Nachbarschaftsstreit wegen zu hoher/breiter Hecke

Hallo!

Wir richten uns hiermit erstmalig mit einer Frage an die Teilnehmer dieses Forums und hoffen, dass ihr uns bei unserem Problem weiter helfen könnt!

Meine Frau und ich leben seit ca. 30 Jahren im gleichen Ort und im gleichen Haus. Noch nie hatten wir mit irgendeinem unserer Nachbarn Streit.

Das hat sich jetzt leider geändert, denn einer unserer „neuen“ Nachbarn regt sich plötzlich über eine zu hohe und zu breite Koniferenhecke auf, die bereits seit ca. 40 Jahre an der Grundstücksgrenze zwischen unserem und seinem Grundstück steht.

Aufgrund der Geburt von Zwillingen war ich in den vergangenen 2 Jahren nicht in der Lage, die Hecke regelmäßig zu schneiden. Außerdem gehen meine Frau und ich arbeiten, so dass in der wenigen Freizeit andere Dinge Priorität hatten.

Im Mai dieses Jahres habe ich aber die besagte Hecke auf der Seite meines Nachbarn kräftig zurück geschnitten. Heute drohten sie mir sogar mit gerichtlichen Schritten, wenn ich die Hecke nicht so zurück schneide, wie sie es für richtig halten!

Ich soll sie auf höchstens 2 m Höhe und in der Breite bis zur Grundstücksgrenze beschneiden. Momentan ist sie ca. 3,5 m hoch und ragt ca. 50 cm in das Grundstück meines Nachbarn hinein. Das war aber vor 10 Jahren, als er dort neu hingezogen ist, auch schon so und es hat ihn nie gestört - bis jetzt.

Das Grundstück liegt östlich von Berlin und die Hecke wurde zu DDR-Zeiten direkt auf die Grenze des Grundstücks gepflanzt. Das heißt, ich müsste die Hecke seitlich halbieren und sie damit zerstören. Wäre echt schade drum. Eine neue Hecke pflanzen wäre eine alternative, ist aber ziemlich teuer und mir fehlt auch die Zeit dafür (2 Kleinkinder!).

In der Höhe würde ich sie auf ca. 2m zurück schneiden, zu diesem Kompromiss wäre ich bereit, aber damit ist mein Nachbar nicht zufrieden!

Wer kennt sich mit dieser Materie aus und kann mir genau sagen, was ich machen muss- bzw. darf und was nicht und wo man das nachlesen kann???

Vielen herzlichen Dank!!! MfG Micha

Hallo Micha,
ich würde mir da an Deiner Stelle nicht so große Sorgen machen:

  1. Wenn der Nachbar die Hecke schon 10 Jahre ohne Beschwerde geduldet hat. Steht sie seinerseits unter Bestandsschutz.
  2. Würde ich es durchaus auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen, denn nach 10 Jahren der Duldung, muss Dein Nachbar rechtssicher begründen, warum die Hecke ihn jetzt auf einmal stört.
    Ich wünsche Dir viel Erfolg und nachbarschaftliche Ruhe.
    Eine Suche im Internet wird Dich verwirren, weil Du immer auf Vorschriften stösst, die im Einzelfall ganz anderst entschieden werden.
    Geb doch einfach mal „Hecke“ und „Grundstücksgrenze“ ein.
    Mfg - Ernst

Halli-Hallo Ernst!

Na das ging ja schnell mit der 1. Antwort - vielen Dank dafür!!!

Ich habe mir schon sowas wie „Bestandsschutz“ gedacht, habe aber eigentlich keine wirkliche Ahnung davon. Wenn ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lasse, habe ich sicher auch mit hohen Kosten zu rechnen… Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung (brauchte ich bisher nicht).

Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende!!!

LG - Micha

Hallo Micha,
ich würde mir da an Deiner Stelle nicht so große Sorgen
machen:

  1. Wenn der Nachbar die Hecke schon 10 Jahre ohne Beschwerde
    geduldet hat. Steht sie seinerseits unter Bestandsschutz.
  2. Würde ich es durchaus auf eine gerichtliche Entscheidung
    ankommen lassen, denn nach 10 Jahren der Duldung, muss Dein
    Nachbar rechtssicher begründen, warum die Hecke ihn jetzt auf
    einmal stört.
    Ich wünsche Dir viel Erfolg und nachbarschaftliche Ruhe.
    Eine Suche im Internet wird Dich verwirren, weil Du immer auf
    Vorschriften stösst, die im Einzelfall ganz anderst
    entschieden werden.
    Geb doch einfach mal „Hecke“ und „Grundstücksgrenze“ ein.
    Mfg - Ernst

Das Grundstück liegt östlich von Berlin und die Hecke wurde zuDDR-Zeiten direkt auf die Grenze des Grundstücks gepflanzt.

Mit Fragen aus der DDR Zeit kenne ich mich nicht aus. Aber ein Mediator könnte evtl. den Streit schlichten, bevor es zum Gericht geht.

Ok - danke! Aber was ist ein Mediator und wo findet man einen?

Das Grundstück liegt östlich von Berlin und die Hecke wurde zuDDR-Zeiten direkt auf die Grenze des Grundstücks gepflanzt.

Mit Fragen aus der DDR Zeit kenne ich mich nicht aus. Aber ein
Mediator könnte evtl. den Streit schlichten, bevor es zum
Gericht geht.

[…] zu hohe und zu breite Koniferenhecke auf, die bereits seit ca. 40 Jahre an der Grundstücksgrenze zwischen unserem und seinem Grundstück steht.
[…]

Ich soll sie auf höchstens 2 m Höhe und in der Breite bis zur
Grundstücksgrenze beschneiden. Momentan ist sie ca. 3,5 m hoch
und ragt ca. 50 cm in das Grundstück meines Nachbarn hinein.
Das war aber vor 10 Jahren, als er dort neu hingezogen ist,
auch schon so und es hat ihn nie gestört - bis jetzt.

Das Grundstück liegt östlich von Berlin und die Hecke wurde zu
DDR-Zeiten direkt auf die Grenze des Grundstücks gepflanzt.
Das heißt, ich müsste die Hecke seitlich halbieren und sie
damit zerstören.

Hallo Micha,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten, möchte aber auch darauf hinweisen, dass meine Ausführungen nicht als umfassende Rechtsberatung zu verstehen sind, sondern als grober Leitfaden:

Wie breit Hecken sein dürfen, bestimmt sich nach den Regelungen der Nachbargesetze in den jeweiligen Bundesländern. Für Berlin ist dies das Berliner Nachbargesetz (NachbG Bln) in der aktuellen Fassung von 1973. Dieses dürfte seit der Vereinigung auch für den östliche Teil von Berlin gelten.
Link zum NachbG:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/balichtenber…

Hierin sind verschiedene Maße und verschiedene Begrenzungen zu unterscheiden.
Für Hecken regelt grds. § 28 Abs. 1 NachbG Bln, dass Hecken ab 2 Metern Höhe 1 Meter (gemessen ab der Stelle, an der die Hecke aus dem Boden heraustritt, § 30) Abstand vom Nachbargrundstück haben müssen und Hecken bis 2 Meter einen halben Meter Abstand aufweisen müssen.
Dies gilt nach Abs. 2 der Vorschrift jedoch nicht für solche Hecken, die gem. § 24 Satz. 2 auf der Grenze gepflanzt werden. § 24 S. 2 spricht von solchen Begrenzungen, die aufgrund einer gemeinsamen Einfriedungspflicht der Nachbarn aufgestellt werden/wurden.
Einzufrieden ist grds. immer zum rechten Grundstück hin. Sprich, wenn Ihr Grundstück von der Straße aus betrachtet links liegt, müssten Sie zum rechten Grundstück hin einfrieden, vgl. § 21 Nr.1.
Dies hängt dann wiederum davon ab, ob Ihre Grundstücke an einer gemeinsamen Straße liegen oder sich über Eck treffen, usw.
(Siehe hierzu die Vorschrift des § 21 NachbG Bln)

Zu der Höhe von Hecken, äußern sich in der Regel wiederum gemeindliche Satzungen. Sie müssten also mal gucken, was der Bebauungsplan für Ihr Gebiet dazu sagt, bzw. einmal bei der Gemeinde nachfragen.
In der Regel wird man von einer Höhe von 2 Metern ausgehen dürfen. Aber dazu müssten Sie wie gesagt in der entsprechenden Regelung nachsehen.

Dass Sie - aus privaten Gründen - keine Zeit zur Pflege der Hecken haben, ist leider nicht beachtlich, da Ihnen, wenn Sie die Einfriedungspflicht treffen sollte (s.o.), zur Korrektur rechtlich verpflichtet sind und zugemutet werden kann, dass Sie im Zweifel einen Gärtner damit beauftragen.

Allerdings finden sich in den §§ 31 ff. NachbG Bln genauere Regelungen zur Beseiigung.
Nach § 32 ist die Beseitigungspflicht ausgeschlossen, wenn „der Nachbar nicht bis zum Ablauf des fünften auf das Anpflanzen folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat. Für Hecken, die beim Anpflanzen den vorgeschriebenen Abstand einhalten, beginnt die Frist, wenn sie über die nach diesem Gesetz zulässige Höhe hinausgewachsen sind.“

Ich hoffe, dass Ihnen die Ausführungen ein wenig weiterhelfen und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf

Ok - danke! Aber was ist ein Mediator und wo findet man einen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation
Gibt einige in Berlin.

hallo Michael,
so wie ich das verstanden habe, gehört die Hecke nicht mehr zu Ihrem Grundstück.
Das wäre dann Stadt.-oder Gemeindesache.
Falls ihr Nachbar, wegen so einer Nichtigkeit klagen will,
wären Sie nicht der Verklagte sondern er müsste gegen die Stadt klagen.
In welcher Höhe sich die Hecke befinden darf, weiss ich auch nicht. Da müsste man sich mal bei der Gemeinde oder Stadt erkundigen.
Leider kann ich Ihnen wohl nicht viel weiterhelfen,
aber an Ihrer Stelle würde ich mich erst mal erkundigen,
wie hoch die Hecke sein darf.
Liebe Grüsse und viel Erfolg !!!
Angesprochen in diesem Fall, wäre das Zivilrecht.
Liebe Grüsse von Andrea

Hallo MichahciM,

leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Michael,

downloade dir bitte mal das:

„Niedersächsische Nachbarschaftrechtsgesetz“ herunter.

Im Artkel 12 findest du eine Antwort auf deine Frage.

Gruss von Andrea

Schönen Sonntag Dir und Deiner Familie,
hinsichtlich eines Rechtsstreites bleiben Dir zwei Möglichkeiten wegen der Kosten.
1.) Du pflegst die Hecke im 2-Meter-Zustand und kommst Deiner diesbezüglichen Sorgfaltspflicht nach. Lasse doch einfach den Nachbarn die Klage führen, dann bist Du zwar Beklagter, was aber an Deinem Erfolg nichts mindert.
2.) Du klagst auf Bestandsschutz und holst Dir Prozesskostenhilfe.

Meine Meinung: Tu Dir Ruhe an und lege Deinem „irren“ Nachbarn höflich aber bestimmt nahe, er möge Dich doch bitte in Ruhe lassen und klagen.
Lass einfach ihn den ersten Schritt tun! Jeder Jurastudent im ersten Semester wird ihm von dieser Klage abraten.
Zudem darf ich noch bemerken, dass auch bei Gerichten der Umweltgedanke hoch bewertet wird. Ich glaueb nicht, dass Dein Nachbar dann da gut ankommt.
Viele Grüße - Ernst

Hallo Ernst!
Du warst nicht nur der schnellste Beantworter, sondern auch der mit den besten Ratschlägen!!! Stimme dir voll und ganz zu und bin nun recht zuversichtlich, dass die Sache gut für uns ausgeht. Also nochmals vielen Dank und noch einen schönen Restsonntag!!!

Schönen Sonntag Dir und Deiner Familie,

hinsichtlich eines Rechtsstreites bleiben Dir zwei
Möglichkeiten wegen der Kosten.
1.) Du pflegst die Hecke im 2-Meter-Zustand und kommst Deiner
diesbezüglichen Sorgfaltspflicht nach. Lasse doch einfach den
Nachbarn die Klage führen, dann bist Du zwar Beklagter, was
aber an Deinem Erfolg nichts mindert.
2.) Du klagst auf Bestandsschutz und holst Dir
Prozesskostenhilfe.

Meine Meinung: Tu Dir Ruhe an und lege Deinem „irren“ Nachbarn
höflich aber bestimmt nahe, er möge Dich doch bitte in Ruhe
lassen und klagen.
Lass einfach ihn den ersten Schritt tun! Jeder Jurastudent im
ersten Semester wird ihm von dieser Klage abraten.
Zudem darf ich noch bemerken, dass auch bei Gerichten der
Umweltgedanke hoch bewertet wird. Ich glaueb nicht, dass Dein
Nachbar dann da gut ankommt.
Viele Grüße - Ernst

Hallo Waldmann!

Alles klar - vielen Dank für deine Antwort! MfG

Das Grundstück liegt östlich von Berlin und die Hecke wurde zuDDR-Zeiten direkt auf die Grenze des Grundstücks gepflanzt.

Mit Fragen aus der DDR Zeit kenne ich mich nicht aus. Aber ein
Mediator könnte evtl. den Streit schlichten, bevor es zum
Gericht geht.

Hall Ralf!

Vielen Dank für deine Antwort - schönen Restsonntag!

Hallo Heike!

Trotzdem vielen Dank! MfG

Hallo MichahciM,

leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Andrea!

Vielen Dank für deine Antwort! MfG

Hallo,
nervige Nachbarn sind ein Problem. Ich habe selbst solche Exemplare. Meine kennen ihre Rechte, nicht aber Ihre Pflichten. Daher habe ich auch Streß. Leider nicht mit der Hecke.
Daher kann ich nur einige Gedanken hervorbringen:

-Die Hecke wurde vor Jahren auf Grenze gepflanzt. D. h. beide Beteiligten waren sich einig über den Ort. Die jetzigen Eigentümer sind Rechtsnachfolger der Vertragspartner. Also kann eine Lösung nur gemeinsam erfolgen.
-Bestandsschutz
-Was steht im brandenburgischen Nachbarschaftsgesetz?
-Örtliche Satzungen?

Bevor es ganz große Probleme gibt: Die örtliche Gemeinde hat einen Schiedsmann, der sich solcher Probleme annimmt.

elvi32

Hallo MichahciM,
mir ist da noch eine Idee eingefallen, wo du evtl. Info`s bekommst.
Frag doch mal bei der Behörde/Gartenbauamt nach, vielleicht können die dir weiter helfen.
Viel Erfolg u. liebe Grüße
Heike

Prima Ideen dabai - vielen Dank auch!!!

Hallo- Bewerbt Euch doch bei der Sendung Nachbarschaftsstreit mit Franz Obst. Der findet immer eine Lösung ohne das man vor Gericht muss. Der hat auch eine Knazlei und da gibt es auch eine Mail Addy. Bestimmt kann man sich da bewerben für die Sendung.
Viel Glück!