248 c Abs. 1 StGB ist dementsprechend parallel zum Tatbestand des Diebstahls konstruiert. Das Tatbestandsmerkmal der Fremdheit kann mangels Sachqualität elektrischer Energie und somit mangels Eigentumsfähigkeit nicht unmodifiziert übernommen werden. „Fremd“ im Sinne des § 248 c StGB ist vielmehr elektrische Energie, auf deren Nutzung der Täter kein Recht hat

2.) Zentrale Waschküchen und Trockenräume benützen Sie bitte entsprechend der Waschordnung. Pflegen Sie dabei auch das Einvernehmen mit Ihren Nachbarn.
Die Waschküche ist keine Abstellkammer für Gartengeräte, Tischlerutensilien, Fahrräder, Lacke, etc….

3.) Ist der Zugang zu dem Kellerabteil welches meiner Wohnung zugeteilt wurde, durch ein Holzregal nur eingeschränkt möglich, wie ich in Erfahrung gebracht habe ist auch dieses von
ihnen dort angebracht worden.

4.) Übrigens die Grünfläche vor dem Haus ist keine Hundefreilauffläche.

Ich bitte Sie die oben genannten Mängel so rasch wie möglich jedoch spätestens in den nächsten 2 Monaten zu entfernen. Der Vermieter wird erst nach Ablauf der angegeben Frist informiert, wenn keine Maßnahmen unternommen werden, weiters wird eine Anzeige beim zuständigen Wohnteam eingereicht welche den Tatbestand der Entziehung von elektrischer Energie beinhaltet.

Um eine gute Nachbarschaft zu pflegen und etwaige Auseinandersetzungen zu vermeiden, möchte ich sie höflich darauf hinweisen, dass weder ich noch meine Freundin Interesse haben mit ihnen verbal in Verbindung zu treten.

Nummer 2:

Im Schreiben vom Dezember 2012 wurde folgende Bitte von uns, an Sie gerichtet:
„Um eine gute Nachbarschaft zu pflegen und etwaige Auseinandersetzungen zu vermeiden, möchte ich sie höflich darauf hinweisen, dass weder ich noch meine Freundin Interesse haben, mit ihnen verbal in Verbindung zu treten.“

Sollte das Wort „verbal“ nicht in ihrem Wortschatz enthalten sein, ist hier die Erläuterung dazu:
Dies bedeutet, dass wir nicht mit ihnen sprechen möchten.
Es sei denn, Sie kommunizieren (sprechen, nicht schreien, nicht schimpfen) auf herkömmlichen Weg mit uns

Vielleicht können wir auf diesem Weg ein friedliches Miteinander erreichen.

Auf ihre Frage oder Aussage: „ihr seit‘s hier nicht Daham“
Wir sind sehr wohl hier zu Hause oder „Daham“ nämlich seit 09.2010, dazu gibt es von der Stadt Linz einen Meldezettel der uns dies bescheinigt.
Laut Mietrecht haben wir sogar die gleichen Mietrechte wie Sie Herr Schneider.
Falls dies ihrem Gedächtnis entsprungen ist, keine Sorge!

Nun zu den Beschwerden, wegen des vor dem Haus abgestellten Fahrzeuges!
Übrigens, auch ihr Fahrzeug (Opel, Zafira) steht auch auf keiner extra dafür gekennzeichneten Parkfläche.

Mir ist die Hausordnung bekannt dazu habe ich Auszüge davon, in dieses Schreiben verpackt.

Ordnung:
• Motorisierte Fahrzeuge sind auf den extra gekennzeichneten Parkflächen bestens aufgehoben.

Mir ist auch bekannt, dass eine Hausordnung immer durch Absprache mit den Nachbarn richtige Wirksamkeit erlangt, sollte es für einige Mieter im Haus zu Unbehagen Aufgrund von Hausordnungsverletzungen kommen, muss der Vermieter einschreiten!

Soll so viel heißen wie: „Was keiner weiß, macht keinen heiß“!

Deswegen möchte ich sie nochmals darauf hinweisen, dass auch Sie die Hausordnungen in folgenden Punkten verletzen:

Ordnung:
• Zentrale Waschküchen und Trockenräume benützen Sie bitte entsprechend der Waschordnung.
Pflegen Sie dabei auch das Einvernehmen mit Ihren Nachbarn.

Ich denke Sie bzw. ihre Frau haben noch nicht mit uns, über die vollgestopfte Waschküche gesprochen. Mir ist auch mitgeteilt worden (vom Vermieter), dass sämtliche Gegenstände in der Waschküche und in den allgemeinen Räumen für den allgemeinen Gebrauch sind.

Soll das heißen ich darf mit ihren Fahrrädern durch die Gegend fahren, darf ich mit ihrem Rasenmäher den Garten mähen od. soll das heißen ich darf mit dem Trimmer und der Heckenschere fuhrwerken??

Es ist mir im jetzigen Zustand nicht möglich den Trockenraum bzw. die Waschküche Bestimmungsgerecht zu benützen.

Sicherheit:
• Zur Vermeidung des Brandrisikos lagern Sie keine brennbaren Gegenstände in den
Allgemeinräumlichkeiten

Kann ich das abgelagerte Holz in der Waschküche als Brennholz verwenden?

Sie sehen, die Hausordnung ist ein dehnbares Dokument.

Ich bin bereit, meinen Anteil zu leisten, wieder eine harmonische Nachbarschaft herzustellen.

Unter folgenden Bedingungen arbeite ich an einer Lösung für das Kraftfahrzeugproblem:

  1. Sie halten sich ebenfalls an die Hausordnung (räumen den Keller, entsorgen den Zaun vor dem Garten)
  2. Sie sprechen bei Problemen auf normalen Weg mit uns!
  3. Keine Beleidigungen

Mein Angebot für Sie:
Ich suche in den nächsten Tagen nach einem geeigneteren Abstellplatz für mein Fahrzeug. Ich erwarte aber auch von ihnen, dass Sie oben genannte Mängel beseitigen. Sollten Sie kein Interesse an einer Räumung der Waschküche bzw. des Ganges zu meinem Kellerabgang haben, betrachten Sie dieses Schreiben als nichtig. Ich bitte Sie um eine schriftliche Stellungnahme (wann der Keller geräumt wird), um klar zu gehen, ob ich das Fahrzeug in naher Zukunft wegräumen muss.

Mir wurde nun vorgeworfen dass ich den Hund aus dem Haus haben will, da der Zaun vor dem Garten für den Hund dort angebracht wurde. Was ich jedoch nicht will der Hund darf ja bleiben.

Ich wollte mit den Briefen die Nachbarn nur darauf aufmerksam machen das auch sie die Hausordnung verletzen.
Ist das Verboten?

Weiters wurde folgender Wortlaut von mir in der Hausordnung mit einem Leuchtstift hervorgehoben:

„Achten Sie darauf, dass sich kein Bewohner Ihrer Wohnanlage durch Ihren (vierbeinigen) Liebling
gestört fühlt. Ordnungsgemäße Tierhaltung setzen wir allgemein voraus.“

Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass sich Menschen durch einen vierbeinigen Liebling gestört fühlen können, wenn dieser täglich in die Grünanlage uriniert und der Garten nicht mehr als Erholungsfläche genutzt werden kann. (wer will sich schon in eine frisch gedüngte Wiese legen)

Welche Strafen drohen mir, wenn sie damit durchkommt das ich Sie mit diesen beiden Briefen derart psychisch belastet habe, dass Sie nicht mehr schlafen,… kann?

Sie behauptet auch felsenfest, dass sie Angst vor mir hat, ich hab aber seit dem ersten Brief nichts mehr mit ihr gesprochen.