Nachbarschaftsstreitigkeiten mit Körperverletzung darf ich fristlos kündigen als Mieter ?

Guten Tag,
Meine Frau und ich wohnen seit 5 Jahren in einer Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft im 3. OG. Von Beginn an gibt es Probleme mit unserer direkten Nachbarin auf der gleichen Etage, da diese noch nie die 14 tägige Treppenhaus Reinigung im Wechsel erbracht hat. Des weiteren hat die Nachbarin auch immer wieder über den Zeitraum Müllsäcke sowie Unrat oft tagelang im Treppenhaus direkt vor unserer Tür gelagert. Die geruchsbelästigung war unerträglich da es sich auch um Windeln handelte.
Wir haben dies immer mal wieder unserem Vermieter telefonisch sowie per E-Mail gemeldet und um Abhilfe gebeten da mit der Nachbarin nicht zu reden war. Doch getan hat der Vermieter nicht’s. Nun kam es am 06.09.2017 zu einem Angriff gegen meine Ehefrau durch unsere Nachbarin welche meiner Frau ein Blaues Auge schlug. Wir haben sofort Strafanzeige erstattet und auch die notfallambulance aufgesucht. Ebenso haben wir den Vermieter per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt mit polizeilichen und ärztlichen Nachweis, jedoch hat auch hier der Vermieter keine Abhilfe geschaffen. Seit diesem Tag traut sich meine Ehefrau nicht mehr in unsere Wohnung wenn ich nicht Zuhause bin und hält sich aus Angst tagsüber während ich auf Arbeit bin bei ihren Eltern auf.
Die Nachbarin droht meiner Frau weiterhin Gewalt an und hat sich sogar mit anderen schon verabredet meiner Frau aufzulauern, was wir durch eine vertrauensperson erfahren haben.
Man tritt gegen unsere Wohnungstüre und spricht morddrohungen im Treppenhaus aus gegen uns.
Nun da unser Vermieter nicht’s unternimmt ist der Zustand nicht mehr tragbar und wir wollen ausziehen. Können wir in diesem Fall fristlos kündigen und ausziehen.???
Mit freundlichen Grüßen
Socke1

Hallo,
ein Detail, Vermieter per email verstaendigen, bewerte ich als zu wenig. Wer sagt, dass er die email liest, oder dass er die email ueberhaupt bekommt? Schriftlich oder per Einwurfeinschreiben mal mindestens. Warum nicht anrufen oder hinfahren?
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Falls der Vermieter die Info dann hat, kann er nur als Vermieter der Nachbarin handeln, oder als Miteigentuemer in einer WEG, je nachdem wie das bei Euch organisiert ist. WEG bedeutet langwierig und kein Durchgriff, Verwalter und in der Eigentuemer-Versammlung informieren.
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Euer direktes Handeln ueber Arzt / Polizei mit einer Anzeige ist ok. Richtig angegangen kann es weiter zu Gericht und Strafe fuehren.
Gruss Helmut

Du weist doch hoffentlich, das ein Mieter sehr wohl Mittel und Wege hat, einem Mietmangel Nachdruck zu verleihen ?
Warum zahlt ihr eigentlich volle Miete, wenn es im Haus solche Belästigungen, Bedrohungen, Ängste und sogar tätliche Angriffe gibt ?

Es ist vielmehr der Vermieter der der „schlagkräftigen“ Nachbarin fristlos kündigen könnte (und sollte).

Zum Thema ob man selbst fristlos kündigen könnte ( ich frage mich aber, wo man so schnell Ersatzwohnung finden will), lasst Euch bei einem Anwalt beraten.
Es kann zulässig sein, insbesondere wenn man den Vermieter nachweislich über diese Zustände informiert und um Abhilfe gebeten hatte und der nicht reagierte bzw. keine Besserung eintrat.
Dann kann sich der Vermieter nämlich sogar schadenersatzpflichtig gemacht haben. Er müsste z.B. die Umzugskosten usw. tragen.

MfG
duck313

Hallo,

folgende Schritte wären richtig:

  1. Dem Vermieter die Mängel schriftlich anzeigen (mit einem BRIEF, nicht E-Mail!)
  2. Mängel berechtigen zur Mietminderung. Beraten lassen, Miete mindern!
  3. Polizei unverzüglich benachrichtigen. Strafanzeige und Beweissicherung waren ja schon richtig. Aber bei Bedrohungen und Schlimmeren sollte man nicht zögern, die 110 zu rufen.
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  4. zum Schluss: Es gibt im Deutschen keinen Apostroph bei Mehrzahl, fast nie einen beim Genitiv, aber ganz, ganz sicher keinen beim Wort „nichts“. Das tut weh. http://www.deppenapostroph.info/

Tja - sry, aber das bedeutet im Umkehrschluss, dass Ihr das seit 5 Jahren hingenommen habt.

Dann die Benachrichtigung per Email, wieder abwarten,…

Ich sehe hier genau gar keinen Anlass für eine fristlose Kündigung. Abgesehen davon, dass Ihr dazu ja auch erst mal eine andere Wohnung haben müsst.

Also: ganz regulär eine Wohnung suchen und passend fristgemäß kündigen. Vielleicht mit dem Vermieter bei Bedarf einen Aufhebungsvertrag abschließen, damit es schneller geht.
Gruß
anf

Ob er die Emails liest oder bekommt, ist nicht das Problem des Mieters, sofern der Vermieter die Email-Adresse zur Verfügung gestellt hat. Außerdem handelt es sich um einen gewerblichen Vermieter, d.h. die Emails sind nicht nur in dem Moment zugegangen, in dem sie den Account des Vermieters erreicht haben, sondern er muß auch noch sicherstellen, daß er sie bekommt und sie auch gelesen werden.

Da steht Wohnungsbaugesellschaft. Abgesehen davon, sind Deine Aussagen zur WEG schlichtweg falsch.

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Noch mal andersrum formuliert, der Vermieter der Nachbarin ist zustaendig um der Nachbarin „Verhaltensregeln zu empfehlen“. Je nach Organisation und Eigentum im Haus koennen es unterschiedliche oder derselbe Vermieter sein bei Euch und der Nachbarin.

Hallo, ich hoffe, dass Ihr schnell eine Lösung findet. Es ist ja schon eines geschrieben worden und ich denke, dass eine schnelle Lösung nur 1) direkt mit dem Vermieter gefunden werden kann und/oder 2) mithilfe eines Rechtsbeistandes.

Alles Gute Euch.