Nachbarschaftsstreit wegen Grundstücksgrenze

Hallo!
Ich würde eure Hilfe brauchen!
Und zwar get es darum:
Wir führen einen jahrelangen Streit mit unserem Nachbarn (der auch mein Exschwager ist) 
Meine Schwester hat neben mir gebaut, nach der Scheidung zog sie aus und hinterließ ihren Exmann das Haus.
Da sie ein sehr kleines Grundstück haben, habe ich meiner Schwester im Jahr 1991 gesattet, die Einfahr zur Garage auf meinen Grund zu bauen.
Ist diese Vereinbarung jetzt noch gültig???
Das Haus wurde nämlich vor einem Monat versteigert, und wir haben neue Nachbarn bekommen. 
Ich würde für die Einfahrt gerne eine Ablöse von 20.000€ verlangen, da das Grundstück ja nur meiner Schwester versprochen wurde…

Von meinem Grundstück wurden ca. 80 m² „abgezweigt“, darauf befindlich die besagte Einfahrt und eine große Steinmauer mit Arkarden. 

Falls die neuen Nachbarn das Grundstück nicht ablösen, darf ich die Mauer dann abreißen und den neuen Nachbarn die Kosten verrechnen???

Bitte um Hilfe, kenn mich bei sowas leider nicht gut aus!!!

Hallo,

Und zwar get es darum:
Wir führen einen jahrelangen Streit mit unserem Nachbarn (der
auch mein Exschwager ist) 
Meine Schwester hat neben mir gebaut, nach der Scheidung zog
sie aus und hinterließ ihren Exmann das Haus.
Da sie ein sehr kleines Grundstück haben, habe ich meiner
Schwester im Jahr 1991 gesattet, die Einfahr zur Garage auf
meinen Grund zu bauen.
Ist diese Vereinbarung jetzt noch gültig???

Wahrscheinlich ja. Es kommt darauf an, was seinerzeit vereinbart wurde. Welche Unterlagen gibt es dazu?

Das Haus wurde nämlich vor einem Monat versteigert, und wir
haben neue Nachbarn bekommen. 

Oben schreibst Du „jahrelanger Streit“, doch sicher nicht mit den neuen Eigentümern? Denn die gibt es doch erst seit einem Monat.

Aber möglicherweise könnte man versuchen, die Sache mit den neuen Eigentümern auf neue Füsse zu stellen …

Ich würde für die Einfahrt gerne eine Ablöse von 20.000€
verlangen, da das Grundstück ja nur meiner Schwester
versprochen wurde…

Behauptest Du. Nochmal: Was wurde mit wem vereinbart?

Von meinem Grundstück wurden ca. 80 m² „abgezweigt“, darauf
befindlich die besagte Einfahrt und eine große Steinmauer mit
Arkarden. 

Falls die neuen Nachbarn das Grundstück nicht ablösen, darf
ich die Mauer dann abreißen und den neuen Nachbarn die Kosten
verrechnen???

Auf keinen Fall bevor nicht klar ist, wer ursprünglich welche Rechte hatte und wer diese Rechte übernommen haben könnte.

Bitte um Hilfe, kenn mich bei sowas leider nicht gut aus!!!

Geh mit allen Unterlagen zu einem Anwalt und spiele dort mit offenen Karten, eine Beratung kostet nicht die Welt und das Geld dürfte in Deinem Fall gut angelegt sein.

Gruß
Jörg Zabel