Nachbarschaftsstreit um einen alten Baum!

guten tag

wie oft ist ein Hauseigentümer verpflichtet seinen 65Jahre alten, aber gesunden Baum an der Grenze zum nächsten Nachbarn zu schneiden und muss dieser sich dabei nicht an die Schnittzeit halten, damit der Baum nicht beschädigt wird?

Reicht es auch, wenn der Baum jedes Jahr im Herbst zurückgeschnitten wird so dass dieser nicht mehr die Fassade und das Dach des Nachbarn berührt?

Ist der Nachbar im Recht wenn er im Sommer drauf einen brief schreibt und einen frühzeitigeren Rückschnitt verlangt (wohlwissend der baum ginge kaputt)PLUS Reinigung seiner dachrinne, weil ein Ast über die Dachrinnen gewachsen ist?

bin ich tatsächlich verpflichtet seine rinne zu säubern, obwohl der rückschnitt jedes jahr erfolgt worden ist?

würde mich über hilfreiche antworten sehr freuen, vielen dank

lg nina

wie oft ist ein Hauseigentümer verpflichtet seinen 65Jahre
alten, aber gesunden Baum an der Grenze zum nächsten Nachbarn
zu schneiden und muss dieser sich dabei nicht an die
Schnittzeit halten, damit der Baum nicht beschädigt wird?
Reicht es auch, wenn der Baum jedes Jahr im Herbst
zurückgeschnitten wird so dass dieser nicht mehr die Fassade
und das Dach des Nachbarn berührt?
Ist der Nachbar im Recht wenn er im Sommer drauf einen brief
schreibt und einen frühzeitigeren Rückschnitt verlangt
(wohlwissend der baum ginge kaputt)PLUS Reinigung seiner
dachrinne, weil ein Ast über die Dachrinnen gewachsen ist?
bin ich tatsächlich verpflichtet seine rinne zu säubern,
obwohl der rückschnitt jedes jahr erfolgt worden ist?

Hallo Nina,
da ich per E-Mail nun von Dir erfahren habe, dass es um Baden-Württemberg geht, kann ich Dir hoffentlich hilfreiche Links geben.

In der Zeit vom 1. März bis 30. September darfst Du Deinen Kirschbaum nicht verschneiden. (§ 29 (3) NatSchG BW, Ausnahmen dann in Abs. 5)
http://www.naturschutzrecht.net/Gesetze/BW/f-LNatSch…

Schau mal in die Broschüre „Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg“, insbesondere unter den Überschriften 3. Einwirkungen vom Nachbargrundstück (hier Laub) und 7. Überhängende Zweige. http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/89…

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Ulf, vielen Dank für deine große Mühe!

Ok, den Baum darf man nun nicht zurückschneiden, das ist nun klar. Leider lässt sich aus dem Nachbarschaftsrecht nicht herauslesen wie die Sache mit einem überhängenden Ast über seine Dachrinne aussieht. Da ist nur die Rede davon, wenn es über die Grundstücksgrenze hängt/laubt.

Aber wenn man letztes Jahr im Herbst den Baum gestutzt hat und dafür Zeugen vorhanden sind, dann kann einem doch bis nächsten September (also diesen Jahres) nichts passieren, denn Laub fliegt nun mal und frische Äste sprießen in der Zwischenzeit…da liegt es doch in seiner Verantwortung seine Dachrinne zu säubern…oder?

Oder ist das sehr oberflächlich gesehen?

lg nina

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Ok, den Baum darf man nun nicht zurückschneiden, das ist nun
klar. Leider lässt sich aus dem Nachbarschaftsrecht nicht
herauslesen wie die Sache mit einem überhängenden Ast über
seine Dachrinne aussieht. Da ist nur die Rede davon, wenn es
über die Grundstücksgrenze hängt/laubt.

Aber wenn man letztes Jahr im Herbst den Baum gestutzt hat und
dafür Zeugen vorhanden sind, dann kann einem doch bis nächsten
September (also diesen Jahres) nichts passieren, denn Laub
fliegt nun mal und frische Äste sprießen in der
Zwischenzeit…da liegt es doch in seiner Verantwortung seine
Dachrinne zu säubern…oder?

Hallo Nina,
der Nachbar kann berechtigte Interessen haben, dass Dein Baum angemessen gestutzt wird. Was dann für beide Seiten zumutbar ist, wäre jeweils eine Einzelfallentscheidung. Wenn die Zweige an der Fassade oder auf dem Dach kratzen und die Lichtverhältnisse in Wohnräumen auch tagsüber künstliches Licht erfordern, hat dein Nachbar gute Karten. Gleiches würde auch gelten, wenn er auf seinem Grundstück unter Deinem Baum den Kopf einziehen müsste.

Beim Laub sieht es meines Erachtens etwas anders aus. Ein paar Zweige, die über die Grundstücksgrenze hängen, sind kaum allein verantwortlich für die Verschmutzung der Dachrinne. Bei Herbstwinden ist es eher ausschlaggebend wie viel Bäume in der Nähe stehen.

Je nach Hauptwindrichtung im Herbst kann der Nachbar auch nicht fordern, dass alle Bäume z.B. 200 m westlich seines Grundstückes abgeholzt werden. In der Gesellschaft und in der Rechtssprechung hat sich durchgesetzt, dass eine grüne Umgebung erstrebenswert ist.
Meines Erachtens muss der Nachbar mit dem Laub meist leben. Aber das ist im Streitfall eine Einzelentscheidung.

Ich zitiere noch mal aus dem Link den ich Dir gegeben habe: „Bei Einwirkungen, für die keine Immissionsschutzbestimmungen bestehen (z.B. Befall eines Grundstücks mit Laub, Nadeln oder Blüten von Bäumen oder Sträuchern auf einem Nachbargrundstück, Überfliegen oder Durchstreichen eines Gartengrundstücks durch Kleintiere eines Nachbarn, Beeinträchtigungen durch Unkrautvernichtungsmittel und anderen Chemikalien oder durch störende Lichtquellen), kann die Frage der Wesentlichkeit nur unter Berücksichtigung aller Umstände eines konkreten Einzelfalls entschieden werden; selbstverständlich gehen die Meinungen hierüber zwischen den beteiligten Grundstückseigentümern, aber auch unter Juristen, oft auseinander. Deshalb gibt es zu diesen Bestimmungen sehr viele Urteile. Das gleiche gilt für die Frage, ob eine Grundstücksnutzung ortsüblich ist.“

Meine Empfehlungen:

  1. Den Baum im Herbst soweit stutzen, dass auch neue Triebe nicht im folgenden Jahr das Gebäude des Nachbars berühren. 2. Dem Nachbarn anbieten, dass er das Laub auf Deinen Komposthaufen auf Deinem Grundstück werfen darf. 3. Dem Nachbarn Deine Leiter zum Kirschenpflücken anbieten (der Baum ist offensichtlich groß genug für beide)

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

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Interpretation
Hallo Ulf,

du hast von mir schon einen * bekommen.

Beim Laub sieht es meines Erachtens etwas anders aus. Ein paar
Zweige, die über die Grundstücksgrenze hängen, sind kaum
allein verantwortlich für die Verschmutzung der Dachrinne. Bei
Herbstwinden ist es eher ausschlaggebend wie viel Bäume in der
Nähe stehen.

Meines Erachtens muss der Nachbar mit dem Laub meist leben.
Aber das ist im Streitfall eine Einzelentscheidung.

Ich zitiere noch mal aus dem Link den ich Dir gegeben habe:
„Bei Einwirkungen, für die keine Immissionsschutzbestimmungen
bestehen (z.B. Befall eines Grundstücks mit Laub, Nadeln oder
Blüten von Bäumen …), kann die Frage der Wesentlichkeit nur
unter Berücksichtigung aller Umstände eines konkreten
Einzelfalls entschieden werden;

Hier würde ich mich mit meinem gesunden Menschenverstand fragen:

Wie sähe die Dachrinne aus, wenn der Baum nicht da stände (oft hilft ein Vgl. der Dachrinnen rings um das Haus)?
Wenn defacto niur dein Baum die Dachrinne zumüllt, würde ichmich um die Reinigung der Dachrinne bemühen. Im angespannten nachbarlichen Verhältnis würde ich dies ev. auch noch tun, wenn mein BAum nutr zu 1/3 die Dachrinne vollmüllt. Es geht dabei ja nicht nur um die Dachrinne, sondern um die Nutztbarkeit, d.h. nicht überlaufen bei Starkregen.

Ciao maxet.

vielen dank
hallo ulf,

vielen dank für die hilfreiche antworten. mal sehen wie die sache ausgehen wird.

lg nina

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