Mieterin ist im Januar 2011 in die EG-Wohnung eines 2-Familien-Hauses gezogen, erhielt am 30.Januar 2011 die Kündigung zum 31. Juli 2011. (ohne Angabe von Gründen).
Nun wiegelt Vermieterin, Bewohnerin des OG, Nachbarn auf zum Terror gegen EG-Mieterin.
EG-Mieterin ist Halterin von 2 Katzen, die „drinnen-draußen-Katzen“ sind, jedoch nur, wenn EG-Mieterin daheim ist, was dem Vermieter auch vor Einzug bekannt war und was auch keine Pronleme mit den Nachbarn darstelle.
Heute morgen wurde der Mieterin, durch ein quergestelltes Fahrzeug des Nachbarn, die Durchfahrt auf der Straße „untersagt“.
„Ich verbiete Ihren Katzen den Zutritt zu meinem Grundstück! Ich habe Sie mehrfach darauf hingewiesen, welche Konsequenzen es für ihre Viecher hat!“ ( Er hat mit Ertränken gedroht )
Als die Mieterin ihn höflich gebeten hat, ihr die „Katzenbesuche“ mal zu dokumentieren, entgegnete der Nachbar, dass die Mieterin ihn mal am „A…“ lecken könne!"
Zu Zeiten, die der Nachbar benannte, waren die Katzen definitv drinnen!
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß Rat, wie sich Mieterin in dieser Angelegenheit verhalten soll?!
Rechtlich wird diese Antwort nicht viel helfen, aber besser schnell eine neue Bleibe suchen und bis dahin die Katzen in der Wohnung behalten.
Der Rest wäre nun mal Diskussion, ob " Katzenfreigang " wirklich immer angebracht ist.
( Ab hier : O.T. , aber gedankliche Anregung )
In eher ländlichen Gegenden mögen Argumente in Richtung Artenschutz durchaus ihren gesteigerten Sinn haben. Es ist ja nicht so, dass eine Katze kein Raubtier wäre…
Da könnte schon zwischen Bauern und Katzenfreigang bei jedem Dorfbewohner unterschieden werden.
In der City sieht das schon wider anders aus…
Nun bdenkt man aber auch, das die Vermehrungsrate seigt, desto mehr ( Haus ) Katzen frei herumlaufen. ( Nicht jeder läßt sterilisieren oder kastrieren )
Manche Regionen in Spanien boten dafür auch traurige Beispiele bezüglich " bester Freund des Menschen "…also ausgesetzte Hunde und deren regional unkontrollierte Verbreitung.
Leider gibt es auch Menschen, die gar keine Haustiere in freiem Ausgang wollen.
Eventuell lag es ja auch gar nicht an den Tieren, sondern es wurde sich plötzlich umentschieden.
( Anderer Mieter, private Nutzung … etc… )
Wer will dauerhaft solchen Stress, bzw. kosenintensiv um Rechte klagen wollen / müssen ?
( Nicht verstehen als Rechtfertigung der Androhungen des VM, aber der Mensch will in Ruhe seine Wohnung bewohnen und auch keine Angst um die " Haus " - tiere haben müssen.
ist es ein Schreibfehler oder wurde das Mietverhältnis bereits nach 4 Wochen gekündigt?
Es ist mir keine gesetzliche Regelung oder höchstrichterliches Urteil bekannt, welches verbietet, Katzen den Auslauf zu untersagen.
Bei dem derzeitigen Mietverhältnis wäre ein Rechtsanwalt angebracht, der weitere Bedrohungen oder Nötigungen mit strafrechtlicher Konsequenzen bedroht; sicherlich mag hier ein RA für ein Anwaltsschreiben 2 oder 300 € verlangen/können/dürfen, aber die Nachbarn werden sich dann , so die Erfahrung, mit den drohenden Äußerungen zurück halten.
Dennoch würde ich den Katzen den Auslauf nur noch „überwachend“ erlauben, nicht dass diese durch andere Bewohner gefährdet werden.
Nicht immer wohnt nur ein „Idiot“ in der Nachbarschaft, je nach Streitlust wachsen diese Grüppchen über Nacht an.